Was als klärendes Elterngespräch zum Wohl des Kindes gedacht war, lief an einer Heidenheimer Schule im März letzten Jahres völlig aus dem Ruder. Der Vater einer Grundschülerin beschimpfte und bedrohte die Schulleiterin in einer Art und Weise, wie sie es nach eigener Aussage nie zuvor erlebt habe. Sie erstattete Anzeige. Nun fand die Verhandlung vor dem Heidenheimer Amtsgericht statt und endete mit einer ordentlichen Quittung für den Vater. Er wurde wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zusätzlich muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und ein Antiaggressionstraining absolvieren, urteilte Richter Dr. Christoph Edler.
Ausgangspunkt der Eskalation waren schon länger andauernde schulische Probleme der kleinen Tochter des Mannes. Wie die Klassenlehrerin als Zeugin berichtete, habe der Vater die Defizite seines Kindes offenbar nicht sehen wollen. Das Mädchen habe sich schon in der ersten Klasse trotz zusätzlicher Einzelförderung schwergetan. Man habe deshalb dazu geraten, dass das Kind die Klasse wiederholt. Die Mutter willigte ein, doch der Vater habe sich dagegen gesperrt. In der zweiten Klasse wurde es nicht besser. Die Lehrkräfte wollten deshalb klären, ob eine sonderpädagogische Förderung für das Kind sinnvoll wäre. Das wollte man den Eltern im Gespräch nahebringen und auch ihre Zustimmung einholen.
Drohungen des Angeklagten ließen weitere Eskalation befürchten
Doch davon wollte der Vater nichts hören. Schon von Beginn des Gespräches an habe eine aggressive Stimmung geherrscht, berichten sowohl die Schulleiterin als auch die Lehrerin vor Gericht. „Die wollten unbedingt, dass mein Kind in die Sonderschule geht“, beschwerte sich der 47-jährige Angeklagte. Seine Tochter sei in der Schule benachteiligt und bloßgestellt worden. „Die haben mit uns den Krieg angefangen“, so seine Sicht der Dinge. Er habe sein Kind schützen wollen.
Man sei überhaupt nicht dazu gekommen, das Thema zu besprechen, schilderte die Schulleiterin das Treffen im März letzten Jahres. Der Angeklagte, der zusammen mit seiner Frau zum Termin kam, sei von Anfang an aggressiv gewesen. Er sei laut geworden und mehrfach vom Tisch aufgesprungen. Die Drohung, „dass sie in ihrem Leben nicht mehr froh werde“, habe sie tief getroffen und ihr auch Angst gemacht. Sie sei besorgt gewesen, dass die Sache trotz des ausgesprochenen Hausverbotes weiter eskalieren könnte. Man habe sich im Kollegium besprochen, was zu tun sei, wenn der Mann an der Schule auftauchen sollte.
Die damalige Klassenlehrerin äußerte sich ähnlich und berichtete über ihre Ängste. Der Mann sei für kein Argument zugänglich gewesen. Nach der Eskalation bei diesem Gespräch, habe sie nicht damit gerechnet, dass das Kind überhaupt weiter zur Schule komme. Doch das Mädchen habe ihr sogar Schokoherzen mitgebracht und sie habe sich gefragt, ob das jetzt eine Art Entschuldigung sein solle.
Drei Vorstrafen wegen Körperverletzung, eine wegen Beleidigung
Doch von einer Entschuldigung war der Angeklagte im Prozess weit entfernt. Während sein Verteidiger Markus Kunze den Vorfall zu verharmlosen versuchte, und von „südländischem Temperament“ sprach, erklärte der Angeklagte: „Die zwei Damen, die wollten, dass ich so aggressiv werde.“ Ein Jahr lang hätten die beiden ihm ständig erklärt, welche Probleme seine Tochter habe. Irgendwann habe es gereicht. Schließlich müssten ja nicht immer die Lehrer recht haben.
Dass Richter Dr. Edler letztendlich, wie vom Staatsanwalt gefordert, eine Freiheitsstrafe verhängte, war auch der Vorgeschichte des Angeklagten geschuldet. Bereits dreimal wurde der Mann wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt, einmal wegen Beleidigung eines Polizeibeamten. Er sei überzeugt, dass es so abgelaufen sei, wie es die Schulleiterin geschildert habe, so der Richter. Man könne als Eltern durchaus eine andere Meinung haben, dann aber sollte man das vernünftig besprechen anstatt gegenüber Leuten, die einen guten Weg für das Kind suchen, auszuticken. Der Angeklagte habe sich nicht nur im Ton und Stil vergriffen, sondern sogar die Strafbarkeitsgrenze überschritten. Er hoffe, so Dr. Edler, dass das jetzt angeordnete Antiaggressionstraining eine Besserung des Verhaltens bringe.
Statt einer zusätzlichen Geldstrafe erhielt der Familienvater die Auflage zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, da der Berufskraftfahrer nach eigenen Angaben aufgrund der Winterpause derzeit ohne Arbeit ist.
Lehrer haben schwierigen Job
Angesichts solcher Vorfälle müsse man sich nicht wundern, dass immer mehr Pädagogen an den Schulen fehlen, erklärte Richter Dr. Edler in der Verhandlung gegen den Vater, der eine Schulleiterin bedroht und beleidigt hatte. Die Lehrerinnen und Lehrer hätten ohnehin einen schwierigen Job mit vielseitigen Herausforderungen und geringer Unterstützung. Edler kritisierte solch nicht akzeptables Verhalten von Eltern.
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