Das ist die Niedertracht des Rechtsstaats: Wenn Ausländer, die wegen ihrer nachhaltigen Integration eine Aufenthaltserlaubnis nach §25b Abs1 erhalten haben, hier also schon viele Jahre leben und arbeiten, sich eine Existenz aufgebaut, Steuern und Sozialabgaben bezahlt haben, genügend Einkommen und Wohnraum nachweisen können, ihre Ehefrauen nachholen wollen, wird der Antrag nach geltendem Ausländerrecht, so die jeweilige Botschaft und das jeweilige Ausländeramt, regelmäßig abgelehnt.
Begründet wird die Ablehnung damit, dass diese Ausländer, wenn sie unbedingt mit ihren Ehefrauen in einer familiären Lebensgemeinschaft leben wollen, dies ja in ihren Heimatländern tun können, wenn sie zurückkehren, da ihnen als abgelehnten Asylbewerbern in ihren Heimatländern ja keine Gefahr drohe, und ihrem Verlangen nach familiärer Lebensgemeinschaft fehle die humanitäre Dimension. Mehr perfider Zynismus, Menschenverachtung und Ahnungslosigkeit ist schwer vorstellbar.
Und das vor dem Hintergrund einer offiziellen Außenpolitik, die die Welt seit Jahren glauben machen will, sie sei werteorientiert, emanzipatorisch, feministisch, humanitär.
Und wenn der geneigte Leser jetzt einwirft, diese Infamie des Rechtsstaats sei doch nur gegen Ausländer gerichtet, und deswegen gerechtfertigt, möge er doch bitte überlegen, ob nicht auch deutsche Staatsbürger schon Opfer dieser Niedertracht geworden sind und regelmäßig werden.
Karl-Heinz Kling, Heidenheim