Die Heidenheimer Bußgeldstelle führte am 10. Januar eine umfassende Jugendschutzkontrolle in zwölf Betrieben durch. Im Fokus standen Tabakhändler, Supermärkte, Tankstellen und Gemischtwarenhändler. Ziel war es, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen vor dem Zugang zu alkoholischen Getränken, Tabakwaren und anderen altersbeschränkten Produkten zu überprüfen.
Das Ergebnis war nach Angaben der Stadtverwaltung besorgniserregend: In neun der überprüften Betriebe konnte die Testkäuferin Zigaretten, hochprozentigen Alkohol oder E-Zigaretten erwerben. In zwei Fällen wurden die Waren trotz Kenntnis der Minderjährigkeit der Käuferin ausgehändigt, was auf vorsätzliches Handeln der Verkäuferinnen und Verkäufer hinweisen könnte. Gegen alle betroffenen Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Künftig regelmäßig Kontrollen
Angesichts der hohen Verstoßquote kündigt die Bußgeldstelle an, auch künftig regelmäßig Jugendschutzkontrollen durchzuführen. Neben dem Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sollen künftig auch der Zugang zu altersbeschränkten Medien (Filme und Spiele ab FSK 18) sowie die Einhaltung des Jugendschutzes im Bereich Glücksspiel (wie Lotto und Spielautomaten) überprüft werden.
„Verstöße gegen den Jugendschutz sind keine Bagatellen“, so eine Sprecherin der Bußgeldstelle. „Wir nehmen solche Vorfälle sehr ernst und verfolgen Verstöße konsequent. Die Bußgelder für solche Verstöße beginnen in der Regel im dreistelligen Bereich und können in schwerwiegenden Fällen deutlich höher ausfallen.“
Die Bußgeldstelle appelliert an alle Betriebe, die geltenden Jugendschutzbestimmungen ernst zu nehmen und darauf zu achten, dass Minderjährige keinen Zugang zu entsprechenden Produkten und Dienstleistungen erhalten. Nur so könne der Schutz der Jugendlichen vor Gefahren wie Suchtmitteln und Glücksspielsucht gewährleistet werden.