Mit Albert Köble verlässt zum Jahresende ein Arbeitsmarkt-Fachmann der ersten Jobcenter-Stunde in Heidenheim das Feld. Er übernimmt die Leitung des mehr als doppelt so großen Job-Centers im Ostalkreis. Im Interview zum Abschied geht er darauf ein, was der Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld verändert hat, wo er Reformbedarf sieht und welche Auswirkungen das Ende der Bundesregierung für das Job-Center hat.
2023 löste das Bürgergeld Hartz IV ab. Hat das zu mehr Anträgen geführt?
Albert Köble: Fakt ist, dass mit der Einführung des Bürgergelds die Zahl unserer Kundinnen und Kunden angestiegen ist. Warum das so ist, ist schwierig zu bewerten. Ein gewisser Anteil der Kundschaft hat mit Sicherheit deshalb einen Bürgergeldantrag gestellt, aber die genaue Größenordnung lässt sich nicht beziffern. Die Regelbedarfssätze wurden deutlich angehoben, und die Möglichkeiten, Leistungsminderungen auszusprechen, wurden reduziert.
Sie sprechen von Sanktionen?
Seit Beginn des Bürgergelds nennt man es Leistungsminderungen, nicht mehr Sanktionen. Es ist ein anderer Begriff für eine vergleichbare Handlung.
Wie stark stieg die Zahl der Bürgergeldempfänger an?
Im aktuellen Vorjahresvergleich – also nicht direkt seit Beginn des Bürgergelds – ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 5,5 Prozent gestiegen. Insgesamt sind es rund 7000 Bürgergeldempfänger. Darunter befinden sich etwa 4200 erwerbsfähige Männer und Frauen. Zu den restlichen zählen Kinder, Schüler und Menschen, die zwar nicht erwerbsfähig sind, aber in einem Haushalt mit mindestens einer erwerbsfähigen Person leben.
Sind Geflüchtete aus der Ukraine der Grund für den Anstieg? Sie bekommen in Deutschland ja seit Juni 2022 Bürgergeld und keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die steigende Zahl lässt sich darauf zurückführen, dass weiterhin Fluchtbewegungen stattfinden und Menschen zu uns kommen. Dabei geht es nicht mehr schwerpunktmäßig um Geflüchtete aus der Ukraine, sondern um Personen aus anderen Herkunftsländern, die klassisch einen Asylantrag stellen. Nach Anerkennung des Asylantrags wechseln diese Personen in den Bürgergeldbezug. Zudem kommen inzwischen auch Menschen mehr aus der Beschäftigung, die aufgrund der schlechter werdenden Arbeitsmarktlage ihren Job verlieren.
Sie spüren also bereits die schlechtere wirtschaftliche Lage und die Reaktion der Firmen?
Ja, 70 Prozent unseres Klientels sind Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung. Diese arbeiten oft im Helferbereich, wo Jobs leichter verloren gehen. Wenn diese Personen weniger als ein Jahr gearbeitet haben, erwerben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und fallen wieder in den Bürgergeldbezug.
Warum nehmen geflüchtete Ukrainer in Deutschland seltener eine Arbeit auf als in anderen Ländern? Liegt das am Bürgergeld? Und hat der „Jobturbo“ etwas gebracht?
Absolut. Der „Jobturbo“ hatte das Ziel, Menschen auf das Sprachniveau B1 zu bringen, denn das reicht für Tätigkeiten im Helferbereich. Die Idee war, dass Sprachförderung möglichst mit beruflicher Praxis kombiniert wird, damit die Sprachkenntnisse stabilisiert werden – sei es am Arbeitsplatz oder im sozialen Umfeld. Viele Geflüchtete aus der Ukraine haben mittlerweile B1 erreicht und können so in den Arbeitsmarkt vermittelt werden, oft im Helferbereich. Das führt allerdings dazu, dass etwa die Hälfte der Geflüchteten hier nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten kann. Viele haben eine Ausbildung, aber ihre Fachkenntnisse lassen sich in Deutschland erst bei besseren Sprachkenntnissen anwenden. Manche haben dafür Verständnis, andere weniger. Das ist ein ständiger Begleiter in der Arbeit unserer Integrationsfachkräfte.
