Die Zahl der Straftaten, die 2024 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ulm begangen wurden, ist deutlich angestiegen. In den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in der Stadt Ulm ist die Anzahl der Delikte gegenüber dem Vorjahr um 3.575 auf 39.735 Fälle (9,9 Prozent) angestiegen. Die Gesamtzahl aller polizeilich registrierten Straftaten liegt der jetzt veröffentlichten Kriminalstatistik zufolge damit auf dem Höchststand der vergangenen fünf Jahre. Auch die Kriminalitätshäufigkeitszahl, die die Kriminalitätsbelastung einer Region darstellt, wuchs um 354 Fälle auf 4.222 Fälle pro 100.000 Einwohner an und befindet sich knapp unter dem langjährigen Höchstwert aus dem Jahr 2020.
Im Landkreis Heidenheim ist die Zahl der Fälle mit 4.782 gegenüber dem Vorjahr um rund sechs Prozent gestiegen. Pro 100.000 Einwohner gab es hier 3.530 Straftaten und somit eine leicht gestiegene Kriminalitätsbelastung.
Straftaten gegen das Leben
2024 stieg die Zahl der Straftaten gegen das Leben um einen auf insgesamt fünf Fälle an. Dazu gehören Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung und strafbarer Schwangerschaftsabbruch. Bis auf einen Fall der fahrlässigen Tötung konnten alle Fälle aufgeklärt werden. In einem Fall des versuchten Totschlags in Nattheim wurde ein Pkw, in dem sich mehrere Personen befanden, mit einer Schusswaffe beschossen.
Nur durch glückliche Umstände wurde dabei niemand verletzt. Bei einem Fall von Partnergewalt war es zudem zu einem Messerangriff gekommen, der für das Opfer tödlich endete. Vier Tatverdächtige, eine Person davon weiblich, wurden 2024 in diesem Deliktbereich in der Kriminalitätsstatistik erfasst. Jeder zweite Tatverdächtige hatte eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Mit sieben Opfern änderte sich deren Anzahl 2024 im Vergleich zum Vorjahr nicht. Alle Opfer standen zur Tatzeit in einer (unterschiedlich gearteten) Beziehung zu den jeweiligen Tatverdächtigen.
Weniger Rohheitsdelikte
Die Anzahl der Rohheitsdelikte (Raub, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung) ging um 50 auf 840 Fälle zurück und erreichte damit den zweitniedrigsten Wert im langjährigen Vergleich. Bei den Körperverletzungen insgesamt sowie den Bedrohungen kam es zu Rückgängen.
Rund 40 Prozent der Rohheitsdelikte wurden im öffentlichen Raum registriert. In 15 Fällen kam es zu einem Messerangriff, was eine Zunahme um fünf Fälle gegenüber zum Vorjahr bedeutet.
156 der 840 Fälle von Rohheitsdelikten wurden im Jahr 2024 innerhalb einer partnerschaftlichen Beziehung registriert (-14).
Die Anzahl der bei Rohheitsdelikten erfassten Tatverdächtigen sank um 55 auf 694 Personen. Dies beeinflusste auch den Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger, welcher um knapp acht Prozentpunkte sank. Der Anteil der Täter unter 21 Jahren nahm hingegen um rund vier Prozentpunkte zu und lag damit nur knapp unter dem Höchstwert aus dem Jahr 2022. Im vergangenen Jahr wurden 976 Menschen Opfer von Rohheitsdelikten, 434 Opfer standen zum Tatzeitpunkt in keiner bzw. ungeklärter Beziehung zum Tatverdächtigen. 156 Personen wurden Opfer von Partnergewalt.
Mehr Sexualstraftaten
Im Deliktbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg die Fallzahl im Landkreis Heidenheim um 43 auf 170 im Jahr 2024 an. Dies entspricht einem Zuwachs von beinahe 34 Prozent. Der Anstieg der Fallzahlen war der Statistik zufolge maßgeblich beeinflusst durch die progressive Entwicklung in der Deliktgruppe des Verbreitens pornografischer Schriften, in welcher ein neuer langjähriger Spitzenwert erreicht wurde. Rund 17 Prozent der Fälle in diesem Deliktbereich geschahen im öffentlichen Raum. Fälle der sexuellen Belästigung stiegen hier deutlich um sieben auf zwölf Fälle an. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg um 23 Prozent auf 132. Die Anzahl der Opfer stieg um 27 auf 87 Personen. Klassisch hoch ist dabei der Anteil der weiblichen Opfer. Allerdings kam es 2024 zu einer Steigerung bei männlichen Opfern um elf Prozentpunkte auf rund 16 Prozent und damit den langjährig weit höchsten Wert.
Deutlich mehr Diebstähle registriert
Im vergangenen Jahr wurden von der Polizei im Landkreis Heidenheim ganz erheblich mehr Diebstahldelikte registriert als noch im Vorjahr. Die Zahlen stiegen um knapp elf Prozent auf 1553 Fälle an. Diese Zunahme war vor allem bei Diebstählen an/aus Kraftfahrzeugen mit einer Steigerung um 84 Fälle zu verzeichnen, die mehrheitlich in Heidenheim, Herbrechtingen und Giengen verübt wurden. Auch die Zahl der Ladendiebstähle wuchs auf einen erneuten langjährigen Höchstwert an. Bei den Wohnungseinbruchsdiebstählen gab es einen Rückgang um 20 auf 36 Fälle.
Mit 777 Fällen im Deliktbereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte nahmen diese um 48 leicht zu. Fälle des Erschleichens von Leistungen, die zum Betrug gehören, steigerten sich zum Vorjahr um rund 52 Prozent auf 41 Fälle. Auch die Fallzahlen des Computerbetrugs haben sich von zwölf auf 25 mehr als verdoppelt.
Unter „sonstigen Straftaten“ werden in der Statistik unter anderem Erpressung, Widerstand bzw. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Begünstigung/Strafvereitelung/Hehlerei, Brandstiftung, Glücksspiel, Wilderei, Sachbeschädigung, Beleidigung, aber auch Straftaten gegen die Umwelt zusammengefasst. Hier nahmen die Fallzahlen im vergangenen Jahr um 128 (14 Prozent) auf 1073 Fälle zu. Der Zuwachs kommt hauptsächlich durch Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Brandstiftungen zustande. 32 Fälle von Widerstand und tätlichem Angriff gegen Polizeibeamte wurden erfasst, 2023 waren es 35 Fälle.
Aufklärungsquote ist deutlich gesunken
Die Aufklärungsquote ging im Landkreis Heidenheim 2024 mit 58,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr um mehr als sechs Prozentpunkte deutlich zurück. Maßgeblich hierfür war ein Fallzahlenanstieg im Bereich der Diebstahlsdelikte im Vergleich zu weniger aufgeklärten Fällen. Bei diesen sank die Aufklärungsquote um sieben Prozentpunkte auf 39,5 Prozent, das ist die niedrigste im langjährigen Vergleich.
Bis auf einen Fall der fahrlässigen Tötung konnten alle anderen Fälle im Bereich der Straftaten gegen das Leben aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote im Deliktbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nahm um einen halben Prozentpunkt auf 92,4 Prozent ab. Bei den Rohheitsdelikten sank die Aufklärungsquote um drei Punkte auf 89,4 Prozent.
Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten lag die Aufklärungsquote 2024 bei 67,3 Prozent und damit etwas niedriger als im Vorjahr. Außerdem wurden 52,5 Prozent der sonstigen Fälle von der Polizei aufgeklärt, das ist der zweitniedrigste Stand im langjährigen Vergleich.