Haftstrafe für schweren Raub

Täter bedrohte Kassiererin in Heidenheimer Supermarkt mit einem Messer

Zwei Überfälle auf die CAP-Märkte in Heidenheim und Bolheim sowie ein Einbruch in ein Heidenheimer Tabakwarengeschäft gehen auf das Konto des jungen Mannes, der jetzt am Jugendschöffengericht des Amtsgerichts verurteilt wurde.

Mit Hand- und Fußfesseln gesichert brachten zwei Justizbeamte den schmächtigen jungen Mann direkt aus der Untersuchungshaft in den Saal des Heidenheimer Jugendschöffengerichts. Dort musste er sich unter anderem wegen schwerem Raub verantworten. Er hatte im Januar dieses Jahres eine Kassiererin des CAP-Marktes im Mittelrain mit einem Messer bedroht und die Ladenkasse geplündert.

Bereits wenige Wochen zuvor hatte der inzwischen 20-Jährige den CAP-Markt in Bolheim ins Visier genommen. Auch hier wartete er ab, bis die Ladenkasse geöffnet war, schubste die Angestellte zur Seite und griff sich die Geldscheine.

Angeklagt war zudem ein Einbruch im Oktober 2023, bei dem der junge Mann mit einem Hammer die Scheibe eines Tabakgeschäftes an der Heidenheimer Grabenstraße zertrümmert und sich mit Tabak, Zigaretten und Alkohol eingedeckt hatte. Begleitet wurde er bei dieser Tat von einem 13-jährigen Mädchen.

Schaufenster in Heidenheim mit einem Hammer zertrümmert

Alle drei Taten gab der Angeklagte zu. Wenige Tage nach der letzten Tat – dem Überfall im Mittelrain – hatte er sich sogar selbst der Polizei gestellt. Seine Drogen- und Alkoholsucht hätten ihn zu den Taten veranlasst, erklärte er vor Gericht.

Die Idee für den Einbruch in den Tabakladen sei entstanden, als er mit einem Freund und dem damals 13-jährigen Mädchen unterwegs gewesen sei. Er habe das aber allein durchziehen wollen und einen Hammer von Zuhause geholt. Der Freund habe damit nichts zu tun, betonte der Angeklagte, und das Mädchen sei ihm gegen seinen Willen in den Laden gefolgt. Kurze Zeit nach der Tat tauchte aufgrund einer Zeugenbeobachtung die Polizei beim Angeklagten Zuhause auf, und traf dort auch den Freund und das Mädchen an.

Den Überfall auf den CAP-Markt in Bolheim, versuchte der Angeklagte als Kurzschlusshandlung darzustellen. Aus Langweile sei er mit dem Bus umhergefahren und habe dann beschlossen, im Markt in Bolheim etwas einzukaufen. Gegen eine angeblich spontane Tat sprach allerdings, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen Recherchen zum Bolheimer CAP-Markt auf dem Handy des Angeklagten gefunden hatte, wie eine Polizeibeamtin als Zeugin aussagte. Die Kassiererin erzählte vor Gericht, der Täter habe sie weggeschubst und dann in die noch geöffnete Kasse gegriffen. Verletzt worden sei sie dabei nicht, aber sie habe sich sehr erschreckt.

Mit Sturmmaske und Küchenmesser auf Gelegenheit gewartet

Noch gezielter ging der Angeklagte schließlich bei seinem Überfall auf den CAP-Markt im Mitterain am 11. Januar vor. Er packte dunkle Kleidung, eine Sturmmaske und ein Küchenmesser mit einer 25 Zentimeter langen Klinge in seinen Rucksack und lief zu Fuß von Schnaitheim aus auf den Mitterrain. Auf dem naheliegenden Spielplatz zog er sich um und wartetet schließlich vor dem Markt auf eine günstige Gelegenheit. Das Messer habe er so gehalten, dass die Kassiererin es sehen konnte, so der Angeklagte. Die Frau berichtete als Zeugin, dass der maskierte Mann ihr einen großen Schreck eingejagt habe. Mit einem Schrei habe sie sich auf den Boden fallen lassen. Eine dadurch alarmierte Kollegin sah den Täter nur noch flüchtend und wählte den Notruf.

Diesen wählte der Angeklagte vier Tage später auch selbst, um sich der Polizei zu stellen. „Ich wollte einen Schlussstrich ziehen, weil ich keine Lust mehr hatte auf solche Sachen“, erklärte er. Ob sich der Angeklagte allerdings der Konsequenzen bewusst war – laut Polizeiakte hatte er 1,64 Promille – blieb offen.

Tragweite der Situation überhaupt verstanden?

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte zudem infrage, ob der Angeklagte, der sich immer wieder grinsend seinen Kumpels im Zuschauerraum zuwandte, überhaupt die Tragweite seiner Situation verstanden habe. Sie schloss sich der Einschätzung von Dieter Soika von der Jugendgerichtshilfe an, dass der Angeklagte aufgrund einer Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sei.

Nach den Ausführungen Soikas könne beim Angeklagten von einer fehlgelaufenen Sozialisation ausgegangen werden. Die familiäre Situation sei schwierig gewesen, die schulische Laufbahn holprig und Alkohol und Drogen hätten wohl eine bedeutende Rolle gespielt. Der völlige Absturz sei schließlich Anfang 2023 erfolgt, als eine Beziehung unter schwierigen Umständen zerbrochen sei und der Angeklagte eine schulische Maßnahme abgebrochen habe.

Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monate für den Angeklagten.

Verteidigung: Erster Schritt in ein anderes Leben

Dass sich sein Mandant selbst der Polizei gestellt habe, wertete Verteidiger Ulrich Carle als „ersten Schritt auf dem Weg in ein anderes Leben“. Zudem habe der Angeklagte in der Haft bereits Kontakt zu einer Beratungsstelle aufgenommen, um seine Sucht in den Griff zu bekommen. Dennoch sehe auch er angesichts der heftigen Taten keine Chance auf eine Bewährungsstrafe.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Jens Pfrommer verurteilte den 20-Jährigen schließlich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Diebstahl und Sachbeschädigung, Raub und besonders schwerem Raub nach Jugendstrafrecht.

Der Angeklagte habe drei schwerwiegende Straftaten begangen, die sich von Mal zu Mal gesteigert hätten, so die Begründung des Gerichtes. Sein Glück sei gewesen, dass die beiden Kassiererinnen die Überfälle recht gut verkraftet hätten. Dass er sich gestellt habe, sah Pfrommer als „guten Schritt, sonst wäre es sicher so weitergegangen“.  Die Strafe sei mit der Option einer Suchtbehandlung verbunden. Sollte der Angeklagte diese mit Erfolg absolvieren, könnte die Möglichkeit bestehen, dass die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

CAP-Märkte bieten inklusive Arbeitsplätze

Die beiden CAP-Märkte in Heidenheim und Bolheim stehen unter Regie der Arbeiterwohlfart und bestehen seit rund 20 Jahren. Zum einen werden hier inklusive Arbeitsplätze für Menschen mit Einschränkungen angeboten. Zum anderen wollen die CAP-Märkte die Nahversorgung gerade auch für ältere oder weniger mobile Menschen sichern.

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