Tempo 30 auf der Bundesstraße?

Nach Unfall auf der HZ-Kreuzung: Wie das Heidenheimer Rathaus auf den Ruf nach mehr Sicherheit reagiert

Vor wenigen Tagen prallte in Heidenheim nach einem Unfall auf der HZ-Kreuzung ein Pkw gegen die Fensterfront einer Gaststätte. So diskutierte der Gemeinderat darüber.

Man mag sich die möglichen Folgen gar nicht im Detail ausmalen: Nachdem am 20. Juli zwei Pkw auf der HZ-Kreuzung kollidiert waren, prallte eines der Fahrzeuge gegen die Front einer Gaststätte und zerstörte eine mehrere Quadratmeter große Fensterscheibe. Hätte sich der Unfall nicht an einem Samstag gegen 8 Uhr ereignet, wären mit großer Wahrscheinlichkeit im Freien sitzende Besucher des Hauses wie auch der danebenliegenden Eisdiele betroffen gewesen.

Die von Anliegern empfundene Sorge, ein solcher Vorfall könnte sich wiederholen, teilt auch Stadtrat Ralf Willuth (Freie Wähler). In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats nahm er das Geschehen zum Anlass, an seine schon vor Monaten vorgebrachte Bitte zu erinnern, an genau dieser Stelle im Kreuzungsbereich zwischen Olga- und Marienstraße Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Außenbewirtschaftung zu treffen.

Stadtrat Willuth will Pflanzkübel als Schutz

„Wir hatten mehr Glück als Verstand, dass es keine Verletzten oder gar Tote gegeben hat“, so Willuth. Seinen ursprünglichen Appell wollte er nun als Aufforderung verstanden wissen, über das Aufstellen schwerer Pflanzkübel nachzudenken, die im Fall der Fälle als Barriere dienen könnten.

Ralf Käpplinger, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung, entgegnete, ein solcher Schritt „würde eine Sicherheit suggerieren, die gar nicht gegeben ist, weil ein Lkw bei einem Aufprall Pflanzkübel einfach wegschieben würde“. Einen wirkungsvollen Schutz könnten in geringem Abstand zueinander installierte Poller bieten, allerdings wäre ihm zufolge ein beachtlicher baulicher Aufwand für die Fundamente erforderlich.

OB Salomo: Einverständnis des Bundes erforderlich

Zu beachten gibt es aus Warte von Oberbürgermeister Michael Salomo zudem, dass der Bund im konkreten Fall Straßenbaulastträger ist, „und wenn er nicht will, können wir dort gar nichts machen“. Mit einer provisorischen Sofortmaßnahme – etwa in Form der von Christoph Weichert (Freie Wähler) vorgeschlagenen „Beton-Legosteine“ – ist folglich nicht zu rechnen, zumal Salomo betont, es sei nicht möglich, an allen vergleichbaren Stellen in der Innenstadt jegliches Risiko zu beseitigen.

Gleichwohl zeige das Beispiel, wie nötig es sei, im Zuge des Innenstadtumbaus den Sicherheitsaspekt im Auge zu haben. Das gelte in besonderem Maße auch für den Eugen-Jaekle-Platz. Die HZ-Kreuzung will Salomo unterdessen zum Gegenstand einer Verkehrsschau verschiedener Fachbehörden machen.

Bald Tempo 30 auf der B466?

Er verweist zudem auf die zu erwartenden Schlussfolgerungen aus dem neuen Verkehrsentwicklungsplan. Dazu könne die verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 auf der die Innenstadt durchschneidenden Bundesstraße 466 gehören. Als Befürworter einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung zeigte sich Norbert Fandrich (Linke) ebenso wie Dr. Ulrich Schrade (Grüne). Er plädierte dafür, diese Vorgabe sehr schnell umzusetzen, die entlang der Georges-Levillain-Anlage beim Public Viewing während der Fußball-EM ja bereits gegolten habe.

Mehr Spielraum bei Tempo 30

Eine vom Bundestag und vor wenigen Tagen auch vom Bundesrat verabschiedete Änderung des Straßenverkehrsgesetzes macht es möglich: Kommunen haben künftig einen größeren Spielraum, wenn es um die Ausweisung von Tempo-30-Zonen geht. Das gilt auch für Bundesstraßen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte in diesem Zusammenhang, es bleibe innerorts bei einer Richtgeschwindigkeit von 50 km/h. Flächendeckendes Tempo 30 sei damit vom Tisch. Auf Zustimmung stieß das bei Gerd Landsberg, dem Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: Viele große Durchgangsstraßen seien für Pendler, Handwerker und Lieferanten wichtig. Ein generelles Tempolimit führte möglicherweise dazu, dass sich der Verkehr in die Wohngebiete verlagere.

Ziel der Gesetzesnovelle ist einer Mitteilung des Bundestags zufolge, dass Länder und Kommunen „neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können“.

undefinedundefined

Jetzt einfach weiterlesen
Jetzt einfach weiterlesen mit HZ
- Alle HZ+ Artikel lesen und hören
- Exklusive Bilder und Videos aus der Region
- Volle Flexibilität: monatlich kündbar