Ehe Sonnenstrom vom Feld fließen kann, sind meist zahlreiche planungsrechtliche Hürden aus dem Weg zu räumen. Eine solche hat jetzt der künftige Solarpark Oggenhausen genommen: Der Heidenheimer Gemeinderat fasste mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und stimmte der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplans zu. Lediglich die beiden AfD-Ratsmitglieder votierten dagegen. Zuvor hatte bereits der Oggenhauser Ortschaftsrat diesen Schritten, die für das Vorhaben erforderlich sind, seinen Segen erteilt.
Östlich von Oggenhausen, an der Kreisstraße Richtung Staufen, soll im Bereich Philippsburg besagte Freiflächen-Photovoltaikanlage ihren Platz finden. Die Fläche ist rund elf Hektar groß und auf drei Seiten von Wald umgeben. Sie befindet sich weitgehend in Privateigentum. Da das Gelände größtenteils landwirtschaftlich genutzt wird, ist zunächst der bestehende Flächennutzungsplan zu ändern. Aus ihm kann dann ein Bebauungsplan entwickelt werden, der ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solarpark/Photovoltaikanlage vorsieht.
Zaun lässt am Boden Platz für Tiere
Gelingt all dies, dann ist am Ende der Weg frei für die Rheinenergie AG, auf 6,7 Hektar Solarmodule aufzustellen, die das Licht der Sonne in elektrische Energie umwandeln. Laut Maximilian Selmair vom Planungsbüro Kling Consult müssen die Bauteile mindestens 80 Zentimeter Abstand zum Boden einhalten und dürfen höchstens 3,5 Meter in die Höhe ragen. Für den Batteriespeicher sind als Obergrenze vier Meter festgelegt, für den Zaun, der den Solarpark umgibt, zwei Meter. Im Bodenbereich muss er so durchlässig sein, dass Kleintiere ihn passieren können.
Dr. Andreas Brosinger (CDU) regte an, bei der Ausschau nach den Stellen, an denen das Wild bevorzugt über die Kreisstraße wechselt, auch das Gespräch mit den Jägern zu suchen, „denn die wissen am besten, wo und wann die Tiere unterwegs sind“. Unterdessen äußerte Dr. Waltraud Bretzger (CDU) ihr Bedauern darüber, „dass wieder landwirtschaftliche Fläche umgewidmet wird, obwohl es in Heidenheim noch viele Dächer ohne Photovoltaik gibt“. Allerdings sei dieser Schritt zu respektieren, zumal Freiflächen-PV-Anlagen die Biodiversität fördern könnten.
Selmair bejahte Bretzgers Frage, ob der Betrieb des Solarparks mit einer Laufzeitbeschränkung versehen werde. Vermutlich stehe die Fläche anschließend wieder der Landwirtschaft zur Verfügung, so seine Auskunft.
Die Öffentlichkeit sowie von der Planung betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben jetzt die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Diese werden anschließend im Gemeinderat erörtert. Der daraus resultierende Planentwurf liegt abermals öffentlich aus. Erst nachdem der abgeänderte Flächennutzungsplan genehmigt und der Bebauungsplan in Kraft ist, hat der Investor das Recht, mit dem Bau zu beginnen.
Meister Solarstrom kommt vom Dach
In Deutschland wird immer mehr Strom aus Sonnenlicht erzeugt. Anfang April 2025 waren bei der Bundesnetzagentur 5,05 Millionen Anlagen registriert. „Keine andere Stromerzeugungsform erfreut sich in der Bevölkerung einer so großen Beliebtheit“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. Mittlerweile seien rund 104 Gigawatt Solarstromleistung installiert - 38 Prozent davon auf Dächern von Eigenheimen, 29 Prozent auf Firmendächern, 32 Prozent auf Freiflächen, ein Prozent an Balkonen.