Gaststättenerlaubnis entzogen

Stadt Heidenheim und Café-Bar-Betreiber vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Der frühere Betreiber der Café-Bar möchte die Gaststättenerlaubnis wiederbekommen. Die hatte die Stadt Heidenheim im Frühjahr 2022 widerrufen nach etlichen Vorkommnissen in der Fußgängerzone. Nun trafen sich beide Parteien vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht.

Stadt Heidenheim und Café-Bar-Betreiber vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Am Verwaltungsgericht Stuttgart drehte sich diese Woche alles um die Frage: Hat die Stadt Heidenheim richtig reagiert, als sie die Gaststättenerlaubnis einkassierte und die Café-Bar im Frühjahr 2022 von heute auf morgen schließen ließ? Bislang deutete alles darauf hin. Der Wirt hatte zwar sofort Beschwerde eingelegt und war dabei durch mehrere Instanzen gegangen. Doch sowohl Regierungspräsidium als auch der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe wiesen diese zurück und bestätigten, dass die Stadt in ihrer Einschätzung richtig lag: Dem Wirt fehle die Zuverlässigkeit, um eine Gaststätte zu führen.

Parallel dazu klagte der Café-Betreiber auch am Verwaltungsgerichtshof gegen die Stadt, wo es diese Woche zum Schlagabtausch beider Parteien kam. Richterin Lux kündigte an, ihre Entscheidung in zwei Wochen bekannt zu geben.

Monatelanger Zoff rund um die Heidenheimer Café-Bar

Was alles geschehen war, bis die Stadt die Reißleine zog, fasste die Richterin eingangs zusammen. Sie zählte nicht nur zahlreiche Polizeieinsätze auf wegen nächtlicher Ruhestörung und Vandalismus sowie die Beschwerden lärmgeplagter Nachbarn, sondern zitierte aus der Akte auch beleidigende Worte und Drohungen, die der Wirt gegenüber der Polizei und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung in mehreren Situationen geäußert haben soll. Zudem habe er gegen die damaligen Corona-Maßnahmen verstoßen – kein Hygienekonzept, fehlende Namen auf der Gästeliste, Verstoß gegen die Maskenpflicht: „Das kommt einem heute vor wie aus einer anderen Welt“, merkte die Richterin an.

Die Stadt habe zunächst versucht, mit Bußgeldern regulierend einzugreifen. Anfangs waren es 150 Euro, zuletzt sogar 1000 Euro. Letztes Mittel sei dann der Widerruf der Gaststättenbescheinigung gewesen.

Kläger: alles Auswirkungen der Corona-Zeit?

Die Geschichte des Klägers hörte sich vor Gericht anders an. Er bat um Verständnis für seine Lage in dieser besonderen Corona-Zeit. Nach der Eröffnung im Frühjahr 2019 habe er das Lokal ein Dreivierteljahr anstandslos geführt, dann sei die Corona-Zeit gekommen. „Die Diskotheken waren zu, die Jugendlichen haben sich dort getroffen, wo Leben war“, sagte der Kläger, der auch von Existenzängsten sprach durch die Corona-Auflagen.

Gleichzeitig habe er sich gegängelt gefühlt: „Ich hatte das Gefühl, die haben sich auf mich eingeschossen.“ Dabei habe, so der Rechtsanwalt, sein Mandant sogar selbst ein paar Mal die Polizei verständigt, als es zu nächtlichen Ansammlungen gekommen sei.

Stadt-Vertreterin: Wirt griff nicht beruhigend ein

Die Vertreterin der Stadt, Rechtsanwältin Dr. Tina Bergmann, hielt dagegen: Die ersten Vorkommnisse habe es schon im Dezember 2019 gegeben, also noch vor Corona. Zudem habe der Café-Bar-Betreiber wenig dazu beigetragen, die Situation zu beruhigen. Er habe weder die Musik leiser gedreht noch die Außenbestuhlung nach der Sperrstunde unzugänglich gemacht.

„Sie müssen sagen: Ab 22 Uhr ist Zapfenstreich“, sagte die Richterin dazu, welches Verhalten ihrer Meinung nach richtig gewesen wäre. Allerdings merkte sie an, dass es zur Corona-Zeit in mehreren Städten solche Treffpunkte gegeben habe, wo die Situation eskaliert sei. „Ich will Ihre Drucksituation nicht in Abrede stellen, die Frage ist nur: Wie geht jemand mit diesem Druck um?“

War die Reaktion der Stadt verhältnismäßig?

Dennoch bleibt der Anwalt des Wirts dabei, dass die Reaktion der Stadt unverhältnismäßig gewesen sei. Die Stadt hätte eine frühere Schließzeit, etwa 20 Uhr, anordnen können. Auch das abrupte Ende hätte nicht sein müssen, verwies der Anwalt auf eine angemessene Übergangszeit. „Sie müssen sich in meine Lage versetzen. Wie geht es einem Unternehmer, der plötzlich ohne Existenz dasteht?“, so der Gastwirt. Woraufhin die Richterin deutlich wurde: „Andere sollen immer Verständnis für ihre Situation zeigen, nie zeigen Sie Verständnis für die Anwohner oder die Mitarbeiter der Stadt.“

Wiedersehen vor Gericht im Dezember

Fünf Monate nach der Schließung übertrug der verhinderte Kaffeehaus- und Barbetreiber das Café auf seine Mutter, die wieder öffnete und seither den Betrieb leitet. Ein Dreh des Sohnes, um ohne Erlaubnis weiterzumachen? So sieht es die Stadt Heidenheim. Deshalb werden sich die Parteien Anfang Dezember erneut in Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht treffen, in umgekehrten Rollen: die Stadt als Klägerin und der ehemalige Gastwirt als Beklagter.

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