In der Vorausschau auf das Jahr 2025 kündigt OB Salomo einen Teilabriss als Vorstufe für den Abbruch des Sonnleitner-Hauses an, um an dieser Stelle die Einrichtung eines Platzes zusammen mit dem dahinterliegenden Schotterplatz durchzuführen, dafür seien bereits Gelder im Haushalt 2025 eingestellt. Er macht damit deutlich, dass er nicht beabsichtigt, den Empfehlungen des Realisierungswettbewerbs Rathausquartier/Fußgängerzone zu entsprechen. Alle drei Preisträger kamen 2022 zu dem Ergebnis, dass für die gewünschte Freistellung des Elmar-Doch-Hauses mindestens ein Drittel des Sonnleitner-Hauses entfernt werden muss, um eine ca. sechs Meter breite Gasse entlang der Nordseite des Elmar-Doch-Hauses zu ermöglichen.
Daraus ergeben sich zwei Alternativen: entweder den Rest des Sonnleitner-Hauses umzubauen und zu sanieren, oder den Zweidrittelrest auch abzureißen. Aufgrund der schlechten und ungeschickten Bausubstanz wäre Letzteres sinnvoll. Alle drei Preisträger folgerten daraus, dass im Fall des Gesamtabbruchs ein Neubau aus städtebaulichen Gründen erfolgen müsste, da sonst in die seit Jahrhunderten gewachsene westliche Häuserzeile der Hauptstraße eine Lücke gerissen würde, ein Bereich, der wegen seinem Bezug zum Kristallisationspunkt der Kernstadt, dem Umfeld des alten Rathauses, besonders sensibel ist.
Das Architekturbüro, das wohl nicht ohne Grund mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde, hat dazu seine Vorstellungen in zwei Schaubildern dargestellt. Ein Schnitt zeigt die Situation an der Nordseite des Elmar-Doch-Hauses über die Hintere Gasse hinweg zu dem kleinen Platz westlich des Gebäudes. Die ca. 290 Quadratmeter große Schotterfläche wird als möblierter Platz dargestellt, kann aber ohne weiteres als Platz für Tische und Bestuhlung dienen. Zusätzlich könnte, wie bereits 2024 praktiziert, vor dem Elmar-Doch-Haus und dem Ersatz-Neubau ebenfalls Außenbewirtschaftung stattfinden. Die Grundfläche eines Neubaus als Ersatz für das abgebrochene Sonnleitner-Haus ist östlich des Platzes eingezeichnet.
Auf einem anderen Schnitt sind die der Hauptstraße zugewandte Ost- und Südseite eines in die Umgebung eingepassten Neubaus dargestellt. Möglicherweise könnten sich durch den Neubau auch andere Perspektiven für das Haus Nr. 30 ergeben. Es ist deshalb unumgänglich, dass der Gemeinderat spätestens mit dem Beschluss zum Teilabbruch die Grundsatzentscheidung trifft, ob ein Neubau die Häuserzeile wieder schließt, oder ob eine breite Lücke das zukünftige Stadtbild prägt.
Vor Jahrzehnten entstand die erste große Bausünde in der südlichen Hauptstraße durch den Güttinger-Neubau, dessen Außenfassade nicht der Umgebung angepasst und dessen Flachdach zwischen die Giebellandschaft gebaut wurde. Jetzt droht nicht nur eine Bausünde, sondern ein städtebaulicher Sündenfall, wenn entgegen dem Rat der renommierten Architekten ein breites Loch im Gebäude-Ensemble der westlichen Hauptstraße beschlossen würde.
Erhard Lehmann, Heidenheim