Gerichtsverhandlung

Vier Monate Haftstrafe für Einbruch im Talhof in Heidenheim

Drogensüchtig, arbeitslos, keine Lebensperspektive: Deshalb ist ein junger Heidenheimer ziemlich planlos in den Talhof eingebrochen und wurde dafür jetzt verurteilt.

Kann eine Bewährungsstrafe einen jungen Mann wieder zurück auf die Spur eines geordneten Lebens führen? Ohne Hilfe jedenfalls scheint dem 25-jährigen Heidenheimer jegliche Idee zu fehlen, wie sein Weg aus der Spirale von Alkohol- und Drogensucht, Armut und drohender Obdachlosigkeit herausführen könnte. Zweimal startete er auf eigenen Wunsch eine Drogentherapie, hielt jedoch nicht durch. Einmal entließ er sich selbst. Ein weiteres Mal erst vor wenigen Wochen flog er raus, weil er während der Entgiftung in der Klinik wieder zur Bierdose gegriffen hatte. Seine Großeltern setzten ihn daraufhin vor die Türe, Unterschlupf gefunden hat er momentan bei seinem Bruder, der in einer Wohngemeinschaft in der Heidenheimer Weststadt wohnt.

So zumindest erzählte der junge Mann es auf Nachfrage Richter Dr. Christoph Edler, der die Verhandlung gegen den 25-Jährigen am Amtsgericht Heidenheim führte. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall. Besonders schwer deshalb, weil dafür in ein Gebäude eingebrochen worden war. Genauer gesagt, in den Heidenheimer Talhof.

Wie der Einbruch im Heidenheimer Talhof ein schnelles Ende fand

Über einen angrenzenden Hang war der Mann am 21. Juni gegen 2 Uhr auf das Dach eines Talhofgebäudes geklettert. Dort öffnete er die Dachluke, kletterte hinab und landete in einem Abstellraum neben dem Talhofcafé. Plötzlich ging das Licht an und der Mann hetzte durch die Tür aus dem Gebäude, verirrte sich kurz im Stall und lief dann weiter Richtung Talhofstraße. Ein Bewohner hatte den Einbruch bemerkt und die Polizei alarmiert, die innerhalb weniger Minuten auf den Hof fuhr.

Wie eine Polizistin im Zeugenstand beschrieb, rannten die Kollegen des einen Streifenwagens dem flüchtenden Mann nach. Eine andere Streife setzte dem Mann mit dem Auto nach, überholte ihn und stellte das Auto quer.  Der Mann lief gegen die geöffnete Türe des Polizeiwagens, stürzte und wurde am Boden liegend von den Polizisten mit Handschellen geschlossen und zur Polizeiwache gebracht.

So erlebte eine Polizistin den Heidenheimer nach der Festnahme

„Der Mann war fix und fertig und atmete stark“, beschrieb die Polizistin den aufgelösten Zustand des Festgenommenen. Selbst im Polizeirevier habe er sich nicht beruhigt, sie hätten ihm kalte Waschlappen und Eis gereicht und gefragt, ob sie einen Arzt rufen sollen. Ein Test auf Betäubungsmittel fiel negativ aus. Allerdings habe der Mann nach Alkohol gerochen. Als sie ihn durchsuchten, fanden sie zwei Gramm Amphetamin. Was genau er sich im Talhof erhofft hatte, konnte der Mann dem Richter auf Nachfrage nicht sagen. Überhaupt sprach er wenig, überlegte lange, bevor er wenige Worte herausbrachte. Er war nicht auf der Suche nach etwas Speziellem. „Das war ganz spontan, ich habe nicht viel nachgedacht, es war mitten in der Nacht.“

Zweite Tat: Diebstahl in den Heidenheimer Schloss-Arkaden

Der Festnahme und drohenden Anklage ungeachtet versuchte es der Mann erneut mit Diebstahl. Diesmal zunächst erfolgreich. In einem Schuhgeschäft in den Schloss-Arkaden ließ er ein Paar Turnschuhe mitgehen, indem er sie in seinen Pulli wickelte. Eine Mitarbeiterin beobachtete den Diebstahl, verfolgte den Mann kurz, verlor ihn aber. Allerdings meldete sie den Fall der Polizei, die das Gesicht des Täters auf einer Überwachungskamera sah. Der Zufall wollte es, dass eine der ermittelnden Beamtinnen einige Tage später den Dieb wiedererkannte, als sie auf Streife war. Er trug zudem das geklaute Paar Schuhe.

Doch es wird von Ihnen abhängen, ob Sie die Kurve wieder kriegen.

Staatsanwalt Jens Weise

„Was auffällt, Sie sind bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und dann gleich zweimal kurz hintereinander“, sagte Richter Edler und bohrte nach dem Grund. „Ich hatte und habe noch finanzielle Probleme“, sagte der 25-Jährige, der eine Lehre abgebrochen, vor kurzem eine zweite als Maurer begonnen hat, aber aufgrund der Therapie noch kaum am Arbeitsplatz erschienen ist. Seit ungefähr sieben oder acht Jahren konsumiere er Amphetamin. Seit zwei Wochen habe er keine Drogen genommen, trinke jedoch Alkohol und kiffe, gestand er vor Gericht. Wie es weitergehen soll? „Ich habe keine Ahnung.“ Sein Ziel sei es noch immer, eine Ausbildung fertigzumachen und von den Drogen wegzukommen.

Plädoyer und Urteil: Strafe und väterlicher Rat zugleich

Mehr väterlicher Rat als Plädoyer waren die Worte von Staatsanwalt Jens Weise, der für den Angeklagten fünf Monate Freiheitsstrafe forderte mit drei Jahren Bewährungszeit. „Ihr Leben scheint gegen die Wand gefahren zu sein.“ Deshalb sei es dringend notwendig, einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. „Doch es wird von Ihnen abhängen, ob Sie die Kurve wieder kriegen“, sagte Weise. „Sonst sind Sie schnell wieder hier und dann führt Ihr Weg ins Gefängnis.“

Ähnliche Worte fand Richter Edler, der im Urteil die Bewährungsstrafe auf vier Monate festsetzte. „So kann es nicht weitergehen“, sagte auch er. Das Leben des Angeklagten sei total weggebrochen: keine Bleibe, die Drogenproblematik, Schwierigkeiten mit der Arbeit. „Das müssen Sie in den Griff bekommen“, mahnte der Richter und prognostizierte: „Wenn Sie weiter so in den Tag rein leben, werden Sie wieder hier bei mir aufschlagen.“

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