Ist das Bürgergeld offener gestaltet als Hartz IV?
Ja, das Gesetz ist offener und kooperativer. Unser Ziel ist es, im ersten Schritt ohne Rechtsfolgen eine Kooperationsbasis zu schaffen. Wenn wir jedoch feststellen, dass ein Kunde nicht mitwirkt, können wir zu strengeren Maßnahmen greifen.
Leistungskürzungen sind meiner Meinung nach kein optimales Mittel zur Motivation.
Albert Köble
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Bürgergeldempfänger zumutbare Jobs ablehnen?
Wenn jemand eine zumutbare Stelle ablehnt, greifen Leistungsminderungen. Beim ersten Mal werden 10 Prozent des Bürgergelds für einen Monat gekürzt, beim zweiten Mal 20 Prozent und ab dem dritten Mal 30 Prozent – mehr geht nicht. Eine Verschärfung dieser Regelungen wurde diskutiert und sollte zum Januar kommen, ist aber nicht beschlossen worden. Leistungskürzungen sind meiner Meinung nach kein optimales Mittel zur Motivation. Sinnvoller wäre es, das Bürgergeld beispielsweise zeitlich zu befristen oder abgestuft zu zahlen, um die Eigeninitiative zu fördern.
Was passiert, wenn Menschen Hilfe ablehnen? Gibt es denn keine verpflichtenden Gespräche mit den Beratern im Jobcenter?
Wer es darauf anlegt, kann theoretisch Bürgergeld beziehen, ohne je mit einem Berater zu sprechen, solange man die Unterlagen einreicht. Das passt aber nicht zu unserem Ansatz des „Forderns und Förderns“. Wir möchten unterstützen, aber dafür braucht es Interaktion. Wenn Kunden nicht zu Terminen erscheinen, sollten wir die Leistungen zumindest pausieren können – das fehlt im aktuellen System.
Von wie vielen Verweigerern sprechen wir denn?
Es gibt bundesweit nur eine geringe Quote von etwa drei bis fünf Prozent, bei denen Leistungsminderungen verhängt werden. Unsere Arbeit konzentriert sich auf die Unterstützung motivierter Menschen, um sie in Arbeit zu bringen. Und die gibt es Gott sei Dank ja auch. Nicht, dass da der falsche Eindruck entsteht. Viele unserer Kundinnen und Kunden sind motiviert, die stehen sich vielleicht manchmal selber im Weg, haben ihre Handicaps, aber die wollen grundsätzlich mitwirken und arbeiten. Wenn wir uns auf die Leistungsminderungen konzentrieren würden, hätten wir keine Zeit für die Unterstützung. Dann hätten wir, wenn wir uns nochmal die Ukrainer ansehen, in diesem Jahr nicht knapp 200 Menschen schon in Arbeit vermittelt. Einem Kunden rechtssicher nachzuweisen, dass er eine Arbeitsaufnahme verhindert hat, ist ein exorbitanter Aufwand. Und das ist nicht der Schwerpunkt unserer Arbeit.
Bleiben wir auf der positiven Seite: Was funktioniert bei der Vermittlung besonders gut?
Ganz klar der direkte Kontakt mit Arbeitgebern. Manchmal sind sie zunächst skeptisch, ob ein vorgeschlagener Kandidat passt. Wenn wir dann die Stärken der Person aufzeigen und Unterstützung anbieten, etwa durch Einarbeitungshilfen oder Lohnzuschüssen, entstehen oft gute Lösungen. Im Vorfeld kann man bei Arbeitgebern eine Art Praktikum machen, wir nennen das MAG, also Maßnahme bei einem Arbeitgeber. Dieses Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern, unseren Fachkräften und den Kunden ist der Schlüssel zum Erfolg.
Wir haben aber auch Kunden, die sind ganz weit weg vom Arbeitsmarkt. Die brauchen erstmal Unterstützung in der Organisation ihres alltäglichen Lebens, weil sie vielleicht auch gesundheitliche Probleme habe. Wir vermitteln Coachings bei Trägern, um diese Probleme anzugehen und das alltägliche Leben zu organisieren. Erst dann sind die Menschen überhaupt bereit, eine Weiterbildung oder eine Arbeit zu machen.
