Ein Jahr in Zahlen

Viel Zeit, viel Arbeit: Was der Heidenheimer Gemeinderat 2023 geleistet hat

Wie viel Geld bekommt ein Gemeinderat – und wie viel Zeit kostet das Amt? Zahlen, Daten und Fakten zu den Sitzungen des Heidenheimer Gemeinderats.

Am 9. Juni haben die Menschen in Baden-Württemberg wieder die Gelegenheit, ihre Gemeinderäte zu wählen. Fünf Jahre lang werden diese Volksvertreterinnen und Volksvertreter dann über die Geschicke ihrer Kommune entscheiden. Die Mitglieder der Gemeinderäte haben somit sehr viel Macht und Einfluss, doch dieses Ehrenamt erfordert auch sehr viel zeitliches Engagement und erfordert viel Arbeit. Deutlich wird das am Beispiel der Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Heidenheim. Ein Blick auf die Zahlen aus dem Jahr 2023 macht das sehr deutlich.

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15 Sitzungen hat der Heidenheimer Gemeinderat im Jahr 2023 insgesamt abgehalten. Da an Sitzungstagen häufig öffentlich und nichtöffentlich getagt wird, fanden 13 öffentliche und 2 nichtöffentliche statt.

18 Mal haben die Ausschüsse des Gemeinderats getagt, in denen Stadträtinnen und Stadträte Mitglied sind. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss kam sechsmal zusammen, der Technik- und Umweltausschuss fünfmal und der Kultur-, Schul-, Sozial- und Sportausschuss siebenmal.

47 Stunden und 4 Minuten haben die Stadträtinnen und Stadträte in öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen getagt. Hinzu kommen noch 29 Stunden und 51 Minuten, die viele von ihnen in den Ausschüssen verbracht haben.

143 Tagesordnungspunkte hat der Gemeinderat insgesamt beraten, in den Ausschüssen waren es 76.

4 Stunden und 25 Minuten dauerte die längste Sitzung des Gemeinderats, die kürzeste Ausschusssitzung war nach einer Minute beendet. Die durchschnittliche Dauer aller Sitzungen betrug 2 Stunden und 24 Minuten.

130 Euro monatlichen Grundbetrag erhalten die Mitglieder des Gemeinderats als Entschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Für die Teilnahme an Sitzungen gibt es zusätzliches Geld: bis zu 2 Stunden sind es 20 Euro, bis 4 Stunden 40 Euro, bis 5 Stunden 50 Euro und für mehr als 5 Stunden 60 Euro sowie für jede weitere angefangene Stunde 10 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 90 Euro.