Kommentar

Lösung fürs Loderer-Zentrum noch nicht in Sicht

Es ist selten eine gute Idee, Verträge abzuschließen, die weit in zukünftige Generationen hineinreichen, meint HZ-Redakteurin Silja Kummer in ihrem Kommentar zum Eugen-Loderer-Zentrum in Heidenheim.

Lösung fürs Loderer-Zentrum noch nicht in Sicht

Erbpacht ist ein seltsames Konstrukt: Jemand erwirbt ein temporäres Recht, ein Grundstück zu bebauen, es bleibt aber im Besitz eines anderen. Das ist in etwa so, als würde man mit Bauklötzen auf einem Teppich bauen, der nach Ablauf einer gewissen Zeit weggezogen wird. Das Bauwerk ist dann futsch. Bei der Erbpacht stürzen zwar keine Gebäude ein, aber das Immobilieneigentum geht auch verloren. Was bleibt, ist eine Entschädigung, im Fall des Eugen-Loderer-Zentrums in Höhe von zwei Dritteln des Zeitwerts, aber wohl gemerkt von Immobilien ohne zugehörigen Grund.

Es ist also absehbar, dass es in einem solchen Konstrukt Verlierer geben wird. Nur werden Erbpachtverträge gewöhnlich über Zeiträume von 50 bis 100 Jahren geschlossen, sodass der ursprüngliche Erbpachtnehmer das Ende des Vertrags garnicht erlebt und seine Immobilie vielleicht ohnehin nicht mehr viel wert ist. Auch ist der Fall denkbar, dass beispielsweise eine Kommune einem Verein ein Grundstück in Erbpacht überlässt, damit dieser sein Vereinsheim oder seine Sportanlage besser finanzieren kann. Dies können möglicherweise sinnvolle Konstrukte sein.

Braucht es einen Investor?

Die Verträge im Fall des Eugen-Loderer-Zentrums hingegen waren wohl in mehrfacher Hinsicht keine gute Idee, wie sich jetzt herausstellt. Die Grundstücksbesitzer waren offenbar schlau genug, nicht die GBH als Vertragspartner zu wählen, die es heute tatsächlich nicht mehr gibt. Stattdessen hat die Stadt Heidenheim den Erbpachtvertrag abgeschlossen, ihn dann aber an die GBH weitergegeben. Gewonnen ist dadurch für die Georg Neff GmbH nichts, denn zum Kauf zwingen kann sie die Stadt Heidenheim nicht. Dadurch, dass es so viele verschiedene Nutzungen in dem Gebäude gibt, ist die Angelegenheit sehr komplex und die Interessen der 49 Erbpachtnehmer sind wahrscheinlich sehr unterschiedlich. Ob es für die Allgemeinheit grundsätzlich ein Schaden wäre, wenn ein Investor das Gelände kaufen würde, kann man nicht pauschal sagen. Einfluss darauf hätte die Stadt aber keinen.

Andererseits: Muss der Gemeinderat seinen Beschluss, das Grundstück nicht zu kaufen, jetzt revidieren? Gehört es jetzt zu den Aufgaben der Stadt, für private Immobilieneigentümer und die Awo als Betreiber eines Pflegeheims in finanzielle Vorleistung zu gehen? Zumal sie sich gerade selbst in einer prekären finanziellen Situation befindet? Das kann man kontrovers diskutieren, aber blind ist sicher niemand in das Risiko eines Erbpachtvertrags gelaufen, die Konditionen waren jedem Käufer bekannt. Vielleicht findet sich ja aber auch noch eine gangbare Lösung, bei dem es zu möglichst wenig Verlusten kommt. Das wäre allen Beteiligten zu wünschen.

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