Apropos Qualifizierung, auch dafür gibt das Job-Center Geld aus.
Jeder Mensch, der eine Qualifizierung macht, hat eine ganz große Stufe genommen, um vielleicht dauerhaft am Arbeitsmarkt seinen Platz zu finden. Das gelingt uns über die Qualifizierung im Jahr bei 100 bis 120 Kunden. Von den 4000 erwerbsfähigen Kunden, die wir betreuen, sind 70 Prozent ohne Ausbildung. Also 2800 haben rein rechnerisch keinen Berufsabschluss. So gesehen ist die Quote sehr gering, ja. Aber jeder Einzelne ist es wert. Das ist keine Besonderheit des Jobcenters Heidenheim. Da tun sich alle Jobcenter bundesweit schwer, möglichst viele Kundinnen dazu zu motivieren, einen Berufsabschluss zu machen, die noch keinen haben
Die Personen bekommen die Ausbildung gratis, da müsste man ja jubeln über das Angebot?
Es hat ja einen Grund, warum die Menschen bis heute noch keinen Berufsabschluss haben. Vielleicht weil sie nicht die optimale Schullaufbahn hatten oder weil es viele Hindernisse im bisherigen Leben gab, gesundheitlicher Art, zwischenmenschlich, Konflikte, Verschuldung. Drogen. Wenn sie dann wieder klassisch die Schulbank drücken müssen, tun sich manche schwer und haben auch Angst davor. Viele sind vielleicht gar nicht geeignet dafür aufgrund der intellektuellen Fähigkeiten. Aber trotzdem wären von den 2800 noch viele übrig, die lernen könnten, aber aus verschiedensten Gründen halt sagen, das will ich mir nicht antun. Gerade das ist unsere Arbeit, im täglichen Miteinander zu überzeugen und zu motivieren.
Sie sagten eingangs, der Arbeitsmarkt wird schwieriger. Trifft das nicht gerade die Menschen mit wenig Qualifikation zuerst, wenn die Zahl der Helferjobs zurückgeht?
Das ist grundsätzlich richtig. Dennoch haben wir derzeit im Landkreis Heidenheim weiterhin viele offene Stellen im Helferbereich.
Welche Branchen suchen denn noch am meisten Arbeitskräfte, gerade gering qualifizierte?
Der Klassiker ist natürlich die Lagerlogistik. Sie wissen selbst, wie viele Logistikzentren es im Landkreis gibt. Auch die Gastronomie sucht händeringend, ebenso der Gesundheitsbereich und der Verkauf. Wer Interesse hat, findet vergleichsweise leicht eine Stelle.
Selbst im schlechtesten Fall, mit einem Mindestlohnjob, liegt das Einkommen über dem Bürgergeld.
Albert Köble
Verdienen die Menschen dort auch mehr, als sie mit dem Bürgergeld bekommen würden?
Grundsätzlich sage ich: Arbeit lohnt sich immer. Selbst im schlechtesten Fall, mit einem Mindestlohnjob, liegt das Einkommen über dem Bürgergeld. Allerdings gibt es Familien, in denen ein Vollzeit-Helferjob nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken – etwa bei einem Familienvater mit zwei Kindern und einer nicht berufstätigen Partnerin. Aber das ist ja kein Problem, weil der Rest über das Bürgergeld aufgestockt wird.
Viele Menschen sehen das aber offenbar anders und sagen, da kann ich gleich daheim bleiben.
Ja, das stimmt. Manche sagen: „Wenn ich mit einem Vollzeitjob meine Familie nicht komplett ernähren kann, dann lohnt sich die Arbeit nicht für mich.“ Diese Haltung ist natürlich fatal. Die Hartz-Kommission, die 2005 das Arbeitslosengeld II ins Leben gerufen hat, hat mit dieser Denkweise nicht gerechnet. Aber viele Menschen denken pragmatisch: Wenn der finanzielle Unterschied zwischen meinem Nettogehalt und dem Bürgergeld – mit Aufstockung – nur 200 oder 300 Euro beträgt, dann erscheint ihnen der Aufwand einer Vollzeitbeschäftigung zu hoch. Das ist schade und zeigt eine gewisse Bequemlichkeit.
