In einem Nutz- und Hausgeflügelbestand mit knapp 20.0000 Tieren im westlichen Landkreis Dillingen ist die sogenannte Geflügelpest nachgewiesen worden, wir berichteten:
Um den betroffenen Betrieb werden gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben Restriktionszonen festgelegt, von denen der Landkreis Heidenheim betroffen ist. Der Landkreis hat daher eine Schutzzone sowie eine größere Überwachungszone eingerichtet. Die Schutzzone umfasst einen Radius von drei Kilometern, inklusive Ballmertshofen und Rappenmühle, die Überwachungszone einen Radius von zehn Kilometern, inklusive Dischingen, Eglingen, Randbereiche Giengen, Nattheim mit den Ortsteilen Fleinheim und Wahlberg und Hermaringen. Eine angehängte Karte visualisiert die Restriktionszonen.
In der Schutzzone liegen elf Betriebe, in der Überwachungszone 117 Betriebe
In der Schutzzone liegen elf Betriebe mit circa 400 Tieren. Diese Geflügelhalter wurden vom Veterinäramt des Landkreises Heidenheim aufgesucht und über das weitere Vorgehen und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert. In der Überwachungszone liegen 117 Betriebe mit circa 38.000 Tieren. Hier werde es eine Fortsetzung der Betriebsbesuche sowie die Beprobung der Tierbestände durch das Veterinäramt geben.
Fälle von Geflügelpest sind im Landkreis Heidenheim nach Angaben des Landratsamtes aktuell nicht aufgetreten, alle Tierbestände waren bislang bei der Kontrolle unauffällig. Um die weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, erlässt das Landratsamt voraussichtlich noch heute eine Allgemeinverfügung. Diese besagt insbesondere, dass eine Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel innerhalb der Schutzzone und der Überwachungszone angeordnet wird. Darüber hinaus sind die in der Überwachungszone gelegenen geflügelhaltenden Betriebe aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen (Anzahl der pro Tag gelegten Eier/Veränderung der Tierzahl) per E-Mail an das Veterinäramt an veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de zu senden. Es wird aber zurzeit keine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis geben. Die Allgemeinverfügung ist nach Erlass auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heidenheim.de/aktuelles/oeffentliche+bekanntmachungen+und+oeffentliche+bekanntgaben (hier unter Allgemeinverfügungen) einsehbar.
Das Veterinäramt verweist zudem auf die grundsätzliche Meldepflicht für jegliche Art von Geflügelhaltung ab dem ersten Tier. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Die Haltung kann mit dem „Antrag für die Registrierung von Tierhaltungen“ (in die Suche unter www.landkreis-heidenheim.de eingeben) dem Veterinäramt gemeldet werden.
Auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle dem Heidenheimer Veterinäramt melden
Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen beziehungsweise tote Wildvögel auffinden, sollten diese nicht anfassen und entsprechende Feststellungen bzw. Funde dem Veterinäramt (Tel. 07321.3212605; E-Mail: veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de) melden. Auch ein Kontakt von Hunden mit toten oder kranken Vögeln sollte vermieden werden.
Weitere Infos zum Thema Geflügelpest sind auch auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/ sowie des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ zu finden.