Zu Haft verurteilt

Warum zwei junge Freunde bewaffnet Geld aus einem Heidenheimer Getränkemarkt raubten

Bewaffnet mit Messer und Hammer raubten Ende August 2022 ein 16-Jähriger und ein 19-Jähriger wohl rund 1.300 Euro aus der Kasse eines Heidenheimer Getränkemarkts. Dafür wurden die mehrfach vorbestraften Täter nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie es zu der Tat kam und welches Strafmaß die beiden erwartet:

Warum zwei junge Freunde bewaffnet Geld aus einem Heidenheimer Getränkemarkt raubten

Drogenabhängigkeit, Schulden und ein schwieriges Verhältnis zur Familie: Zum Zeitpunkt der Tat am 31. August 2022 steckten die beiden Verurteilten in einer schlechten Lebenslage. Die Idee, den nahegelegenen Getränkemarkt Göbel in der Heidenheimer Weststadt zu überfallen, kam dem älteren der beiden spontan. Mit FFP2-Masken und Kapuzen vermummt betraten die jungen Täter rund eine halbe Stunde vor Ladenschluss das Geschäft. Der damals 19-Jährige bedrohte die anwesende Filialleiterin und ihren Angestellten mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser – sein 16-jähriger Komplize zerschlug mit einem Hammer mehrere Flaschen. Der Aufforderung, die Kasse zu öffnen, kam der Angestellte nach, die Täter entnahmen wohl rund 1.300 Euro und flüchteten.

Angeklagt wegen schweren Raubes saßen die beiden nun vor dem Jugendschöffengericht. Gefasst hatte sie die Polizei dank der Hilfe einer Anwohnerin bereits am Tag nach der Tat. Wie einer der alarmierten Polizisten berichtete, habe die Frau die Täter an einer Bank nahe ihres Hauses beobachtet, Verdacht geschöpft und mehrere Fotos gemacht. So konnte der Polizeioberkommissar den älteren der beiden erkennen. Neben dem Polizisten bestätigten auch die beiden weiteren Zeugen – der heute 18-jährige Angestellte und die 59-jährige Filialleiterin – den Vorwurf. Zudem gestanden auch beide Täter, den Raub begangen zu haben. So lautete das Urteil von Richter Jens Pfrommer: Zwei Jahre und acht Monate Haft nach Jugendstrafrecht für den älteren der beiden und ein Jahr und acht Monate für den jüngeren. Zudem müssen die beiden noch 800 Euro an den Getränkemarkt zurückzahlen – die übrigen 500 Euro wurden bereits eingezogen.

"Wir waren sehr gute Freunde"

Die Verurteilten hatten zum Zeitpunkt der Tat eine sehr gutes Verhältnis. "Wir waren sehr gute Freunde", sagte der inzwischen 17-jährige vor dem Gericht. Der Jugendliche wurde in Deutschland geboren und lebt in Heidenheim bei seiner Mutter. Einen Schulabschluss hat der Arbeitslose nicht. Wie sein Mitangeklagter konsumierte er regelmäßig Marihuana, wodurch immer wieder Schulden entstanden. "Ich musste an dem Tag Geld zurückzahlen", erklärte er seine Motivation, den Raub zu begehen. Seine älterer Komplize ist Slowene und kam erst 2014 nach Deutschland. Nicht lange vor der Tat haute der Mann – der ledig ist und ein Kind hat – von seiner Familie ab. "Ich hatte Geld und Handys von ihnen geklaut", so der heute 20-Jährige. Wie der Verurteilte selbst erzählte, kam er bei einem Bekannten unter und begann Drogen zu kaufen und auch zu stehlen. Auch er sei in finanzieller Not gewesen.

Beide Täter mehrfach vorbestraft

Vor Gericht wurden den Tätern ihre zahlreichen Vorstrafen zur Last gelegt. Der Slowene musste sich bereits wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. So kam er in den Jugendvollzug und später in den Erwachsenenvollzug, wobei er 13 Disziplinarmeldungen gegen sich verursachte. Aktuell sitzt der 20-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall. Diesen belastenden Faktoren konnte die anwesende Jugendgerichtshelferin des Täters nicht viel Positives entgegenhalten. Auch dem Gerichtshelfer seines jüngeren Komplizen fehlte in seiner Aussage vor dem Jugendschöffengericht der Glaube, dass sein Mandant seine missliche Lebenslage in den Griff bekommt. Der 17-Jährige hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach gestohlen. Für das Urteil von Richter Pfrommer von hoher Bedeutung war, dass er während seiner Bewährung den Raubüberfall im August 2022 beging. Seine Bewährungshelferin Nicole Biedermann beschrieb die Arbeit mit dem "wortkargen" Jugendlichen als "schwierig". Ihr Klient habe große Schwierigkeiten gehabt, Verantwortung für sich und seine Taten zu übernehmen.

Einer der Täter entschuldigt sich

Das Urteil Pfrommers entsprach den Plädoyers der Verteidiger. Daniel Mahler und Kai Fuhrmann, die den älteren der beiden Verteilten vertraten, hatten unter anderem entlastend hervorgehoben, dass sich ihr Mandant während der Verhandlung bei den Zeugen vom Getränkemarkt Göbel entschuldigte hatte. Der Raubüberfall belastet die Filialleiterin nach eigenen Angaben noch heute. Der 17-Jährige konnte sich hingegen nicht zu einer Entschuldigung durchringen. Die Staatsanwältin Maren Wahl hatte für eine Haftstrafe von vier Jahren für den 20-Jährigen und drei Jahren für den 17-Jährigen plädiert.