Immer wieder gibt es politische Diskussionen darüber, wie man das Bürgergeld reformieren könnte. Es wird oft gesagt, dass ein geringeres Bürgergeld die Arbeit attraktiver machen würde, weil die finanzielle Differenz dann größer wäre.
Das mag stimmen, aber ich betone immer: Nicht alle Bürgergeldempfänger ticken so. Allein in diesem Jahr, 2024, haben zwischen 800 und 1000 Menschen im Landkreis Heidenheim den Schritt in einen Vollzeit- oder Teilzeitjob geschafft. Das zeigt, dass viele Menschen motiviert sind, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Natürlich gibt es auch einen Anteil an Bürgergeldempfängern, bei denen diese Haltung ein Thema ist und den Ausschlag gibt, ob jemand eine Arbeitsstelle annimmt oder nicht.
Welche Unterstützung wünschen Sie sich von der Politik oder der Wirtschaft? Sie haben schon erwähnt, dass es neue gesetzliche Regelungen geben soll. Aber ist das Jobcenter personell und finanziell ausreichend ausgestattet?
Die finanzielle Ausstattung ist schwierig. Im Jahr 2025 haben wir im sogenannten Eingliederungstitel – also dem Budget, mit dem wir Menschen unterstützen, wieder in Arbeit zu kommen – etwa 900.000 Euro weniger als in 2024. Dieser Titel umfasst alles: die Förderung von Arbeitsverhältnissen, Coachings, Weiterbildungen und Ähnliches. Der Grund dafür ist die generelle Haushaltslage: Es muss überall gespart werden, auch im Sozialbereich.
Betrifft das nur das Heidenheimer Jobcenter oder ist das eine bundesweite Entwicklung?
Das betrifft alle Jobcenter in Deutschland. Hinzu kommt die vorläufige Haushaltsführung, da der Bundeshaushalt für das nächste Jahr noch nicht verabschiedet wurde. Nach aktuellem Stand wird das vielleicht erst im Sommer 2025 passieren. So lange müssen wir mit vorläufigen Mitteln arbeiten, und selbst die Schätzwerte, die uns genannt wurden, sind unsicher. Es könnte sein, dass die Kürzungen noch größer ausfallen.
Wir betreuen Menschen, keine Produkte. Wir können nicht wie ein Unternehmen rechnen.
Albert Köble
Das ist eine erhebliche Einschränkung. Wie sehen Sie die Effektivität dieser Maßnahmen – auch im volkswirtschaftlichen Sinne?
Das hängt davon ab, wie man es betrachtet. Bei Maßnahmen wie Coachings oder Weiterbildungen haben wir Integrationsquoten von 20 bis maximal 30 Prozent. Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen. Aber wenn man bedenkt, welche Herausforderungen viele der Teilnehmenden mitbringen, ist das für mich eine gute Quote. Wir betreuen Menschen, keine Produkte. Wir können nicht wie ein Unternehmen rechnen, das sagt: „Dieses Produkt kostet so viel und bringt so viel Umsatz.“ Unser Auftrag ist es, Menschen dem Arbeitsmarkt näherzubringen, und das erfordert individuelle Unterstützung.
Was wünschen Sie sich langfristig?
Wir brauchen vor allem mehr finanzielle Mittel im Eingliederungstitel. Und was ich mir besonders wünsche, ist Beständigkeit im gesetzlichen Rahmen. Nächstes Jahr feiern wir 20 Jahre SGB II – also 20 Jahre Jobcenter. In dieser Zeit gab es unzählige Gesetzesänderungen, Anpassungen und Richtungswechsel. Ein Beispiel: Während der Pandemie gab es ein Sanktionsmoratorium. Ein halbes Jahr lang passierte nichts, wenn jemand Arbeit, Maßnahmen oder Termine ablehnte. Dann wurden Leistungsminderungen wieder eingeführt, dann reduziert, jetzt sollen sie wieder erhöht werden. Dieses ständige Hin und Her sorgt für Unruhe.
Was wäre eine ideale Lösung?
