Stadt schließt Puff

Heidenheimer Bordellbetreiber ärgert sich über illegale Prostitution

Nachdem die Stadt Heidenheim seinen Betrieb an der Kanalstraße in Heidenheim geschlossen hat, ärgert sich der Betreiber Oliver Scheck darüber, dass an anderer Stelle illegale Prostitution stattfinden soll.

Einen größeren Einsatz von Ordnungskräften gab es am vergangenen Mittwoch in der „Villa Heidenheim“ an der Kanalstraße: Laut einer Pressemitteilung der Stadt Heidenheim wurde dort ein unerlaubter Prostitutionsbetrieb geschlossen. Es habe keine erforderliche Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorgelegen, so die Stadtverwaltung. Der Betreiber habe sich „kooperativ gezeigt und akzeptierte die behördliche Maßnahme“, so die Pressestelle der Stadt Heidenheim. „Auch die vor Ort angetroffenen Personen, die der Prostitution nachgingen, reagierten verständnisvoll und einsichtig“, teilt die Stadt mit.

Lediglich Zimmer vermietet

Oliver Scheck, der die „Villa Heidenheim“ erst vor wenigen Monaten eröffnet hat, zeigt sich weniger einsichtig, als die städtische Pressemitteilung dies vermuten lässt. Er verweist darauf, dass er in dem Haus, das sich im Übrigen innerhalb des Heidenheimer Rotlichtbezirks befindet, lediglich Zimmer an Frauen vermietet habe, die dort auf eigene Verantwortung der Prostitution nachgingen. „Die Frauen waren alle angemeldet“, so Scheck.

Er ärgert sich massiv über illegale Prostitution, die seiner Kenntnis nach über Internet-Plattformen angeboten und in vielen Privatwohnungen und Hotels im Landkreis Heidenheim ausgeübt werde. „Solange überall im Sperrgebiet illegale Prostitution betrieben wird, kann man in einem angemeldeten Betrieb nicht konkurrenzfähig arbeiten“, so der Geschäftsmann, der früher als Bordellbetreiber sowohl im Badehaus als auch im „Playground“ an der Siemensstraße tätig war.

Sicherheitsstandards oder Vergnügungssteuer?

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die legale Ausübung der Prostitution eine behördliche Erlaubnis unerlässlich sei. „Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz werden konsequent geahndet, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen“, so die Stadt. Während die Behörden darauf verweisen, dass es „um den Schutz der dort arbeitenden Personen sowie die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards“ gehe, vermutet Oliver Scheck, dass sich die Verwaltung die Vergnügungssteuer nicht entgehen lassen will. Eine solche fließt nun aber erstmal auf keinen Fall: Der Betrieb bleibe bis auf Weiteres geschlossen, teilt die Stadt Heidenheim mit.

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