Einheitlicheres Gesamtbild

Stühle, Schirme, Farben: Das sind die neuen Richtlinien für die Außenbewirtung in Heidenheim

Der Heidenheimer Gemeinderat hat neue Regeln für die Außenbewirtschaftung in der Innenstadt beschlossen. Diese reichen bis hin zu Empfehlungen für Stühle, Schirme und die Farbgestaltung. Wenn sich Wirte an die Empfehlungen halten, kann sich dies auch finanziell lohnen. Die Details:

Gastronomie gehört zwingend in Innenstädte, denn ohne die Möglichkeit, sich bewirten zu lassen, würde viele Menschen erst gar nicht kommen. „Gastronomische Betriebe gehören zu den Erwartungen an die Aufenthaltsqualität“, erklärte Christian Hörmann von der Agentur Cima dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung. Seine Agentur war in den vergangenen Jahren damit beschäftigt war, Möglichkeiten zu finden, wie die Heidenheimer Innenstadt attraktiver werden könnte. Dass das notwendig ist, steht außer Frage, denn die Konkurrenz der Städte wächst weiter.

Deshalb auch das Thema Gastronomie. Bisher war es Wirten lediglich während der sogenannten Freischank-Saison, die von März bis Oktober dauerte, erlaubt, Gäste auf öffentlichen Flächen im Freien zu bewirten. Eine erst jüngst geschaffene Sonderregelung sorgt dafür, dass die Gastronomen in diesem Jahr ihre Möbel bis Ende Dezember draußen stehen lassen dürfen. Ab Beginn des kommenden Jahres wird das dann grundsätzlich ganzjährig möglich sein, denn das sieht die neue Sondernutzungssatzung vor, die der Gemeinderat jetzt verabschiedet hat.

Kein Zwang, aber finanzielles Anreizsystem für Wirte

In der ist unter anderem definiert, wie, wo und welcher Art Außenbewirtschaftung in der Innenstadt erlaubt ist, wie sie genehmigt wird, aber auch, wie viel die Wirte bezahlen müssen, wenn sie ihre Möbel auf öffentlichen Flächen aufstellen wollen. Die neue Satzung beinhaltet aber auch einen Gestaltungsleitfaden, der dafür sorgen soll, dass das Erscheinungsbild in der Innenstadt aufgeräumter und einheitlicher ist.

Die Einhaltung der darin festgeschriebenen Regelungen ist nicht zwingend, doch wer sich daran hält, kann Kosten sparen. „Hier soll ein Anreizsystem geschaffen werden, das dazu beitragen kann, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, auch wenn das sicherlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann“, so Hörmann. Dennoch sei es wichtig, weil Innenstädte mit mehr locken müssten als mit den Waren der Händler.

Der Gestaltungsleitfaden sieht etwa eine Vereinheitlichung der Möblierung vor. „Das Mobiliar der Außengastronomie soll sich in den urbanen Kontext der Innenstadt einfügen, gepflegt und intakt sein“, heißt es da etwa.

Eine Abzäunung ist nicht zulässig, wohl aber das Aufstellen von Pflanzkübeln, um sich vom Verkehrsraum abzugrenzen. Sogar für die Art der Möblierung gibt es Richtwerte: „Vollkunststoffstühle und –tische sowie blockartige Möbel wie Bänke oder Lounge-Möbel sind nicht zulässig. Mobiliar aus Metallrohr oder Holzkonstruktionen mit Flechtwerk in dunklen Tönen sowie Mobiliar im Biergartenstil (keine Biertischgarnituren) sind zulässig“, heißt es im Leitfaden.

Um das einheitliche Erscheinungsbild vollkommen zu machen, ist im Regelwerk auch festgelegt, welche Arten von Beschattung erlaubt sind: „Schirme sind nur in quadratischem Format, ohne Werbung für einen Betrieb oder eine Marke in heller Farbe . . . zulässig.“ Anhängig ist sogar ein Farbspektrum.

Einteilung der Heidenheimer Innenstadt in drei Zonen

Doch gelten alle diese Bestimmungen nicht in gleichem Maße für die gesamte Innenstadt. Die nämlich wurde in drei Zonen unterteilt: In der Zone 1, die die Hauptstraße, die Hintere Gasse, die Grabenstraße, die Karlstraße, den Marienplatz und das Rathaus umfasst, sind die Regeln am strengsten. Die Zone 2 umfasst die angrenzenden Bereiche Am Wedelgraben, die August-Lösch-Straße, die Marienstraße und die Bereiche westlich des Eugen-Jaekle-Platzes. Unter die Zone 3 fallen der Johann-Matthäus-Voith-Platz mit dem Eingangsbereich „Im Flügel“, der Bahnhofsplatz und der Willy-Brand-Platz.

