Gastronomie

Warum eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für Restaurants im Landkreis Heidenheim fatal wäre

Die Bundesregierung plant, den gesenkten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants wieder anzuheben. Welche Folgen das aus Sicht der Heidenheimer Dehoga-Chefin Melanie Maier für Betriebe und Gäste hätte.

Warum eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für Restaurants im Landkreis Heidenheim fatal wäre

Alles andere als leicht hat es die Gastronomie in den vergangenen Jahren gehabt. Während der Corona-Pandemie waren gerade die Restaurants, Bars und Cafés besonders von den Lockdowns betroffen, weil sie in dieser Branche länger andauerten als etwa im Handel. Und auch nach Ende der Einschränkungen kamen die Menschen zunächst vielerorts erst zögerlich wieder zurück. Jetzt stehen die Betreiber von Restaurants vor der nächsten großen Herausforderung: Die Regierung plant, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent anzuheben.

Dieser Steuersatz musste schon vor der Corona-Pandemie abgeführt werden, 2020 jedoch senkte ihn die Bundesregierung als Corona-Maßnahme auf sieben Prozent, um den Gastronomen das Überleben in der Krise zu erleichtern. Zum Beginn des kommenden Jahres soll der Steuersatz jedoch wieder auf 19 Prozent angehoben werden. „Es wäre für uns fatal, wenn das tatsächlich kommen würde“, sagt Melanie Maier, Chefin des „Kreuz“ in Steinheim und Vorsitzende der örtlichen Gruppe des Gastronomie- und Gaststättenverbands Dehoga.

Restaurants sind keine Goldgruben

Melanie Maier

Denn auch die Gastronomen im Landkreis Heidenheim müssten dann ihre Preise erhöhen. „Das ist keine Steigerung um ein, zwei, sondern um zwölf Prozentpunkte. Das lässt sich nicht auffangen“, sagt Maier. Vor allen Dingen angesichts der ohnehin stark gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel. „Das trifft unsere Branche genauso wie jeden im Privaten.“ Zwar hätten viele Gastronomen aufgrund der Preissteigerungen schon ihre Preise erhöht, „aber natürlich längst nicht in dem Umfang“. Das bedeutet, dass die Gewinnspanne in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen ist. „Wir müssen jetzt schon deutlich enger kalkulieren, Restaurants sind keine Goldgruben.“

Preise würden deutlich steigen

Eine weitere Erhöhung der Preise aufgrund des wieder erhöhten Mehrwertsteuersatzes wäre den Gästen kaum zuzumuten. „Wir befürchten, dass die Menschen dann deutlich seltener Essen gehen, und das jetzt, wo viele nach der Pandemie wiederentdeckt haben, wie schön es ist, sich zu treffen, gemeinsam ins Restaurant, ins Café oder in den Biergarten zu gehen und die Zeit zu genießen“, sagt die Dehoga-Chefin. Es gebe auch wieder deutlich mehr Familienfeiern, und die Stammtische seien auch zurückgekehrt. Müssten die Betriebe die Preise für die Gäste nochmal erhöhen, bliebe zu befürchten, dass viele Gäste wegbleiben, weil sie sich den Restaurantbesuch nicht mehr leisten können.

Folgen wären erst später erkennbar

Welche Auswirkungen das tatsächlich hätte, ob sogar Betriebe aufgrund des höheren Steuersatzes in Schieflage geraten könnten und schließen müssen, lässt sich Maier zufolge noch nicht abschätzen. „Das hängt auch von der Betriebsstruktur, dem Standort und den jeweiligen Gästen ab“, so die Dehoga-Vorsitzende. Sollte die Erhöhung zum Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden, wäre das für die Betriebe besonders schwierig. „Januar und Februar sind, so kurz nach Weihnachten, die härtesten Monate für die Branche“, so Maier. Die Folgen ließen sich also erst später abschätzen.

Noch ist die Rückkehr zu den 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht beschlossen. „Natürlich versucht unser Verband auf allen Ebenen, das noch zu verhindern. Wir sind mit vielen Politikern in Kontakt und versuchen, mehr Verständnis für unsere Situation zu wecken“, sagt die Dehoga-Chefin. Für ihre Branche sei es sehr wichtig, dass die Reduzierung des Steuersatzes erhalten bleibt, „am besten wäre natürlich, wenn das dauerhaft so festgeschrieben würde“, so Maier.

Nur Speisen im Restaurant betroffen

Die Rücknahme der ermäßigten Mehrwertsteuer von sieben Prozent und die Erhöhung auf 19 Prozent betrifft nur Speisen, die in Restaurants vor Ort eingenommen werden. Auf Getränke ist der Steuersatz nach wie vor bei 19 Prozent, er war nicht reduziert worden.

Speisen, die zum Mitnehmen verkauft werden, hatten schon immer einen Steuersatz von nur sieben Prozent, das hat sich auch während der Corona-Phase nicht geändert. Das bedeutet, dass Betriebe, die auch Essen im Restaurant und zum Mitnehmen anbieten, mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen abrechnen müssen. Klar bevorzugt werden damit Imbisse und Schnellrestaurants, die das meiste Essen zum Mitnehmen verkaufen. Sie konnten die Mahlzeiten schon immer günstiger anbieten, weil der Steuersatz bei nur sieben Prozent liegt.

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