Heidenheimer Trio wegen Kokain-Handel verurteilt
Fast wäre der Prozess gegen drei Heidenheimer Drogen-Dealer am letzten Prozesstag geplatzt, am Ende kam es dann doch zu einem Urteil: Alle drei Angeklagte, die in Hand-und Fußfesseln direkt aus der Haft vorgeführt wurden, müssen weiterhin im Gefängnis bleiben. Zwei von ihnen wurden zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, ein dritter zu drei Jahren und vier Monaten sowie zu einer Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die drei als Bande gemeinsam Handel mit Kokain in nicht geringer Menge betrieben haben.
Bis zum Schluss hatten die Verteidiger versucht, den Banden-Vorwurf zu entkräften und damit das Strafmaß zu drücken. Sein Mandant sei bereits bei den verdeckten polizeilichen Ermittlungen eindeutig identifizierbar gewesen, argumentierte Dr. Markus Bessler. Ein professioneller Rauschgifthändler würde sich so sicher nicht verhalten. Der Verteidiger stellte das Trio als Bauarbeiter da, die sich zufällig kennengelernt und dann gemeinsam konsumiert hätten. Das nötige Geld habe man versucht, durch den Verkauf zu beschaffen. Er forderte für seinen Mandanten – der als Kopf der Gruppe galt – eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Damit könnte der 48-Jährige bereits im September einen Platz in einer stationären Therapieeinrichtung am Bodensee antreten, argumentierte der Anwalt.
Bande oder Einkaufsgemeinschaft?
Verteidiger Markus Schwab sprach allenfalls von einer „Einkaufsgemeinschaft“, da es keine Absatzstrukturen und keinen gemeinsamen wirtschaftlichen Topf gegeben habe. Für seinen Mandanten forderte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zumal auch er aufgrund seiner Drogenabhängigkeit behandlungsbedürftig sei. Eine entsprechende Bestätigung einer Drogenberatungsstelle legte er vor.
Der Verteidiger des dritten Angeklagten, Dr. Matthias Farian, sprach von reinen „Hilfs-und Gefälligkeitstaten“ seines Mandanten. Bereits am Tag der Festnahme habe er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Sein Mandant könnte damit bereits in der nächsten Woche wieder zurück an seinen Arbeitsplatz. Alle drei Verteidiger betonten, dass die rechtliche Definition einer Bande keinesfalls gegeben sei.
Das sah Staatsanwalt Georg Ruß anders. Einer der Angeklagten habe das Kokain besorgt und bei den beiden anderen gebunkert, die es dann gestreckt und portioniert hätten. Dort habe er es zum Verkauf dann wieder abgeholt. Allerdings gestand der Staatsanwalt zu, dass es sich um eine Bande mit „geringer Gefährlichkeit“ gehandelt habe und deshalb ein minderschwerer Fall angenommen werden könne, was sich bei der Strafzumessung entsprechend auswirke.
Genaue Menge nicht entscheidend
Bis auf die Menge des verkauften Kokains habe sich die Anklage bestätigt. Da ging Staatsanwalt Ruß von einer höheren Menge aus, als die Angeklagten in den Geständnissen zugestanden hatten. Mehr Information glaubte er, in den Protokollen der Telefonüberwachung zu finden. Er wollte diese deshalb in Auszügen zu Beginn der Verhandlung verlesen lassen, was zu reichlich Unstimmigkeiten führte. Nicht nur die Verteidiger, auch Richter Fritsch zeigten sich überrascht. Ein Verteidiger machte klar, dass er sich mit einem reinen Verlesen nicht zufriedengeben würde. Das Anhören und eine entsprechende Übersetzung der Dolmetscherinnen hätte aber die Verhandlung zeitlich gesprengt.
Richter Fritsch gab zu Bedenken, dass es dann fraglich wäre, wann der Prozess überhaupt weitergeführt werden könnte. Er glaube außerdem nicht, dass die Frage der genauen Menge die entscheidende Rolle bei der Strafzumessung sein werde. Angaben der Zeugen und Geständnisse der Angeklagten, hielt er für ausreichend.
Staatsanwalt Ruß verzichtete schließlich auf die weitere Beweisaufnahme. In seinem Plädoyer warf er den Angeklagten bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Er forderte für den Kopf des Trios vier Jahre Haft und eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt, für einen weiteren Angeklagten drei Jahre und sechs Monate und für den dritten Mann drei Jahre und drei Monate.
Haftstrafen für alle Angeklagten
Richter Fritsch begründete die Urteile schließlich damit, dass die Kammer keine Zweifel hatte, dass es sich hier um eine Bande gehandelt habe, wenn auch nicht um eine hochprofessionelle. So habe es beispielsweise eine Schuldnerliste gegeben und eine gemeinsame Kasse. Der älteste der drei Angeklagten sei der Kopf gewesen, der die beiden anderen als Läufer eingesetzt habe und um Kunden anzuwerben. Außerdem habe es einen Einkaufspreis und einen Endpreis für das Kokain gegeben. Bei einer Lieferkette, mit der die Verteidiger argumentiert hätten, hätte jeder einzelne versucht daran zu verdienen „sonst müsste einer ehrenamtlich tätig gewesen sein“.
Bereits seit Dezember letzten Jahres sitzen alle drei Angeklagten in Untersuchungshaft in drei verschiedenen Gefängnissen. Dorthin ging es für alle auch erst einmal wieder zurück. Für einen von ihnen wurde vom Gericht die Unterbringung in einer Entzugsanstalt angeordnet. Da die Plätze dort jedoch rar sind, kann es noch dauern bis er die Therapie dort antreten kann.