Was mit dem Parkhaus am Heidenheimer Bahnhof passieren soll
So schnell wie möglich soll das seit Oktober 2021 geschlossene Parkhaus am Bahnhof abgerissen werden. Das wünscht sich zumindest die Stadt Heidenheim, die derzeit in Verhandlungen mit der Eigentümerin des Gebäudes steht. Dabei handelt es sich um die Apcoa, die in Heidenheim auch das City Parkhaus an der Clichystraße, die Tiefgarage unter dem Rathaus, die Tiefgarage Süd an der St.-Pöltener-Straße und einen Parkplatz an der Wilhelmstraße bewirtschaftet.
Der Stadt gehört mittlerweile das Grundstück, auf dem das Parkhaus steht. Das direkt ans Parkhaus angebaute Wohn- und Geschäftshaus hingegen hat die Klosterbrauerei Königsbronn AG erworben, deren Vorstand der Geschäftsmann Wolfgang Wilhelm Reich ist. Mit ihm hat sich die Stadt dahingehend geeinigt, dass er das Wohn- und Geschäftshaus sowie das Grundstück, auf dem es steht, erhält, und die Stadt das Grundstück bekommt, auf dem das Parkhaus steht. „Vor kurzem fand dazu ein gemeinsamer Notartermin statt“, so die Pressestelle der Stadtverwaltung.
Einst von der Stadt erbaut
Die Verhandlungen um die Gebäude und die zugehörigen Grundstücke sind deshalb so kompliziert, weil das ehemalige Bahngelände nach dem Erbbau-Prinzip bebaut wurde. Das rund 3000 Quadratmeter große Gelände, auf dem das Parkhaus und das Geschäftshaus stehen, war zunächst im Besitz der Bahn und ging später an die Bahntochter Aurelis Real Estate GmbH über. Das Parkhaus wurde 1990 von der Stadt Heidenheim gebaut und später an die Apcoa verkauft. Das Wohn- und Geschäftshaus hingegen wurde von einem privaten Investor gebaut und direkt von ihm an die Klosterbrauerei Königsbronn AG verkauft. Das Gelände blieb aber – gemäß des Erbbau-Vertrags – im Besitz der Aurelis.
Baumängel am Parkhaus am Heidenheimer Bahnhof?
Das Parkhaus mit 225 Stellplätzen wurde von der Apcoa im Oktober 2021 dauerhaft geschlossen. Als Grund wurden Baumängel genannt, worin genau die Schäden bestehen, wurde aber nie öffentlich gemacht. Nun verhandelt die Stadt mit der Apcoa dahingehend, das Erbbaurecht vorzeigt zu beenden und das Parkhaus so schnell wie möglich abzureißen. Der Erbbauvertrag läuft noch bis zum Jahr 2033.
Eine weitere Besonderheit des Erbbaurechts kompliziert die Verhandlungen der Stadt mit der Apcoa: Demnach hat ein Erbbaunehmer, also derjenige, dem das Gebäude gehört, ein Vorkaufsrecht, wenn das Gelände verkauft werden sollte. Ob die Apcoa aber dieses Recht tatsächlich hat, ist ungeklärt, da der Erbbau-Vertrag ja eigentlich mit der Bahn und nicht mit der Aurelis abgeschlossen wurde. Davon abgesehen scheint die Parkhaus-Betreiberin, die ihr Parkhaus seit bald zwei Jahren geschlossen hat, womöglich auch gar kein Interesse am Kauf des Grundstücks zu haben.
Inmitten des Gebäudekomplexes befindet sich das Treppenhaus mit Aufzug, das zwar sowohl dem Parkhaus als auch dem Geschäftshaus dient, rechtlich aber zum Parkhaus gehört. Für dieses, so Swen Profendiener, der bei der Stadtverwaltung für die Liegenschaften zuständig ist, müsse am Ende eine bauliche Lösung gefunden werden.
Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten
Für die Stadt Heidenheim handelt es sich bei dem Gelände am Bahnhof um ein „Entwicklungsgrundstück“, was so viel bedeutet wie: Es ist zwar nicht festgelegt, wie es genutzt werden soll, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine hat Pressesprecher Stefan Bentele benannt: Sollte der benachbarte Zentrale Omnisbusbahnhof (ZOB) erweitert werden, wäre das Grundstück wichtig. Aber auch ein Brückenschlag für die Bahngleise zum gerade neu entstehenden DHBW-Bau könnte interessant sein. Nicht zuletzt deshalb, weil auf dem ehemaligen WCM-Gelände ein neues Parkhaus vorgesehen ist – das dann eine bessere Anbindung an die Innenstadt hätte.