Solarpark bei Kleinkuchen nimmt weitere rechtliche Hürde
Ehe die erste Kilowattstunde Strom fließen kann, muss zunächst eine gewaltige Menge Arbeit und Energie in die Vorbereitung des Vorhabens gesteckt werden. Jetzt aber rückt der Baubeginn für den Solarpark auf Großkuchener Markung in greifbare Nähe: Der Heidenheimer Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
Klingt sehr nach theoretischem Verwaltungsdeutsch, hat für die Menschen vor Ort aber ganz konkrete Folgen: Wer die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kleinkuchen und Rotensohl benutzt, durchquert voraussichtlich in nicht allzu ferner Zukunft eine großflächige Photovoltaikanlage.
Heidenheimer Gemeinderat billigt Bebauungsplan einstimmig
Nachdem der Großkuchener Ortschaftsrat den Bebauungsplan vor Wochenfrist bei einer Gegenstimme abgesegnet hatte, sprachen sich die Heidenheimer Stadträte jetzt unisono für ihn aus. Gleiches gilt für die Änderung des Flächennutzungsplans. Sie ist erforderlich, weil aus einer Fläche für die Landwirtschaft zunächst formell ein – wieder Verwaltungsdeutsch – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solarpark/Photovoltaikanlage werden muss.
Dem Ende nähern dürften sich damit die teilweise mit harten Bandagen geführten Diskussionen und Auseinandersetzungen, in denen Bürgerinnen und Bürger aus dem Heidenheimer Stadtteil ihrer Einschätzung Ausdruck gegeben hatten, übermäßig stark belastet zu sein, was Standorte für die Erzeugung regenerativer Energien angeht.
Heidenheim: 214 Hektar Fläche für Windkraft und Photovoltaik
Hintergrund: Bund und Land geben vor, dafür zwei Prozent der städtischen Fläche vorzusehen. Bezogen auf Heidenheim sind das der Stadtverwaltung zufolge 214 Hektar für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik. Gut ein Drittel davon – 65 Hektar für Wind, 20 Hektar für Solar – dürfte demnächst allein rund um Klein- und Großkuchen abgedeckt sein.
Um mögliche Ängste zu entkräften, das Gebiet könne darüber hinaus in die Pflicht genommen werden, erläuterte Ralf Käpplinger, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung, das überarbeitete Steuerungskonzept Freiflächen-Photovoltaik der Stadt Heidenheim. Dieses hat der Großkuchener Ortschaftsrat im Unterschied zum Bebauungsplan abgelehnt.
Solaranlagen: mindestens 250 Meter Abstand zu Wohngebäuden
Dem Papier zufolge sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen unter anderem ausgeschlossen in Natur- und Wasserschutzgebieten, an Gewässerrandstreifen, auf Vorrangflächen für Windenergie sowie auf Wohn- und Mischgebietsflächen. Zur Wohnbebauung ist ein Abstand von 250 Metern einzuhalten, zum Waldrand hin sind es 30 Meter. Zwischen verschiedenen Solaranlagen müssen mindestens 750 Meter liegen.
Aufgrund dieser Bestimmungen verringert sich die Zahl grundsätzlich infrage kommender Standorte bei Großkuchen deutlich, wenngleich innerhalb des waldreichen Stadtgebiets dort immer noch potenziell geeignete Areale vorhanden sind. Das Konzept sieht auch vor, dass bestehende Anlagen jeweils nach vier Jahren um bis zu zehn Hektar erweitert werden können. Das gilt bis zu einer Gesamtgröße von 20 Hektar. Da dies der Fläche des geplanten Kleinkuchener Solarparks entspricht, den die Wattner-Projektentwicklungsgesellschaft aus Köln auf den Weg gebracht hat, scheidet in diesem Fall eine Ausdehnung aus.
Investoren müssen Pläne im Gemeinderat präsentieren
Bevor an anderer Stelle nahe Großkuchen an weitere Anlagen zu denken sei, so heißt es weiter, müssten zunächst „auf den restlichen Stadtgemarkungen mindestens 20 Hektar Freiflächen-Photovoltaikanlagen entsprechend den festgelegten Kriterien“ errichtet werden. Wer eine Freiflächen-Solaranlage plant, muss sie zunächst dem Gemeinderat vorstellen. Erst anschließend kann auf seinen Antrag hin ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Käpplinger verwies auf ein laufendes Modellprojekt zur Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und Stromerzeugung durch Photovoltaik. Erst in einigen Monaten sei mit verlässlichen Aussagen zu rechnen, wo sich diese sogenannte Agri-PV anbiete. Ulrich Mäck vom Planungsbüro Gansloser erläuterte, weshalb immer von einem 21,4 Hektar großen Plangebiet die Rede ist, die Solaranlage es aber auf maximal 20 Hektar bringen darf: Berücksichtigt werden müssen beispielsweise Flächen für den Verkehr und die Bepflanzung sowie Bauverbotszonen unter Hochspannungsleitungen. Ein Blendschutz und die begleitende Begrünung sollen dafür sorgen, dass der Verkehr auf der Gemeindeverbindungsstraße nicht beeinträchtigt wird.
Zustimmung von allen Fraktionen des Heidenheimer Gemeinderats
Das Abstimmungsergebnis spiegelt das Einverständnis der Fraktionen mit dem nun erreichten Sachstand wider. Tanja Weiße (SPD/Linke) lobte die konstruktive Arbeit des mit der Angelegenheit betrauten Arbeitskreises und der Verwaltung. Sie hat nach Einschätzung von Ralf Willuth (Freie Wähler) „nach einem schwierigen Prozess und zähen Verhandlungen, bei denen die meisten Belange der Großkuchener berücksichtigt wurden, zu einem tragfähigen Kompromiss geführt“. Petra Saretz (CDU), Jutta Dorsch (SPD/Linke) und Vera Wolf (Grüne) schlossen sich in ihren Stellungnahmen dieser Einschätzung an.
Wie geht es jetzt weiter?
Erteilt auch der am 14. November tagende Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim seine Zustimmung, dann kann der Flächennutzungsplan dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Prüfung vorgelegt werden. Sobald es von dort grünes Licht für die Änderung gibt, folgt die öffentliche Bekanntmachung. Auf Grundlage des dann auch rechtskräftigen Bebauungsplans kann der Investor des Solarparks anschließend einen Bauantrag stellen.