Man liest, dass jemand in Heidenheim an vier Bäumen die komplette Rinde abgeschält und sie dadurch ihrer Lebenskraft beraubt hat, und greift sich an den Kopf angesichts solch sinnloser Boshaftigkeit. Mir persönlich fällt dazu unwillkürlich eine Verordnung des württembergischen Herzogs Carl Eugen ein (Stadtarchiv, Befehlbuch 1743-50, leicht gekürzt): „Demnach Wir gnädigst wollen, dass die auf Unseren gnädigsten Befehl auf die Straße von hier nach Ludwigsburg zur künftigen Zierde aufgesetzten jungen Lindenbäume bestens conserviert und mithin, um zu verhüten, damit sie von mutwilligen Leuten nicht ausgerissen, verderbt oder sonsten violiert und in ihrem Wachstum verhindert werden möchten, dergleichen Bosheit nicht nur auf das Schärfste unter der Strafe des Handabschlagens verboten, sondern auch zu jedermanns, der die Straße passiert, Wissenschaft und Verwarnung durch hin und wieder aufzurichtende Pfosten und Bleche, worauf das Verbot und die Strafe sich aufgedruckt finde, noch weiters kund gemachet werden solle. Stuttgart, den 25. März 1745.“
Alfred Hoffmann, Heidenheim
Leserbrief
Sinnlose Boshaftigkeit in Heidenheim
Leserbrief zur mutwilligen Beschädigung von Bäumen in Heidenheim:
April 15, 2024, 11:22 Uhr
Heidenheim
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