Warum sich der Umzug des Heidenheimer Polizeireviers verzögert
Gedanklich sitzen die Bediensteten des Heidenheimer Polizeireviers längst auf gepackten Koffern. Allerdings dauert es noch einige Zeit, bis der Umzug von der Schnaitheimer Straße 14 in das gleich ums Eck gelegene neue Domizil an der Karlstraße tatsächlich ansteht. Laut Dr. Stefan Horrer, dem Leiter des für die Liegenschaften des Landes zuständigen Amts für Vermögen und Bau in Schwäbisch Gmünd, verschiebt sich der Termin auf Mitte 2025. Ursprünglich war einmal von Juni oder Juli 2023 die Rede gewesen.
Weshalb jetzt diese Verzögerung um voraussichtlich zwei Jahre? Grund ist die gesetzlich verankerte Selbstverpflichtung des Landes Baden-Württemberg, ihre Verwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Damit, so die Zielsetzung, soll der Vorbildfunktion gegenüber Landkreisen, Städten, Gemeinden und Bürgern Genüge getan werden. Besonderer Handlungsbedarf wird unter anderem dem Strom- und Wärmeverbrauch der Liegenschaften beigemessen.
Ursprüngliche Planung wurde gestoppt
Folglich kommen seit einiger Zeit sämtliche noch nicht umgesetzte Bauvorhaben auf den Prüfstand, und damit auch das Gebäude Karlstraße 20, in welchem das Polizeirevier künftig untergebracht werden soll. Aufgrund der veränderten Vorgaben wurde im Sommer 2022 ein Stopp der eigentlich schon fertigen Planung verfügt, und jetzt muss der Bereich der Wärmeversorgung neu ausgearbeitet werden, um anschließend dem Belange des Klima- und Umweltschutzes einschließenden Konzept zu genügen.
Am Ende wird eine energetische Gesamtsanierung erfolgen, die Fenster, Fassaden und Dach samt Photovoltaikanlage ebenso einschließt wie als Schwerpunkt die neue Heizung. In welcher Form die Wärme in Zukunft erzeugt wird, ist Horrer zufolge noch offen. Eine denkbare Alternative stellen Wärmepumpen dar, allerdings ist vor einer Entscheidung erst das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie abzuwarten.
Gesamtkosten für Sanierung steigen
Trotz des zeitlichen Aufschubs spricht Horrer von einer notwendigen und sinnvollen Entscheidung, „weil wir verpflichtet sind, sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen, und es natürlich niemandem vermittelbar wäre, jetzt nach altem Planungsstand zu bauen und dann anschließend nachzurüsten“. Wermutstropfen: Unterm Strich werden die Gesamtkosten aufgrund der seit Längerem steil nach oben zeigenden Entwicklung der Baupreise wie auch der mit dem Klimaschutz verbundenen Investitionen weitaus höher ausfallen als zunächst beziffert.
2020 hatte noch eine Summe von 2,6 Millionen Euro im Raum gestanden. Zwei Jahre später war die Summe bereits auf 4,47 Millionen Euro angewachsen. Allerdings beinhaltete sie nun zusätzlich die Sanierung der Sanitäranlagen, den Einbau einer Lüftung und das Aufstemmen der Bodenplatte, um darin verlaufende Leitungen zu erneuern. Aus heutiger Sicht dürften es schlussendlich zwischen 6,5 und sieben Millionen Euro sein.
In der jüngeren Vergangenheit hatte es durchaus Überlegungen gegeben, die Heidenheimer Polizei in einem Neubau unterzubringen. Allerdings wurden vor rund 20 Jahren zunächst Gedankenspiele wieder zu den Akten gelegt, dem Finanzamt gleich unters Dach der Schloss-Arkaden zu schlüpfen. Später ließ sich im Stadtgebiet kein geeignetes Grundstück finden, gleichzeitig galt die politische Vorgabe einer möglichst zentralen Lösung aus Gründen des Sicherheitsempfindens der Bürger und der bei Einsätzen kurzen Wege. Stattdessen begann eine umfassende Rochade, im Zuge derer der Führungs- und Einsatzstab der Polizei in das für 900.000 Euro runderneuerte Gebäude Kurt-Bittel-Straße 17 zog.
Ebenso viel Geld kostete jeweils die Sanierung der Gebäude Kurt-Bittel-Straße 12 und 14, in denen inzwischen das Kriminalkommissariat seinen Sitz hat. Dadurch wurde das Haus mit der Adresse Karlstraße 20 frei, das nun fürs Polizeirevier vorgesehen ist.
Altes Revier: Verwendung noch offen
Was geschieht mit dem bisherigen Revier an der Schnaitheimer Straße 14, sobald die Polizei dort ausgezogen ist? Benötigt das Land es nicht, so hat die öffentliche Hand – beispielsweise die Stadt oder der Landkreis - den ersten Zugriff und könnte es zum Verkehrswert erwerben. Macht sie ihrerseits von diesem Vorrecht keinen Gebrauch, könnten auch Private das im Jahr 1936 bezogene Gebäude kaufen, das nicht unter Denkmalschutz steht.