Üppige Weihnachtsbeleuchtung nach amerikanischem Vorbild ist in den vergangenen Jahren auch im Landkreis Heidenheim in Mode gekommen. Allerdings gibt es seit Februar 2023 ein Gesetz, das Fassadenbeleuchtungen einschränkt. Demnach muss die Beleuchtung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden. Vom 1. April bis 30. September ist die Beleuchtung gänzlich untersagt. Festgeschrieben ist dies in Paragraf 21 des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und soll die Insekten schützen.
Brief nach Beschwerde
Kurz vor Weihnachten hat die Stadt Heidenheim den Besitzer eines stark beleuchteten Hauses in der Nattheimer Straße in Schnaitheim auf die gesetzliche Regelung aufmerksam gemacht. Hintergrund des Schreibens an Markus Brandhuber, der als freier Fotograf auch für die HZ tätig ist, sei eine Beschwerde gewesen, die vom Landratsamt an die Stadt Heidenheim weitergeleitet wurde, so der städtische Pressesprecher Stefan Bentele.
Dabei ist das Weihnachtshaus in Schnaitheim bei weitem nicht das einzige Gebäude, das nachts angestrahlt wird: Auch Schaufenster, Firmengebäude, Kirchen oder öffentliche Gebäude wie Schloss oder Konzerthaus werden beleuchtet. Auch für sie gilt eigentlich Paragraf 21 aus dem Naturschutzgesetz: „Die Regelung betrifft öffentliche Gebäude mit Ausnahme von Kirchen und Gebäuden anderer Religionsgemeinschaften“, erläutert der städtische Pressesprecher. Für Schloss Hellenstein als „privilegiertem Gebäude von herausragender kultureller Bedeutung“ gelte eine Ausnahme, wobei die Beleuchtung dort in Sachen Standorte der Strahler und Art der Beleuchtung insektenfreundlich gestaltet sei.
Keine Aussagen hingegen gebe es vom Umweltministerium bislang zu Schaufensterbeleuchtung, weshalb sich die Stadt auch nicht an die Händlerinnen und Händler in der Innenstadt gewendet habe. Die städtische Weihnachtsbeleuchtung werde um 22 Uhr ausgeschaltet, was den gesetzlichen Bestimmungen entspreche, und morgens gar nicht wieder angemacht. Darüber hinaus haben die Insekten in Heidenheim nachts auch Ruhe vor der Straßenbeleuchtung, die seit vergangenem Jahr zwischen 1 und 4 Uhr nachts an den Werktagen ausgeschaltet wird.
Inzwischen sind die Lichter aus
Markus Brandhuber hat seine Weihnachtsbeleuchtung nach Erhalt des Schreibens jeweils um 22 Uhr ausgemacht, „ich bin ja ein gesetzestreuer und insektenfreundlicher Bürger“, so der Schnaitheimer. In der Zwischenzeit sind die Lichter komplett abgeschaltet, früher als geplant, „weil mich ein Nachbar darum gebeten hat“, so Brandhuber. Ihn ärgert es, dass niemand direkt auf ihn zukam und ihn wegen der Nachtabschaltung angesprochen hat, sondern die Beschwerde direkt an die Behörden ging. „Ich werde im kommenden Jahr allen, die betroffen sind, extra nochmal einen Zettel in den Briefkasten werfen und um ein direktes Gespräch bitten, wenn jemanden etwas stört.“
Insekten fliegen auf kaltes Licht
Laut Naturschutzbund (Nabu) sterben jährlich Milliarden von Insekten an nächtlichen Lichtquellen – mit weitreichenden Folgen für ganze Ökosysteme. Nachtaktive Insekten werden durch Straßenbeleuchtung, hell angestrahlte Häuserwände oder Werbeflächen massenhaft angelockt. Im Bann dieser Beleuchtung werden sie zur leichten Beute anderer Tiere oder sterben durch Kollision oder Erschöpfung. Nachtaktive Insekten werden vor allem von Licht im kalten Spektrum angezogen, da sie sich eigentlich am weißlichen Licht des Monds orientieren, so der Nabu. Insofern ist die Umstellung auf LED-Beleuchtung nicht unbedingt insektenfreundlicher, sie sollte dafür im warmen/gelblichen Bereich liegen.