Antrag im Gemeinderat

Warum die Heidenheimer Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung ablehnt

Die Fraktion der Freien Wähler im Heidenheimer Gemeinderat möchte eine Katzenschutzverordnung. Die Stadtverwaltung lehnt das jedoch ab. Das sind Begründungen von beiden Seiten.

In Nattheim und Hermaringen ist sie seit Juli in Kraft, in Giengen soll sie spätestens ab Beginn des kommenden Jahres gelten: eine Katzenschutzverordnung. Damit wollen die Kommunen verhindern, dass sich freilebende Katzen ungehindert vermehren und somit die Problematik immer größer wird. Denn Katzen ohne Zuhause sind häufig von Krankheiten betroffen. Die Katzenschutzverordnungen sollen in erster Linie dazu beitragen, die Population der unkastrierten Streunerkatzen – also frei lebende Tiere ohne Halter oder Halterin – einzudämmen und damit Tierleid zu verringern.

Nun hat die Fraktion der Freien Wähler im Gemeinderat auch für die Stadt Heidenheim den Antrag formuliert, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Doch die Stadtverwaltung will da nicht mitspielen, hält eine derartige Verordnung für nicht notwendig und nicht zielführend. Deshalb schlägt sie dem Gemeinderat vor, den Antrag der Freien Wähler bei der Sitzung am Donnerstag abzulehnen.

Aus dem Antrag geht hervor, dass es inzwischen 84 Kommunen in Baden-Württemberg gibt, die eine Katzenschutzverordnung (KVO) haben. Mithilfe der Verordnung, so die Freien Wähler, würden die Kennzeichnung und Kastration von Freigängern mit und ohne Besitzer erleichtert, zudem könne die Wildvogelpopulation besser geschützt werden. Durch eine KVO hätten ausführende und beratende Organe eine bessere Handhabe.

Freie Wähler sehen Notwendigkeit

Die Notwendigkeit sehen die Freien Wähler darin begründet, dass es laut Tierschutzgesetz notwendig sei, Schmerzen, Leiden und Schäden bei Tieren zu vermeiden. Die aktuelle Situation in Heidenheim lasse das „nicht immer reibungslos zu“ und es entstünden Kitten, die nicht ausreichend versorgt würden und dadurch litten. „Gerade die unkastrierten Freigänger mit Besitzern und auf Privatgelände befindliche Katzengruppen haben trotz bisheriger Maßnahmen wie Aufklärungsgespräche beim Tierarzt, Einflussnahme durch Nachbarn und Benachrichtigung des Veterinäramts nicht den nötigen Erfolg“, heißt es im schriftlich formulierten Antrag.

Aus Sicht der Freien Wähler hätte eine KVO in Heidenheim einige Vorteile: Etwa eine Senkung der Kosten, da gekennzeichnete und zugeordnete unkastrierte Tiere im Tierheim eine kürzere Verweildauer haben und die Besitzer die Kastration zahlen müssen. Dadurch entstünden für die Stadt niedrigere Kosten. Durch eine bessere Kontrolle der Population vermindere sich die Problematik der Kitten, die im Tierheim gepflegt und vermittelt werden müssen. Zudem sehen die Freien Wähler dank einer KVO einen geringeren Verwaltungsaufwand, weil eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt nur dann erforderlich sei, wenn sich Grundstücksbesitzer der Verordnung nachhaltig verweigern.

Von Tierschutzorganisationen wird schon seit geraumer Zeit gefordert, dass die Kommunen Katzenschutzverordnungen erlassen. Auch vom Kreistierschutzverein Heidenheim, der das Tierheim betreibt, gibt es entsprechende Appelle.

Heidenheimer Stadtverwaltung ist gegen Katzenschutzverordnung

Aus Sicht der Stadtverwaltung jedoch reichen diese Argumente nicht aus. Das jedenfalls geht aus den Sitzungsunterlagen hervor. Deshalb wird dem Gemeinderat empfohlen, den Antrag der Freien Wähler abzulehnen. Begründet wird das unter anderem damit, dass die Vereinbarung des Landratsamts mit dem Tierschutzverein gut klappt. Demnach erhält das Tierheim die Kosten für Kastrationen vom Landkreis erstattet.

Als weiteren Grund führt das Rathaus auf, dass eine KVO nur erlassen werden könne, wenn eine hohe Population frei lebender Katzen und damit einhergehendes Katzenleid nachvollziehbar dokumentiert sei. Auf Nachfrage hätten sowohl der Kreistierschutzverein als auch das Veterinäramt am Landratsamt mitgeteilt, dass es im Heidenheimer Stadtgebiet zahlreiche freilebende Katzen gebe und deshalb eine KVO notwendig sei. „Allerdings wurden auch von dieser Stelle keine konkreten Zahlen, Beweise oder sonstige Dokumentationen vorgelegt“, heißt es in der Stellungnahme der Stadtverwaltung: „Da bisher zahlenmäßig erfasste Erkenntnisse zur Katzenpopulation und konkreter Erkrankungen fehlen, wird der Erlass einer Katzenschutzverordnung zu diesem Zeitpunkt mangels belastbarer Zahlen als unzulässig angesehen.“

Zudem argumentieren die Verantwortlichen damit, dass in einer Rechtsverordnung Gebiete abzugrenzen sind, in denen Maßnahmen getroffen werden können, die die Zahl frei lebender Katzen minimieren. „Ein Geltungsbereich, der die gesamte Gemarkung der Stadt Heidenheim einbezieht, dürfte unverhältnismäßig sein“, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat.

Ein weiterer Grund, keine KVO einzuführen, ist für die Verwaltung der erhöhte Verwaltungsaufwand für die Ordnungsbehörde, der ohne zusätzliches Personal nicht leistbar sei. Außerdem gehe man davon aus, dass eine solche Verordnung missbräuchlich verwendet werden kann: „So könnten Eigentümer und Besitzer von Freigängern ihre Katzen nicht mehr selbst kastrieren lassen, sondern darauf hoffen, dass ihre ‚Lieblinge‘ von ehrenamtlichen Helfern an den Futterstellen eingefangen und kastriert werden, und das auf Kosten des städtischen Haushalts“, heißt es in der schriftlichen Begründung der Stadtverwaltung.

Die Gemeinderatssitzung, in der über das Thema diskutiert wird, findet am Donnerstag, 17. Oktober, in der Feuerwache in Heidenheim statt. Beginn der Sitzung ist um 16 Uhr.

Was eine KVO regeln soll

Mittels einer Katzenschutzverordnung können alle Besitzerinnen und Besitzer von frei laufenden Katzen dazu verpflichtet werden, diese kastrieren zu lassen – selbstverständlich auf eigene Kosten. Außerdem könnte vorgeschrieben werden, dass Katzen mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert werden müssen. Auf diese Weise wären auch Katzen, die sich nicht nur im Haus, sondern auch im Freien aufhalten, also sogenannte Freigänger, eindeutig einem Besitzer zuzuordnen.

Die Ermächtigungsgrundlage einer KVO findet sich im Tierschutzgesetz des Bundes. Die baden-württembergische Landesregierung hat diese Ermächtigung an die Städte und Gemeinden delegiert. Deshalb liegt es in deren Entscheidung, ob sie eine entsprechende Verordnung erlassen oder nicht. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat.