Beschaffung und Verkauf von Impfzertifikaten

Juristische Nachwehen der Coronapandemie für eine Heidenheimerin

Die mutmaßlich gekaufte Impffreiheit könnte eine Heidenheimerin die Freiheit kosten, zumindest auf Bewährung. Seit Oktober schwelt ein Verfahren.

Eine Heidenheimerin soll in zehn Fällen gefälschte Impfzertifikate für sich selbst und Bekannte besorgt haben. Während der Coronapandemie waren Impfnachweise essenziell, um Zugang zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zu erhalten – etwa für Reisen, Restaurantbesuche oder Veranstaltungen. Ohne gültiges Zertifikat oder Eintrag im Impfpass waren zahlreiche Aktivitäten stark eingeschränkt.

Das Amtsgericht Heidenheim hatte einen Strafbefehl erlassen und gegen die Frau eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflage verhängt. Der Strafbefehl wurde bereits im Oktober zugestellt, doch rechtskräftig ist er bis heute nicht. Der Fall beschäftigt weiterhin die Justiz.

Beschaffung und Verkauf der Impfzertifikate

Laut Richter Jens Pfrommer soll die Frau die Impfzertifikate über Online-Kontakte besorgt und für jeweils 150 bis 200 Euro an Bekannte verkauft haben. Dabei soll sie in einigen Fällen 50 Euro für sich selbst einbehalten haben.

Die Frau hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Deshalb sollte der Fall öffentlich verhandelt werden, doch dazu kam es nicht, obwohl das Gericht etliche Termine und Fortsetzungstermine angesetzt hatte. Erst hatte der Verteidiger keine Zeit, dann war die Frau nach eigenen Angaben verhandlungsunfähig.

Verhandlungsunfähigkeit und Gerichtstermine

Wenige Tage vor einem neuen Anlauf vor Gericht hatte der Verteidiger die Aufhebung des Verhandlungstermins beantragt. Seine Mandantin sei erkrankt, die Krankheit habe sich verschlimmert. Dem Antrag war ein Attest beigefügt, das laut Richter jedoch teilweise unleserlich war, weshalb er daraufhin die behandelnde Ärztin kontaktierte. Diese gab an, dass die Frau mit einem grippalen Infekt in der Praxis gewesen sei – fünf Tage vor dem Gerichtstermin. Den Termin sagte der Richter dennoch nicht ab, auch weil die Ärztin so lange im Voraus nicht vorhersagen konnte, ob die Patientin verhandlungsfähig sein würde.

Es mag sein, dass sie letzte Woche krank war, aber das ist nicht ausreichend.
Richter Jens Pfrommer

Doch zur Verhandlung erschienen weder die Angeklagte noch ihr Anwalt. „Es mag sein, dass sie letzte Woche krank war, aber das ist nicht ausreichend“, sagte Richter Pfrommer. Er folgte dem Antrag von Staatsanwalt Peter Humburger und verwarf den Einspruch.

Berufung und weitere rechtliche Schritte

Gegen die Entscheidung des Gerichts hat sich die Frau abermals gewehrt und Berufung eingelegt. Nun muss das Landgericht Ellwangen entscheiden: War es richtig, dass das Gericht den Einspruch verworfen hat, oder war das Attest der Frau ausreichend, um eine Vertagung zu erwirken? Falls Letzteres zutrifft, müsste das Amtsgericht den Fall erneut auf die Tagesordnung setzen. Bis dahin bleibt der Strafbefehl nicht rechtskräftig.

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