Leserbrief

Rechte anderer Heidenheimer werden bei „Montagsspaziergängen“ verletzt

Leserbrief zur Zulässigkeit von „Montagsspaziergängen“ in Heidenheim:

„Nicht zu verbieten?“ Man muss schon auch den zweiten Absatz von Artikel 8 dazu zitieren: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Bei diesen Montagsdemos bräuchte es meines Erachtens nicht einmal ein explizites Gesetz, denn die allgemeinen Grundrechte „binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ (Grundgesetz Art. 1,3). Und danach gilt: Kein einziges Grundrecht gilt unbeschränkt.

Zu den Grundrechten zählt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ja, aber nur „soweit nicht die Rechte anderer verletzt“ werden (Art. 2,1). Keiner hat das Recht, andere ohne triftigen Grund zu schikanieren, und dieser Tatbestand ist hier erfüllt, durch Lärm, durch Behinderung. Demonstrationen sind selbstverständlich legitim, aber hier wird ja nicht einmal wirklich klar, wogegen oder wofür demonstriert wird. Diese „Spaziergänger“ führen ein wertvolles Grundrecht ad absurdum und machen es lächerlich. Selbstinszenierung als Selbstzweck ist einfach eine rücksichtslose Unverschämtheit gegenüber dem Rest der Bevölkerung.
Alfred Hoffmann, Heidenheim

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