Am 1. März hat für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter das neue Versicherungsjahr begonnen. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich, und für das Jahr 2025/2026 ist nun ein grünes Kennzeichen erforderlich, um Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die Polizei kann so schnell erkennen, ob das Kennzeichen aktuell ist, da die Farbe jedes Jahr variiert.
Besitzer solcher Fahrzeuge sollten frühzeitig ihre Versicherung erneuern und das neue Kennzeichen besorgen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern ist keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle nötig, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und bis zum 1. März ausgetauscht werden.
Eine gültige Versicherung ist für Kraftfahrzeuge unerlässlich. Bei einem Unfall können schnell hohe Sach- oder Personenschäden entstehen, die mit Reparaturkosten und Arztrechnungen in Höhe von Tausenden von Euro verbunden sein können. Damit der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt, ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich Haftstrafen, und der Verursacher muss ohne Versicherungsschutz für den Schaden mit seinem Privatvermögen aufkommen.
Für welche Fahrzeuge ist ein Kennzeichen erforderlich?
Ein Versicherungskennzeichen ist erforderlich für Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum und maximal 45 Stundenkilometern, darunter Mofas, Mopeds und Roller. Auch Quads und Trikes mit denselben Vorgaben sowie Mofas und Mopeds aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 versichert wurden und bis zu 60 Kilometern pro Stunde fahren, brauchen ein solches Kennzeichen.
Kennzeichenpflichtig sind zudem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 Kilogramm und 45 Stundenkilometern, Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde sowie Pedelecs mit mehr als 250 Watt Motorleistung oder einer Tretunterstützung über 25 Stundenkilometern.
Auch motorisierte Krankenfahrstühle der Führerscheinklassen M und S sowie E-Scooter mit Betriebserlaubnis benötigen ein Versicherungskennzeichen.