Heidenheimer Landkreisschulen

Schulessen für die Kinder nach den Sommerferien gesichert

Der Betrieb der Mensa an drei Landkreisschulen ist dank einer außertourlichen Entscheidung von Kreistagsmitgliedern gesichert. Sonst hätten die Küchenhelferinnen gefehlt.

Schulessen für die Kinder nach den Sommerferien gesichert

Gemüsefrikadellen, Spätzle, Rahmsoße und Salat stehen auf dem Speiseplan der Arthur-Hartmann-Schule für den ersten Schultag nach den Ferien. Damit die Kinder das Essen auch tatsächlich bekommen, dafür war eine außergewöhnliche Entscheidung des Bildungs- und Sozialausschusses des Kreistags notwendig. Das war der Grund: Der Vertrag mit den Küchenkräften, die das Essen ausgaben und sich danach um die Reinigung der Küche kümmern, war ausgelaufen und musste deshalb neu ausgeschrieben werden. Eigentlich eine Formalie. Doch in diesem Fall war das eingehende Angebot aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten teurer, als bei der Haushaltsaufstellung ein Jahr zuvor angenommen worden war.

Wer über Ausgaben des Landkreises Heidenheim entscheidet

Übersteigt die Ausgabesumme die 100.000 Euro, darf im Landratsamt kein Mitarbeitender entscheiden, sondern ein politisches Gremium muss das Geld frei geben. So war es im Falle des Dienstleistungsauftrags für die Küchenhilfen. Auf die Ausschreibung hatte die Firma Schwarz Dienstleistungs GmbH aus Nattheim geboten mit einem Auftragswert von insgesamt 105.915,74 Euro für die kommenden drei Schuljahre.

Die betroffenen Schulen sind die Arthur-Hartmann-Schule in Heidenheim, der Schulkindergarten für Sprachbehinderte und die Lindenbergschule in Bolheim, eine Außenstelle der Pistoriusschule. Dort werden immerhin einige Hundert Essen wöchentlich ausgegeben. An der Arthur-Hartman-Schule sind es rund 200, am Schulkindergarten 40 und an der Pistoriusschule samt Lindenbergschule sind es rund 320.

Die Entscheidung zur Vergabe erfolgte aufgrund der Eilbedürftigkeit im elektronischen Verfahren, da die Angebotsfrist bis zum 15. September lief und der Dienstleistungsauftrag bereits ab dem Schuljahresbeginn am 11. September in Kraft treten sollte. Der Ausschuss tagt aber planmäßige erst wieder im Oktober.