Widerruf der Gaststättenerlaubnis für die Heidenheimer Café-Bar war korrekt
Immer wieder kam es an der Café Bar in der Heidenheimer Hauptstraße zu Ruhestörungen, Sachbeschädigungen, Streitigkeiten. Im März 2022 zog die Stadt Heidenheim die Reißleine und widerrief die Gaststättenerlaubnis. Der damals gut frequentierte Treffpunkt wurde von heute auf morgen geschlossen.
Der Café- und Barbetreiber wehrte sich gegen den Beschluss der Stadt Heidenheim, zog jedoch mit seinen Beschwerden am Verwaltungsgerichtshof und beim Regierungspräsidium den Kürzeren.
Der Wirt wollte das Vorgehen der Stadt gegen ihn deshalb auch am Verwaltungsgericht Stuttgart prüfen lassen und reichte Klage ein gegen die Stadt. Diesen Monat kam es zu einem Schlagabtausch beider Seiten, eine Woche später liegt nun die Entscheidung vor: Einzelrichterin Lux wies die Klage des Wirts ab und bestätigt damit, dass die Stadt richtig entschieden hat.
So begründet die Richterin ihre Entscheidung
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: Das unkooperative Verhalten des Klägers und die zahlreichen Verstöße ließen die Prognose der Stadt als gerechtfertigt erscheinen, dass bei einem Weiterbetrieb der Café-Bar durch den ehemaligen Wirt weitere Verstöße zu befürchten seien. Die Stadt hatte dem Wirt unzuverlässiges Verhalten vorgeworfen, was laut Gaststättenrecht den Betrieb einer Gaststätte unmöglich macht.
Weitere rechtliche Schritte sind möglich
Wie der ehemalige Bar-Betreiber reagieren wird, dazu äußert er sich auf Anfrage nicht. Vier Wochen lang hat er Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Allerdings werden sich beide Seite im Dezember erneut in den Stuttgarter Gerichtsräumen treffen. Diesmal geht es um die Frage, ob die Mutter des Ex-Wirtes die Bar weiterbetreiben darf.