Auch im Landkreis Heidenheim kommen Personen mit nagelneuen ukrainischen Pässen als Geflüchtete an. Dies bestätigt das Landratsamt. Das Phänomen beobachte man sowohl bei der Direktvorsprache beim Landratsamt als auch bei der Ankunft über die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Giengen. „Wie viele Personen es sind, können wir nicht beziffern“, so ein Sprecher des Landratsamts. In den vergangenen Monaten sei immer wieder festgestellt worden, dass Personen mit neuen ukrainischen Reisepässen in den Landkreis gekommen sind.
Noch eine andere Staatsangehörigkeit?
Die Südwest-Presse (SWP) Ulm berichtet über den Verdacht, dass diese Personen, die sich als ukrainische Staatsangehörige ausgeben, mutmaßlich gleichzeitig die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates, etwa Ungarn oder Rumänien, besitzen. Durch den sogenannten Rechtskreiswechsel steht Ukraineflüchtlingen Bürgergeld zu, EU-Bürgern aber nicht.
Bereits Anfang 2023 hatte der Landkreistag diese Beobachtungen gegenüber der Landesregierung thematisiert. Es sei aufgefallen, dass viele dieser neuen Pässe aus der ukrainischen Stadt Beregove, einer Kleinstadt mit 27000 Einwohnern an der Grenze zu Ungarn, stammen würden, so die SWP in ihrem Artikel. Das Landratsamt Offenburg hatte das Problem bereits im Sommer 2023 thematisiert. Laut SWP soll es sich bei diesem Personenkreis in aller Regel um Angehörige der ethnischen Minderheit der Roma handeln.
Repressalien gegen Roma
Auch die Süddeutsche Zeitung (SZ) hatte im September 2023 über den vermuteten Sozialleistungsbetrug berichtet. Der Verdacht wurde von Thomas Karmasin (CSU), Landrat von Fürstenfeldbruck, in einer Fernsehsendung geäußert. Die SZ weist aber auch darauf hin, dass Roma, die in Ungarn wie in der Ukraine Repressalien ausgesetzt seien, oft bewusst auf die Beantragung eines Passes verzichten und diesen deshalb erst vor der Ausreise beantragt haben könnten.
Laut SWP habe das Regierungspräsidium 1.130 Verdachtsfälle an das Bundesinnenministerium in Berlin gemeldet, um dies mit Ungarn zu klären. Nur bei 44 Fällen konnte tatsächlich eine ungarische Staatsbürgerschaft festgestellt werden, sodass diese Personen nicht unter die Privilegierungen fallen. Bei 500 weiteren Fällen bestünden nach der Überprüfung keine Anhaltspunkte, dass die ukrainischen Pässe fälschlicherweise ausgegeben worden sind, so das Justiz- und Migrationsministerium laut SWP. Die weiteren strittigen Fälle seien ungeklärt.