Die Geschichte zieht sich nunmehr seit einem Dreivierteljahr: Darf die Hirschbrauerei vor und in einem Gebäude an der Christianstraße, einer Seitenstraße der Fußgängerzone, Bier und andere Getränke ausschenken und Würstchen grillen oder nicht? Im Sommer vorigen Jahres hatte der neue Betreiber der Hirschbrauerei aus Werbezwecken zur Marktzeit kurzerhand einen Ausschank organisiert. Die samstägliche Spontan-Kneipe ging einige Male gut, doch dann fiel den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung auf, dass einige Genehmigungen fehlten. Gaststättenerlaubnis, Ausschankgenehmigung für Alkohol und die Erlaubnis für Sondernutzung der Fläche vor dem Gebäude. Wolfgang Wilhelm Reich und Georg Engels, die die Brauerei zum 1. Juni übernommen hatten, stellten die Anträge und der Ausschank lief parallel dazu weiter.
Amtsgericht Heidenheim entscheidet über Causa Hirschbrauerei
Sie hätten jedoch erst die Genehmigung abwarten müssen. Deshalb verhängte die Stadt Heidenheim im August ein Bußgeld in vierstelliger Höhe, gegen das Engels Widerspruch einlegte. Die Sache landete vor Gericht, wo Engels und Reich teilweise Recht bekamen, teils nicht. In der Verhandlung stellte das Gericht das Verfahren in zwei Vorwürfen ein und verhängte für die verbleibende Ordnungswidrigkeit, das Ausschenken von Alkohol ohne Erlaubnis, eine Geldbuße von 200 Euro. Das Gericht kam zu der Erkenntnis: Die verschiedenen Genehmigungen beruhen auf ganz unterschiedlichen Kriterien und haben nichts miteinander zu tun. Bei der Stadtverwaltung sieht man das weiterhin anders.
Stadt Heidenheim lehnt Gaststätte ab
Dort wurde sieben Monaten nach Antragstellung eine Entscheidung getroffen: Aus einer Gaststätte an dieser Stelle wird nichts. Warum lehnt die Stadt ab? Zu Details könne man wegen des laufenden Verfahrens nichts sagen, teilt Pressesprecher Stefan Bentele mit. Nur so viel: Nachdem im August alle Unterlagen da gewesen seien, hätten die Kolleginnen und Kollegen mit der erforderlichen Anhörung der Träger öffentlicher Belange, darunter auch weitere externe Behörden, begonnen. „Nach Ablauf der vierwöchigen Anhörung erfolgte die Bearbeitung der Stellungnahmen, aus denen hervorging, dass unser Geschäftsbereich die baurechtliche Nutzungsänderung ablehnen muss.“
Das habe die Stadt dem Antragsteller Ende Oktober in einem Schreiben mitgeteilt und empfohlen, den Bauantrag zurückzunehmen, was nicht erfolgt sei. Die Ablehnung der Nutzungsänderung wird nun in Kürze erfolgen. Über die beiden anderen Anträge könne nicht entschieden werden, auch wenn das Gericht im Urteil dies anders bewertet habe: Ohne Nutzungsänderung hin zu einer Gaststätte könne die Stadt weder eine Ausschankgenehmigung noch eine Sondernutzungserlaubnis erteilen.
Wolfgang Reich kündigt Klage gegen Stadt Heidenheim an
Das Gebäude gehört der Klosterbrauerei Königsbronn. Deren Vorstand Wolfgang Wilhelm Reich, dem gleichzeitig auch die Hirschbrauerei gehört, reagiert verärgert. „Der Genehmigungsprozess des Ausschanks in Heidenheim kann nur als Farce bezeichnet werden.“ Er hat zwar die Ablehnung des Bauantrags bislang noch nicht im Briefkasten, behält sich aber rechtliche Schritte vor. Der Unternehmer plant eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt einzureichen, weil diese sich seit Ende Oktober weigere, entsprechende Unterlagen zu übersenden, aus denen ersichtlich werde, weshalb eine Genehmigung nicht erteilt werden könne. „Das Verfahren wird offensichtlich von der Stadt Heidenheim vorsätzlich über Monate verschleppt“, lautet sein Vorwurf. Sollte die Ablehnung des gaststättenrechtlichen Bauantrags tatsächlich erfolgen, werde er unverzüglich Klage einlegen. „Es wird einfach vorsätzlich das Bauvorhaben verhindert.“
Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nach Reichs Angaben auf dem Weg. Der Oberbürgermeister wolle auf der einen Seite die Fußgängerzone beleben, andererseits benötigten die Mitarbeitenden acht Monate für eine Entscheidung. „Von unzähligen Kunden werden wir angesprochen, was eigentlich so kompliziert an der Genehmigung eines Würstchenstands ist“, so Engels.
Die Hirschbrauerei möchte keine tägliche Gastronomie anbieten, sondern immer samstags von 11 bis 14 und beziehungsweise an Tagen von FCH-Heimspielen Freitagabend und Sonntagnachmittag öffnen.
Vertrag mit Klosterbrauerei an andere Stelle
Während wegen des Bierausschanks Sand im Getriebe ist, klappt es an anderer Stelle zwischen der Stadt Heidenheim und dem Unternehmer Wolfgang Reich gut. Erst kürzlich wurde ein Grundstücksgeschäft besiegelt, das der Stadt die Erweiterung des Omnibusbahnhofs am Bahnhof ermöglichen soll. Die Stadt hat das Parkhaus am Bahnhof gekauft, das auf einem Gelände eines Reich-Unternehmens stand. Die Grundstücksverhältnisse wurden mittlerweile einvernehmlich geregelt.