Warum der Heidenheimer Gemeinderat auch hinter verschlossenen Türen berät
Über die Zukunft des Elmar-Doch-Hauses und eine mögliche gastronomische Nutzung des Gebäudes wird in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 28. Februar, zweimal gesprochen: einmal in der nichtöffentlichen Sitzung, die um 16 Uhr beginnt, und einmal in der öffentlichen Sitzung ab 17 Uhr. Grundsätzlich müssen Gemeinderatssitzungen nach Paragraph 35 der baden-württembergischen Gemeindeordnung öffentlich sein. „Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern“, so die Gemeindeordnung.
Es geht um die Interessen Einzelner
Auf Nachfrage der HZ verweist Oberbürgermeister Michael Salomo im Fall des Elmar-Doch-Hauses darauf, dass in der nichtöffentlichen Sitzung Interessen Einzelner beraten werden würden. „Über die Ergebnisse daraus wird auf offiziellem Weg zu gegebener Zeit im Rahmen der öffentlichen Beratung informiert, so wie das in anderen Verfahren und Projekten auch der Fall ist“, so die Pressestelle im Namen von Salomo.