Ich wünsche mir einen klaren Umbruch mit langfristiger Beständigkeit. Der Anreiz, Arbeit aufzunehmen, muss größer werden. Gleichzeitig müssen wir zwischen Menschen unterscheiden, die wirklich nicht arbeiten können, und denen, die arbeiten könnten. Diese Beurteilung ist wichtig und gehört zu den Kernaufgaben unseres Teams.
Was unterscheidet das Jobcenter Heidenheim vom Jobcenter im Ostalbkreis?
Der auffälligste Unterschied ist die Größe: Das Jobcenter Heidenheim hat etwa 100 Mitarbeitende und arbeitet zentral in einem Gebäude. Im Ostalbkreis sind es mehr als 200 Mitarbeitende an vier Standorten – Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen. Ein weiterer zentraler Unterschied liegt in der Rechtsform. Das Jobcenter Heidenheim ist eine ‚gemeinsame Einrichtung’, getragen von der Agentur für Arbeit und dem Landkreis Heidenheim. Entscheidungen wie Personalplanung, Dienstleistungen oder Haushaltsfragen werden hier in der Trägerversammlung mit Vertretern beider Träger getroffen.
Das Jobcenter im Ostalbkreis hingegen ist ein ‚zugelassener kommunaler Träger’, vollständig in die Struktur des Landratsamts integriert – ähnlich wie das Straßenbauamt. Entscheidungen laufen hier über den Kreistag oder dessen Ausschüsse. Die Agentur für Arbeit hat dort keine direkte Rolle. Dadurch ergeben sich auch andere Spielräume, die stärker regional geprägt sein können.“
Warum reizt Sie der Wechsel in den Ostalbkreis?
Mich interessiert, wie die Strukturen eines kommunalen Jobcenters funktionieren. Als Geschäftsführer in Heidenheim arbeite ich in einem bundesweit einheitlichen System der Agentur für Arbeit, das wenig Raum für regionale Anpassungen lässt. Im Ostalbkreis kann man unter kommunaler Regie möglicherweise flexibler agieren. Eine weitere Herausforderung ist: neue Kolleginnen und Kollegen, ein anderes Netzwerk und eine umfassendere Organisation. Ich sehe diese Veränderung als Chance, meinen Erfahrungsschatz zu erweitern und bis zu meinem Ruhestand in sieben bis elf Jahren noch einmal etwas Neues aufzubauen.
Sind Erfolge in beiden Systemen vergleichbar?
Das ist schwierig. Die Integrationszahlen sind ein wichtiger Maßstab, doch der Arbeitsmarkt im Ostalbkreis unterscheidet sich deutlich vom Landkreis Heidenheim. Eine rein zahlenbasierte Bewertung wird den Unterschieden nicht gerecht. Beide Systeme können erfolgreich sein, wenn sie gut organisiert und auf die regionalen Gegebenheiten angepasst sind.
Albert Köble: ein Fachmann seit Gründung des Job-Centers
Albert Köble ist seit der Gründung des Heidenheimer Jobcenters mit dabei, seit 2016 war er dessen Geschäftsführer. Als er vor 20 Jahren von der Agentur für Arbeit zum Job-Center wechselte, baute er zunächst ein Team für die Betreuung Jugendlicher auf, später wurde er Teamleiter für Erwachsene und stellvertretender Geschäftsführer. Köble ist Verwaltungsfachangestellter und machte sein Diplom als Verwaltungswirt bei der Bundesagentur für Arbeit. Nach seiner Ausbildung war er immer im Bereich Markt und Integration tätig und hat mehr als zehn Jahre lang Menschen bei der Arbeitsvermittlung unterstützt. Köble stammt aus Aalen und hat sein Elternhaus in Wasseralfingen, vor vielen Jahren zog er nach Heidenheim, wo er auch nach dem beruflichen Wechsel in den Ostalbkreis weiter bleiben wird.
Nachfolger von Köble wird ab 2025 Markus Ebersbach. Der Sozialpädagoge arbeitete von 2008 bis Mitte 2024 bereits in der Heidenheimer Behörde, zuletzt achteinhalb Jahre in Führungsverantwortung, die vergangenen Monaten war er bei der Agentur für Arbeit Aalen Bereichsleiter.