Die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelparteien. Das Gericht hat die Reform grundsätzlich bestätigt. Nur geringfügige Anpassungen werden notwendig, sodass bei der kommenden Bundestagswahl das neue Recht gelten wird.
Überhangs- und Ausgleichsmandate fallen weg
Dies hat zur Folge, dass der Bundestag auf dauerhaft 630 Abgeordnete verkleinert wird. Die Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg, indem künftig allein die Zweitstimme entscheidend für die Zahl der Parlamentssitze einer Partei sein soll. „Zur Erinnerung: Wir hatten vor der Wahl 2021 Umfragen, da gab es Konstellationen mit über tausend Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die CSU hat sich jahrelang einer echten Reform verweigert, mit dem Ergebnis, dass ein CSU-Überhangmandat mit ca. 16 Ausgleichsmandaten ausgeglichen wurde. Überhangmandate der CSU lösten gar Ausgleichsmandate bei der CDU aus“, so Leni Breymaier. „Die Ampel hat das Zeitfenster genutzt, eine Reform ohne zwingende CSU-Zustimmung durchzuziehen. Der Deutsche Bundestag hat sich aus eigener Kraft verkleinert. Das hat historische Ausmaße“.
Interessant findet Breymaier, dass die durch das höchste Gericht gerügte sogenannte Grundmandatsklausel bei der Sachverständigenanhörung von den von der Union benannten Sachverständigen als wahrscheinlich verfassungswidrig kritisiert wurde und die Ampel sich diesen Punkt zu eigen gemacht hatte.
Weitere Anpassungen des Wahlrechts im Blick
„Ich bin dankbar, dass ich auch in dieser Legislaturperiode in der Wahlrechtskommission mitarbeiten durfte. Was noch nicht erledigt ist: Wahlalter mit 16, Dauer der Legislaturperiode, Erleichterung mitzuwählen für im Ausland lebende Deutsche und – Parität. Auf das heutige Urteil lässt sich Parität aufbauen. Es braucht nur den politischen Willen“, so Breymaier abschließend.