Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Heidenheim gelten von 1. Januar 2025 neue Hebesätze. Das hat der Gemeinderat der Stadt Heidenheim jüngst beschlossen und den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 268 Prozent (bislang 320 Prozent) und den für die Grundsteuer B auf 515 Prozent (bislang 450 Prozent) festgesetzt. Mit Beginn des neuen Jahres tritt zugleich das neue Grundsteuerrecht in Kraft, das der Gesetzgeber wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren musste.
Über das Grundsteuerreformgesetz auf Bundesebene und das Landesgrundsteuergesetz für Baden-Württemberg wird geregelt, dass für die Grundsteuer A das Bundesmodell übernommen wird; für die Grundsteuer B wiederum kommt ein Bodenwertmodell zur Anwendung, das künftig als Grundlage für die Bewertung des Grundvermögens die Bodenrichtwerte heranzieht. Bebauung wird anders als bislang nicht mehr berücksichtigt. Ferner werden Wohngebäude der Land- und Forstwirtschaft zur Grundsteuer B gezählt und für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnwecken dienen, wird eine Ermäßigung angesetzt.
Stadt soll nicht mehr Steuern erzielen
Der Gesetzgeber verfolgte mit der Reform zugleich das Ziel der Aufkommensneutralität, die Kommunen sollen künftig kein höheres Steueraufkommen erzielen als bislang. Die Stadtverwaltung setzt für das Haushaltsjahr 2025 einen Erlös von 9,47 Millionen Euro aus der Grundsteuer B an und 65.000 Euro Erlös aus der Grundsteuer A. Die Aufkommensneutralität bedeutet zugleich, dass es innerhalb der Kommunen zu Belastungsverschiebungen zwischen einzelnen Grundstücksarten kommt.
Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Transparenzregister für die Stadt Heidenheim einen Korridor für einen aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B im Bereich von 500 bis 552 Prozent berechnet. Die Stadtverwaltung kam unabhängig davon zu einer Kalkulation von 515 Prozent.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags wurde der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B fälschlicherweise mit 410 Prozent angegeben.