Gastronomen, die sich an die Regelungen im Gestaltungsleitfaden halten, erhalten bis zu 50 Prozent Vergünstigung auf die Sondernutzungsgebühren, die sie für das Aufstellen der Möbel zahlen müssen. Diese Gebühren wurden in der neuen Satzung überarbeitet – und in diesem Zuge auch teurer. Zahlten Wirte bisher pro Saison zwischen zehn und 25 Euro pro Quadratmeter Fläche, die sie belegten, so ist in der neuen Satzung alles genau gestaffelt. Im neuen Katalog zahlen Wirte 30 Euro pro Quadratmeter in der Zone 1, in der Zone 2 sind es 25 Euro und in der dritten Zone werden 20 Euro pro Quadratmeter fällig. In allen anderen Bereichen zahlen Gastronomen 15 Euro.

Aus Sicht von Andreas Antoniuk (Grüne) ist die neue Satzung „ein sehr guter Weg, die Innenstadt attraktiver zu gestalten“. Dennoch ist er der Meinung, dass die Regelung bezüglich einer Bestuhlung nicht zu streng sein dürfe, „bei manchen Gastronomen gehört eine besondere Möblierung einfach zum Ambiente“. Außerdem bemängelte er, dass in Heidenheim „immer noch um 22 Uhr die Bordsteine hochgeklappt werden“, in Städten wie Aalen und Ulm dürfe bis 23 Uhr im Freien ausgeschenkt werden. Diesbezüglich seinen Veränderungen in Arbeit, konterte OB Michael Salomo.

Auch Thomas Potzner (Freie Wähler) hält wenig davon, die Möblierung in der Innenstadt zu streng zu regulieren, „das sollten die Gastronomen schon selbst entscheiden dürfen“. Gebührenreduzierungen seien falsch, wenn nur Wirte profitieren, die machen, was die Stadt will. Fabian Rieck (Freie Wähler) erklärte, anfangs skeptisch gewesen zu sein, jetzt jedoch sei er überzeugt von einem einheitlichen Erscheinungsbild: „Das kann schon sehr stimmig aussehen.“ Er regte zudem an, über eine gemeinsame Beschaffung, etwa bei den Sonnenschirmen nachzudenken, um Kosten zu sparen. Auch der Fraktionschef der Freien Wähler, Ralf Willuth, ist der Meinung, dass mehr Einheitlichkeit einen „wertigeren Eindruck“ vermittelt. Er erachtet es als gut, dass die Satzung auf einem Belohnungsprinzip für die Gastronomen aufbaut.

Eher kritisch sieht die Vorsitzende der CDU/FDP-Fraktion die Regelung: „Ich finde es nicht gut, dass die Gebühren erst spürbar angehoben werden, um dann Vergünstigungen zu ermöglichen. Ich hoffe, dass wir mit der neuen Satzung die Innenstadt nicht noch mehr veröden“, so Dr. Waltraud Bretzger. Die Vorsitzende der SPD/Linke-Fraktion, Tanja Weiße, hingegen sieht in der neuen Regelung einen guten Anreiz, mehr Attraktivität in der Innenstadt zu schaffen.

Umfangreiches Regelwerk

Die neue Sondernutzungssatzung betrifft bei weitem nicht nur die Gastronomie, sondern auch die Händler. So beinhaltet sie etwa auch Regelungen und Gebühren über das Aufstellen, das Erscheinungsbild und die Kosten für Werbeträger und dergleichen.

Der Gestaltungsleitfaden ist ein umfangreiches Werk, in dem alle Aspekte der Gestaltung der Innenstadt beleuchtet werden. Er reicht von Mülleimern über Bodenbeläge, Sitzgelegenheiten und Straßenbeleuchtungen bis hin zur Schaufenster- und Fassadengestaltung. Er ist jedoch kein verbindliches Werk, sondern gibt lediglich Anregungen für die künftige Entwicklung.

Jetzt einfach weiterlesen
Jetzt einfach weiterlesen mit HZ
- Alle HZ+ Artikel lesen und hören
- Exklusive Bilder und Videos aus der Region
- Volle Flexibilität: monatlich kündbar