Corona-Soforthilfen

Im Streit mit Heidenheimer Friseurmeister legt L-Bank Berufung gegen Urteil ein

Der Heidenheimer Friseurmeister Holger Schier wird um die Corona-Soforthilfen weiter streiten müssen: Die L-Bank will nach der Niederlage am Verwaltungsgericht in die nächste Instanz.

Die L-Bank hat am Mittwoch Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingelegt. Dieses hatte entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen im Fall des Heidenheimer Friseurmeisters Holger Schier vom Salon City-Friseur rechtswidrig ist. In ihrer Mitteilung erklärte ein Sprecher der Bank: „Nach Prüfung der Urteilsbegründungen hat die L-Bank keine Gründe gefunden, die uns abhalten, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen.“ Die Bank wolle durch die Berufung für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer „landeseinheitlich Rechtssicherheit schaffen“.

Holger Schier hatte gegen die Rückzahlung geklagt. Der Ausgang des Verfahrens gilt als richtungsweisend für Tausende weitere Unternehmen im Land, die den Rückzahlungen widersprochen hatten. Schier hatte zu wirtschaftlichen Absicherung des Salons in Folge der ersten Corona-Zwangsschließung 15.000 Euro erhalten, die Bank forderte 10.000 Euro zurück.

Holger Schier appelliert an die Landespolitik

Schon vor der Berufung hatte Schier sich mit einem Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann sowie die Fraktionsvorsitzenden im Landtag gewandt. Darin appellierte er, auf eine Berufung zu verzichten: „Die Signalwirkung für den Fall einer Berufung wäre fatal.“ Und weiter: „Betrieben wie meinem wurde zu Unrecht eine unlautere Verwendung der Hilfen vorgeworfen.“ L-Bank und Land sollten die Rechtsprechung akzeptieren und eigene Verfahrensfehler zu Beginn der Corona-Pandemie eingestehen, so Schier. Er kritisierte die „zermürbenden Verfahren“ und die hohen Kosten für Betriebe und Steuerzahler.

Rund 23.000 Unternehmen haben gegen die Rückforderung der nicht zurückzahlbaren Soforthilfe Widerspruch eingelegt. Über 1000 Betriebe hätten nach der Ablehnung ihrer Widersprüche geklagt, schreibt Schier. Juristisch habe er keine Sorgen, vielmehr erwarte er auch in der nächsten Instanz eine Blamage fürs Land.

Bis die Berufung nun beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim geprüft wird, werden aufgrund verschiedener Fristen weitere Monate verstreichen.

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