Die Rechtslage in Deutschland ist klar. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz verboten. In bestimmten Fällen bleibt er straffrei. Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag, ihren Ergebnisbericht vorgelegt und begründet. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.
Breite gesellschaftliche Debatte angestoßen
Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Leni Breymaier: „Nun liegen die Ergebnisse der unabhängigen Fachkommission auf dem Tisch, die ich begrüße und mich für die wertvolle und intensive Arbeit bedanke. Genauso begrüße ich die nun nach dreißig Jahren endlich angestoßene breite gesellschaftliche Debatte über dieses wichtige und immer noch polarisierende Thema.“
Jede Frau hat ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden.
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Aalen-Heidenheim
In der SPD-Bundestagsfraktion werde man den Bericht sorgfältig prüfen und wägen, so Breymaier. Insbesondere die Möglichkeit, Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Woche zu ermöglichen, die Beratungspflicht durch ein Beratungsrecht zu ersetzen und auf Wartefristen ganz zu verzichten, würden intensiv betrachtet werden. „Aber das ist eine Diskussion, die wir führen müssen, denn in Deutschland ist man sehr auf die 12. Woche fixiert.“ Jede Frau habe ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden, so die Bundestagsabgeordnete. „Dieses Recht wollen wir stärken. Hand in Hand mit einem wirksamen Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens.“ Auch die Vorschläge der Sachverständigen für kostenfreie Verhütungsmittel für alle würden laut Breymaier diskutieren werden.
SPD spricht sich auch im Wahlprogramm dafür aus
Schon im Wahlprogramm habe sich die SPD klar dafür ausgesprochen, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die aktuell bestehenden Schutzregelungen hätten sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte seien in der Lage oder bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, sei die medizinische Versorgungslage, gerade in Süddeutschland, prekär. „Dazu trägt eben auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei. Durch sie werden nicht nur ungewollt Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert“, so die SPD-Abgeordnete abschließend.