Vom Amtsgericht Heidenheim wurde am Dienstag ein 21-jähriger Mann aus Herbrechtingen wegen sexueller Belästigung ohne Körperkontakt sowie wegen Besitzes und Weiterleitung kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Die Verhandlung unter Vorsitz von Richter Jens Pfrommer dauerte dabei nur rund eine Stunde.
Kontakt zu 13-jährigem Mädchen über soziale Medien
Laut den Vorwürfen hatte der zum Tatzeitpunkt bereits volljährige Angeklagte im Jahr 2022 über Snapchat Kontakt zu einem damals 13 Jahre alten Mädchen aufgenommen. Zwischen August und Dezember desselben Jahres entwickelte sich ein intensiver virtueller Austausch. Der junge Mann forderte das Mädchen mehrfach dazu auf, ihm Bild- und Videoaufnahmen zu schicken, die laut Staatsanwaltschaft strafrechtlich relevante Inhalte zeigten. Zudem soll er selbst entsprechende Dateien an das Mädchen versendet haben. Persönlicher Kontakt bestand nicht.
Im Rahmen der Verhandlung räumte der Angeklagte diese Vorwürfe ein. Er habe einen Fehler gemacht und „aus Neugier“ gehandelt. Zu dem Kontakt sei es vermutlich über soziale Medien gekommen, genaue Angaben dazu konnte er nicht mehr machen. Auch gestand er letztendlich, sich gegenüber dem Mädchen jünger ausgegeben zu haben – nach eigenen Angaben aber ohne bewusste Absicht.
Im Dezember 2022 wurde im Rahmen der Ermittlungen das Handy des Angeklagten beschlagnahmt, nachdem die Ereignisse bekannt wurden. Neben dem Chatverlauf mit dem Mädchen fanden die Ermittler einzelne weitere Dateien, die strafrechtlich als kinderpornografisch eingestuft wurden. Auch diese sollen in einer Onlinegruppe weitergeleitet worden sein. Der Angeklagte zeigte sich kooperativ und hatte unter anderem den Entsperrcode für die betroffenen Geräte freiwillig herausgegeben.
Jugendgerichtshilfe sieht Entwicklungsverzögerung
Die Jugendgerichtshilfe berichtete von einer leichten Reifeverzögerung beim Angeklagten. Trotz abgeschlossener Ausbildung und eigener minimaler Einkünfte als Influencer mit einer größeren Reichweite auf TikTok wirke er in vielen Bereichen noch jugendlich. Eine schwierige Kindheit wurde nicht festgestellt. Empfohlen wurde unter anderem die Teilnahme an einem Kurs zu jugendgefährdendem Verhalten im Netz und an einem Präventionsprogramm für Heranwachsende mit kinderpornografischen Tendenzen sowie eine Arreststrafe und eine Therapie. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Jugendgerichtshilfe in der Strafforderung zu: Gefordert wurden alle vorgeschlagenen Besserungsmaßnahmen und ein vierwöchiger Dauerarrest.
Urteil: Sozialstunden und Kurs statt Arrest
Richter Pfrommer verurteilte den jungen Mann nach Jugendstrafrecht zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit innerhalb von drei Monaten sowie zur verpflichtenden Teilnahme an einem pädagogischen Kurs zur Aufarbeitung seines Verhaltens.
Zur Begründung führte das Gericht unter anderem das Geständnis des Angeklagten, den überschaubaren Umfang der sichergestellten Dateien sowie die fehlende strafrechtliche Relevanz bei späterem Verhalten an. Gleichzeitig betonte der Richter, dass das Verhalten gegenüber dem Mädchen grenzüberschreitend gewesen sei und sie sich unter Druck gesetzt gefühlt haben könnte. „Solche Situationen können für Betroffene im Nachhinein sehr belastend sein. Es ist wichtig, das ernst zu nehmen“, so Pfrommer. Eine Arreststrafe oder Therapie hielt das Gericht angesichts der aktuellen Entwicklung und des Alters des Angeklagten nicht für notwendig, warnte ihn aber eindringlich: „Mit einer TikTok-Karriere ist man viel im Netz unterwegs – seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst.“