Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 wurde eine Reform der Grundsteuer notwendig. Die Bescheide zu dieser neuen Grundsteuer wurden nun erstmals verschickt.
Bei Grundstückseigentümern, aber auch Mietern landauf, landab herrschte zuvor Anspannung und Neugier darauf, wie der für sie künftig geltende Satz wohl aussehen mag. In einigen Kommunen kam hinzu, dass die Gemeinderäte ab 2025 neue Hebesätze sowohl für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B beschlossen.
Wie ist es bei Ihnen? Zahlen Sie nun mehr oder weniger Grundsteuer als vor der Reform? Machen Sie hier mit bei der HZ-Umfrage: