In seiner letzten Sitzung vor den Kommunalwahlen im nächsten Monat befasste sich der Ortschaftsrat von Oggenhausen mit den Plänen des Regionalverbandes Ostwürttemberg zum Ausbau der Windenergie in seinem Verbandsbereich. Insgesamt hat der Verband im Ostalbkreis und im Landkreis Heidenheim 30 sogenannte Vorranggebiete ausgewiesen, bei denen geprüft werden soll, ob diese zur Errichtung von Windkraftanlagen infrage kommen könnten.
Zum Planungsverfahren gehört auch die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, Gemeinderäte und Ortschaftsräte können und sollen also ihre Anmerkungen, Wünsche, Sorgen und Bedenken äußern können. Die Ortschaftsräte der beiden Stadtteile Oggenhausen und Großkuchen haben dies in der letzten Woche getan, der Gemeinderat der Stadt Heidenheim wird am Dienstag dieser Woche in öffentlicher Sitzung dazu beraten. Insgesamt dauert die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bis zum 15. Juli.
Die Stadt lehnt die Ausbaupläne ab
Oggenhausen ist deshalb von den Plänen des Regionalverbandes Ostwürttemberg betroffen, weil ein kleiner Teil des Vorranggebietes 68 - das größtenteils auf Giengener Gemarkung liegt - über die Gemeindegrenze hinausgehend auf der Gemarkung Oggenhausen geplant ist. Ralf Käpplinger, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung der Stadt Heidenheim war als Gast zur Sitzung des Ortschaftsrates geladen und erläuterte den Mitgliedern des Gremiums die Grundlagen und Hintergründe der Teilfortschreibung zum Ausbau der Windenergieerzeugung.
Zudem eröffnete er den Ortschaftsräten auch den Inhalt der Stellungnahme der Heidenheimer Verwaltung, die Ausbaupläne des Regionalverbandes Ostwürttemberg betreffend. In einem Satz zusammengefasst: Die Stadt Heidenheim lehnt die neuen Vorrangflächen für Windkraftanlagen seine Gemarkung betreffend ab. Einerseits bemängelt man den Umstand, dass der Beteiligungszeitraum für die Träger öffentlicher Belange genau im Zeitraum rund um die Kommunalwahlen 2024 liegt. Die jetzigen Mitglieder des Gemeinderates und der beiden Ortschaftsräte wollten ihren Nachfolgern aufgrund der Kürze der Zeit zur Meinungsbildung keine entsprechend abgewogenen Stellungnahmen zu den einzelnen Flächen vorwegnehmen.
„1000 Meter Abstand sind weder landschaftsverträglich noch umweltverträglich“
Ortschaftsrat Hans-Joachim Treß
Außerdem weist man darauf hin, dass auf der Gemarkung Heidenheim bereits etwa 65 Hektar Fläche für Windkraftanlagen berücksichtigt seien, dazu kämen weitere 33 Hektar an Photovoltaik. Damit seien 46 Prozent der bereitzustellen Fläche bereits mit erneuerbaren Energien belegt. Ergänzend habe man bereits öffentliche Gebäude der Stadt Heidenheim mit Fotovoltaikanlagen bestückt und werde noch weiter ausbauen. Zudem seien die Stadtwerke Heidenheim an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligt, die pro Jahr rund 469 Millionen Kilowatt Stunden Strom erzeugten. Bei der Stadt Heidenheim ist man deshalb der Meinung, damit bereits maßgeblich zur Verbreitung erneuerbarer Energien beizutragen.
Bei den Mitgliedern des Ortschaftsrates Oggenhausen rannte die Heidenheimer Verwaltung mit ihrer Ablehnung der Pläne des Regionalverbandes Ostwürttemberg offene Türen ein. Denn das Gremium schloss sich dem Nein aus Heidenheim einstimmig an. Ortschaftsrat Hans-Joachim Treß wies ironisch darauf hin, dass sich für Oggenhausen ein ganz neuer Alpenblick ergeben würde, nämlich der Anblick von „Bergkreuzen in Form von dreiflügeligen Windrädern“. Der Abstand von 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen sei für ihn weder „landschaftsverträglich noch umweltverträglich“.
Kein Recht auf freie Aussicht
Gabi Wegmann wollte von Ralf Käpplinger wissen, welche Folgen es für Oggenhausen haben könnte, wenn man sich der ablehnenden Haltung der Stadt Heidenheim anschließen würde, „was blüht uns dann in Zukunft“? Der Fachbereichsleiter verwies auf das Prozedere aus Abgabe der Stellungnahme und einer anschließenden Abwägung und Beratung der Verbandsversammlung. Allerdings behält sich das Land Baden-Württemberg für den Extremfall eine sogenannte „Super-Privilegierung“ vor. Käpplinger wies zudem darauf hin, dass es „kein Recht auf freie Aussicht“ gebe.