„Komm, wir gehen Kippen kaufen“. „Aber wie? Wir sind doch erst 16“ „Mach dir keinen Kopf. Ich habe den Ausweis meiner erwachsenen Schwester dabei.“ Ein Gespräch, das in ähnlicher Form jeden Tag stattfinden könnte. Auch in Heidenheim war es Jugendlichen in der Vergangenheit bereits möglich, an hochprozentigen Alkohol oder Tabakwaren zu kommen. Das belegen kürzliche Kontrollen der Heidenheimer Bußgeldstelle. Örtliche Betriebe erklären, wie sie für ausreichend Jugendschutz sorgen wollen:
Einige Verstöße in Heidenheim gemeldet
Wie die Heidenheimer Stadtverwaltung mitteilte, kontrollierten Mitarbeiter der örtlichen Bußgeldstelle in zwölf ausgewählten Betrieben, darunter vor allem Tabakhändler, Supermärkte, Tankstellen und Gemischtwarenhändler. Kontrolliert wurde mithilfe einer minderjährigen Testperson, ob diese in den Betrieben an Tabak, Alkohol oder ähnliche Güter, die nicht an Jugendliche verkauft werden dürfen, gelangen könnte. In neun dieser zwölf Betriebe konnte die Testkäuferin illegalerweise Artikel erwerben, die ihr nicht zum Verkauf stehen dürfen.
Unter anderem kontrolliert wurde Michelle Eusemann, die in der Dürninger-Filiale in den Heidenheimer Schloss-Arkaden tagtäglich Lotto- und Tabakwaren verkauft. Den Jugendschutz hält sie dabei strikt ein: „Bei der Kontrolle kam das Mädchen in den Laden und erkundigte sich über eine E-Zigarette, welche sie dann auch kaufen wollte.“ Als Eusemann das Mädchen aufforderte, ihren Ausweis zu zeigen, versuchte diese den Ausweis etwas verdeckt zu zeigen. Auch das hinderte die Verkäuferin nicht daran, das Alter zu überprüfen und den Kaufwunsch abzulehnen. „Ein paar Minuten später kamen dann auch schon die Damen und Herren der Bußgeldstelle herein und wirkten beinahe erleichtert“, so Eusemann.
Bilder von Personalausweisen nehmen wir gar nicht mehr an.
Michelle Eusemann, Tabak- und Lottoladen „Dürninger“
Gerade E-Zigaretten seien laut Eusemann im Tabakladen sehr beliebt. Immer mehr Jugendliche versuchten, diese zu erwerben. Nach einem Gesetz, das im Jahr 2016 in Kraft trat, dürfen auch nikotinfreie E-Zigaretten nicht an Jugendliche verkauft werden. „Leider müssen wir dementsprechend viel diskutieren, aber das nehmen wir in dem Fall gerne auf uns“, sagt Eusemann.
Täuschungsversuche kommen in Eusemanns Laden ebenfalls häufig vor: „Was wir mittlerweile gar nicht mehr annehmen, sind abfotografierte Bilder von Personalausweisen. Bilder kann man noch einfacher täuschen, als den Ausweis selbst.“ Das hielt in der Vergangenheit einige Jugendliche nicht davon ab, auch mit gefälschten Ausweisen einen Kaufversuch zu unternehmen.
Täuschungsversuche auch im Marktkauf Heidenheim
„Wir haben schon häufiger beobachtet, dass Täuschungsversuche mithilfe des Ausweises des Bruders oder der Schwester unternommen wurden“, sagt Frank Rebmann, Marktleiter des Supermarktes Marktkauf in Schnaitheim. In seinem Laden fanden noch keine Kontrollen der Bußgeldstelle statt, streng kontrolliert wird an der Kasse dennoch: „Sobald ein Artikel, der nicht an Jugendliche verkauft werden darf, eingescannt wird, kommt eine Meldung für die Kassiererin mit dem genauen Datum 16 oder 18 Jahre in der Vergangenheit, wann der Kunde geboren sein muss, um den Artikel zu erwerben. So können an der Kasse keine Fehler entstehen“, sagt Rebmann.
Da büßen wir auch willentlich den Umsatz ein. Jugendschutz ist einfach wichtiger.
Frank Rebmann, Marktleiter Marktkauf Heidenheim
Alle Kassiererinnen und Kassierer im Marktkauf Heidenheim sind verpflichtet, schon bei kleinstem Verdacht nach einem Ausweis zu fragen: „Bei den meisten Menschen unter und über 20 ist es schwierig, das Alter zu schätzen. Deshalb hilft dann nur, das entsprechende Dokument zu erfragen“, sagt Rebmann. Ausnahmen werden keine gemacht. Sobald ein Dokument nicht vorgezeigt werden kann, wird der Artikel nicht verkauft: „Da büßen wir auch willentlich den Umsatz ein. Jugendschutz ist einfach wichtiger.“
In ihrer Pressemitteilung teilte die Heidenheimer Stadtverwaltung bereits mit, dass auch in Zukunft verschärft Kontrollen getätigt werden sollen. Dann werden auch vermehrt Lotterie- und Glücksspielgeschäfte und der Zugang zu altersbeschränkten Medien überprüft.
Was passiert bei einem Verstoß?
Sollte von der Bußgeldstelle ein Verstoß festgestellt werden, haftet in der Regel nicht der Betrieb, sondern der Verkäufer oder Kassierer selbst. Im Falle der Kontrollen Anfang dieses Jahres beginnen die Bußgelder im dreistelligen Bereich und können in schwerwiegenden Fällen deutlich höher ausfallen. Dabei kommt es vor allem auf die Menge verkaufter Güter an.