Leserbrief

Verbietet der Datenschutz in Heidenheim das Blinken?

Leserbrief zur Frage, wann im Straßenverkehr geblinkt werden muss:

Bis vor Kurzem war ich der Überzeugung, im Straßenverkehr durch Blinken den anderen Verkehrsteilnehmern mitteilen zu müssen, ob ich z.B. einen Kreisel verlassen, einen Spurwechsel vornehmen oder einfach abbiegen möchte. Allerdings muss ich immer mehr feststellen, dass dies nur noch relativ selten gemacht wird. Ich hatte schon vermutet, dass bestimmte Autofirmen aus Kostengründen den Blinker gar nicht mehr einbauen. Nun bin ich durch ein Ereignis vollkommen verunsichert: Muss man blinken, oder etwa nicht?

Am vergangenen Freitagmittag stand ich in der Schnaitheimer Straße, um nach rechts in die Wilhelmstraße abzubiegen. Vor mir eine Polizeistreife, ohne zu blinken. Geradeaus konnte sie nicht fahren – Einbahnstraße. Also nach rechts, und dort auf die rechte Spur. Ich ordnete mich dort auf der linken Spur ein, da ich über die Bergstraße zurück in die Stadtmitte wollte. Nach etwa 50 Metern zog die Streife, wieder ohne zu blinken, auf die linke Spur. Nun muss ich mich fragen: Gestattet es der deutsche Datenschutz vielleicht nicht mehr, dass man seine Absicht den anderen Verkehrsteilnehmern mitteilen darf, oder ist die Pflicht dazu aufgehoben worden? Vielleicht kann mir die Polizei verbindliche Auskunft erteilen.
Klaus Fezer, Herbrechtingen