Unter uns

Nebulös: Wenn der Bürger das Handeln der Verwaltung nicht versteht

Die Erlaubnis zum Winterausschank für die Heidenheimer Gastronomie, die nicht umgesetzt wird, und die Verhinderung eines Wohnbauprojekts in Nattheim beschäftigen heute Silja Kummer von der HZ-Redaktionsleitung.

Der November ist im Landkreis Heidenheim in der Regel ein trüber und grauer Monat. Hätte sich die Idee durchgesetzt, die vor mehreren Jahrzehnten in der Stadt die Runde machte, und man hätte die „Heidenheimer Nebeltage“ als Veranstaltung eingeführt, wären in diesem Jahr bestimmt besonders viele Besucherinnen und Besucher gekommen. Die Nebelsuppe war an vielen Tagen so dick, dass die sonnenverwöhnten Aalener, Gmünder, Stuttgarter und Gussenstadter sicherlich gestaunt hätten.

Parallel zum Schietwedder (wie man an der deutschen Küste zur Brenztaler Wetterlage sagen würde) hat man in Heidenheim über die Außenbestuhlung in der Gastronomie gestritten. Mal abgesehen von der Frage, ob man im dichten Nebel überhaupt vom Klappstuhl bis zum Kaffeehaustisch sehen würde, klang die Geschichte wie eine Verwaltungsposse: Schon im Frühjahr hatte der Gemeinderat beschlossen, dass künftig die Außenbewirtung auch im Winter erlaubt sein soll. Ende Oktober war der Beschluss aber noch nicht umgesetzt und die Gastronomen sollten ihr Mobiliar einräumen. Wenn man sich als Stadtverwaltung explizit zum Ziel setzt, die Innenstadt zu beleben, ist dieses zögerliche Handeln überhaupt nicht nachvollziehbar. Deshalb gibt es dafür, dass nun doch eine Lösung für den Rest des Jahres gefunden wurde, kein Lob, sondern nur keinen weiteren Tadel

Auch in Nattheim ist es schwer zu verstehen, worauf die Gemeinde hinauswill. Ende vergangener Woche berichtete der Kollege Maximilian Haller, dass das Bundesverwaltungsgericht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans für das Lauxenhof-Gelände in der Ortsmitte bestätigt hat. Geklagt hatte der Besitzer des Areals, der dort ein mehrstöckiges Wohngebäude errichten will.

Die Gemeinde hingegen hätte dort gerne Stellplätze und Spielgeräte. Zwar spricht man überall von Wohnungsnot und innerörtlicher Nachverdichtung, in Nattheim aber verhindert man den Wohnungsbau eines privaten Investors an zentraler Stelle. Und auf die Entscheidung des Gerichts reagiert die Gemeinde mit einem neuen Bebauungsplan, der dasselbe vorsieht wie der, der soeben für nicht rechtmäßig erklärt worden ist. Nun ist es zwar rechtlich möglich, dass die Gemeinde so vorgeht, nachvollziehbar ist es für einen Außenstehenden aber nicht. An dieser Stelle gibt es also auch mehr Tadel als Lob.

Der November bleibt grau, wir hoffen aber bereits auf den vorweihnachtlichen Glanz, mit dem der Dezember den Nebelmonat ablösen wird. Ein schönes Wochenende!