Im Landkreis Heidenheim leben rund 400 leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die ab April statt monatlichen Geldüberweisungen auf ein Girokonto die Bezahlkarte erhalten sollen. Diese funktioniert nach einer Art Pre-Paid-System: Ausgeben kann man nur die Summe an Geld, die sich auf der Karte befindet.
An der Höhe der monatlichen Geldzuweisungen ändert sich nichts. Wesentliche Änderung ist, dass das Bargeld bis auf einen kleinen Betrag aus dem Leben der Geflüchteten verschwindet, bezahlt werden soll über das Karten-System.
Landkreis Heidenheim bereitet sich vor
Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil einer bundesweiten Initiative, die in Baden-Württemberg seit Dezember schrittweise umgesetzt wird. Die Umstellung erfolgt zunächst landesweit in den Erstaufnahmeeinrichtungen und anschließend bei den unteren Aufnahmebehörden, zu denen auch das Landratsamt Heidenheim zählt. Ziel der Einführung ist es, die Auszahlung von Leistungen sicherer, moderner und transparenter zu gestalten, heißt es vonseiten des Landes. Gleichzeitig soll die Karte verhindern, dass Gelder ins Ausland transferiert werden, sei es für Zahlungen an die dort lebende Familie, oder um Schleuserkriminalität einzudämmen.
„Die Vorbereitungen laufen bereits“, teilt eine Sprecherin des Landratsamts Heidenheim mit. Zunächst müssten die Karten bestellt und individuell für die leistungsberechtigten Personen eingerichtet werden. „Die ersten Leistungen werden voraussichtlich ab April 2025 auf die Karten überwiesen.“
Was kann bezahlt werden – und was nicht?
Die Bezahlkarte basiert auf dem Visa-System und kann in Deutschland in allen Geschäften genutzt werden, die Visa akzeptieren, heißt es vonseiten der Landkreisverwaltung. Auch Onlinezahlungen seien möglich, wobei bestimmte Händlerkategorien – etwa Plattformen für Auslandsüberweisungen – über Negativlisten ausgeschlossen wurden. Pro Monat könne maximal ein Betrag von 50 Euro in bar abgehoben werden.
So viel Geld erhalten Asylbewerber aktuell
Die monatlichen Leistungen richten sich nach dem Alter, Familienstand und der Wohnsituation der Geflüchteten. Volljährige erhalten Beträge zwischen 353 und 441 Euro, während Minderjährige je nach Alter zwischen 299 und 391 Euro zugewiesen bekommen. Leistungen für minderjährige Kinder werden auf die Karte eines Elternteils überwiesen; eigene Karten für Kinder gibt es nicht.
Um die Nutzung der Karte auch bei Sprach- oder Technikbarrieren zu gewährleisten, werden den Geflüchteten Informationen in verschiedenen Sprachen bereitgestellt, teilt das Landratsamt mit. Überweisungen oder Daueraufträge, wie für Dauerkarten für den öffentlichen Nahverkehr, seien ebenfalls möglich. Gleichzeitig bleibe der Datenschutz gewährleistet, versichert die Sprecherin des Landratsamts. Weder die Landkreisverwaltung noch andere Behörden könnten nachvollziehen, wo und wofür die Karte genutzt wurde. Die Kosten für die Einführung der Bezahlkarte übernimmt das Land Baden-Württemberg.
Bayern hat die Bezahlkarte schon flächendeckend
Die ersten Bezahlkarten in Baden-Württemberg wurden Anfang Dezember 2024 in der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen ausgegeben. Seit dem ersten Quartal 2025 folgen die Stadt- und Landkreise mit der Einführung.
Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hatte die Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Am 16. Mai trat das Gesetz in Kraft. Die Umsetzung ist Ländersache. Im benachbarten Bayern ist die Bezahlkarte bereits seit Mitte 2024 flächendeckend im Einsatz.