Revision

Urteil gegen Heidenheimer Unternehmer Wolfgang Wilhelm Reich aufgehoben

Ein Urteil gegen den Heidenheimer Unternehmer Wolfgang Wilhelm Reich wurde aufgehoben, nachdem der Beschuldigte in Revision ging. Jetzt muss erneut verhandelt werden. Am Amtsgericht Heidenheim wartet indes eine neue Anklage auf mehrere Beschuldigte aus der Reich-Gruppe.

Urteil gegen Heidenheimer Unternehmer Wolfgang Wilhelm Reich aufgehoben

Ein Urteil des Landgerichts Ellwangen gegen den Heidenheimer Unternehmer Wolfgang Wilhelm Reich wurde in der Revision vom Oberlandesgericht Stuttgart aufgehoben. Richter Heiko Baumeister hatte am 1. Dezember 2022 in einer Berufungsverhandlung Reich wegen Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Damit wiederum wurde der Freispruch aufgehoben, der bereits im April 2022 in der gleichen Sache vom Amtsgericht Heidenheim ergangen war. Nun geht die Angelegenheit wieder zurück ans Landgericht Ellwangen, wo sich eine andere Strafkammer nochmal von Neuem mit den Vorwürfen gegen Reich beschäftigen muss.

Vorwürfe aus dem Jahr 2016

Diese Entscheidung ist die Fortsetzung einer Geschichte, die die Justiz schon seit Jahren beschäftigt und die bis ins Jahr 2016 zurückreicht.  Wolfgang Wilhelm Reich war bis dahin Vorstand der Aktiengesellschaft Kremlin AG gewesen, wurde dann aber von diesem Amt abberufen. Grund dafür war, dass er aufgrund eines Urteils, das im Februar 2014 rechtskräftig wurde, einschlägig vorbestraft war und laut Aktiengesetz nicht als Vorstand einer AG tätig sein durfte. Der ihm nachfolgende Vorstand der Kremlin AG erstattete Anzeige, weil Reich kurz vor seiner Abberufung Aktien aus dem Besitz der Kremlin AG an eine andere Aktiengesellschaft übertragen hatte.

Die Frage, ob es für die Übertragung der Aktien einen gültigen Kaufvertrag gab und ob die Kremlin AG dafür einen Gegenwert erhalten hat oder nicht, wurde an vier Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Heidenheim ausführlich beleuchtet. Richter Rainer Feil urteilte am Ende „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten), da seiner Meinung nach nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass es keine Kaufverträge für die Aktienübertragung gab.

Die Staatsanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Peter Humburger legte gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung ein, so dass das Landgericht Ellwangen den Fall nochmal verhandeln musste. Richter Heiko Baumeister zielte in seiner Urteilsbegründung nicht auf die Kaufverträge ab wie sein Kollege Feil, sondern sah den Vorwurf der Untreue darin begründet, dass von der VCI AG, an die Reich die Aktien übertragen hatte, kein Gegenwert an die Kremlin AG geflossen war. Reich ging gegen das Urteil in Revision.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat daraufhin mit Urteil vom 24. Juli das Urteil des Landgerichts Ellwangen aufgehoben. Beanstandet wurde, dass die Feststellungen des Landgerichts zum Sachverhalt „in wesentlichen Teilen unvollständig“ seien. Die Beweiswürdigung sei ebenfalls lückenhaft und würdige zudem die erhobenen Beweise nicht erschöpfend. „Das angefochtene Urteil beruht auch auf diesen Fehlern und es ist nicht auszuschließen, dass die Entscheidung bei richtiger Anwendung des Gesetzes anders – und für den Angeklagten günstiger – ausgefallen wäre“, so ein Sprecher des OLG.

Sollte nun eine andere Strafkammer des Landgerichts zu einem anderen Urteil kommen, steht wieder das Rechtsmittel der Revision bereit, nicht nur dem Angeklagten und seinem Anwalt, sondern potenziell auch der Staatsanwaltschaft. Das Ping-Pong-Spiel zwischen Landgericht und Oberlandesgericht kann theoretisch so lange weitergehen, bis das OLG keine Fehler mehr am Urteil findet.

Neue Anklage nach Mietshaus-Kauf

Möglicherweise muss sich Wolfgang Wilhelm Reich parallel dazu aber auch noch vor dem Amtsgericht Heidenheim verantworten. Dort hat nämlich die Ellwanger Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben, diesmal wegen Anstiftung zur Untreue. Dabei geht es um eine Geschichte, die ebenfalls mit der Kremlin AG zu tun hat, aber auch mit der Klosterbrauerei Königsbronn und der Beteiligungen im Baltikum AG. Mitangeklagt werden sollen zwei Männer, die als Vorstand dieser beiden Gesellschaften tätig waren, weil Reich selbst aufgrund seiner Vorstrafe inhabil war, also nicht Vorstand einer Aktiengesellschaft sein durfte. Den beiden Männern wird Untreue zum Nachteil der durch sie vertretenen Gesellschaften vorgeworfen, Reich die Anstiftung zu den entsprechenden Taten. Ebenfalls angeklagt wird Reichs Vater, der Heidenheimer Rechtsanwalt Wolfgang Erhard Reich, der Vorsitzender des Aufsichtsrats der Klosterbrauerei Königsbronn AG ist. Ihm wird unrichtige Darstellung zur Last gelegt.

Was war geschehen? Wolfgang Wilhelm Reich soll im November 2015 für die Kremlin AG ein Mehrfamilienhaus in der Meeboldstraße in Heidenheim für 395.000 Euro erworben haben. Für die Zahlung des Kaufpreises hatte die Gesellschaft aber nicht die notwendigen Mittel. An diesem Punkt kamen die beiden anderen Gesellschaften ins Spiel: Die jeweils amtierenden Vorstände der Klosterbrauerei Königsbronn AG und der Beteiligungen im Baltikum AG haben 350.000 und 45.000 Euro an die Verkäuferin des Hauses überwiesen, ohne dass dafür Darlehensverträge vorgelegen haben sollen.

Die Anklage muss vom Amtsgericht zugelassen werden, erst dann kommt es zu einer Verhandlung. Zunächst wird vom Gericht die Anklageschrift an die Beschuldigten weiterleitet und sie haben die Möglichkeit, Stellung dazu zu nehmen.

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