Landratsamt Heidenheim

Worauf sich Stefanie Mäckle als neue Beauftragte für Menschen mit Behinderung freut

Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Landkreis Heidenheim: Diese Position im Landratsamt hat seit September Stefanie Mäckle inne. Was ihre Aufgaben sind, welchen Grundsatz sie verfolgt und was sie erreichen möchte:

Worauf sich Stefanie Mäckle als neue Beauftragte für Menschen mit Behinderung freut

Stefanie Mäckle ist seit 1. September 2023 neue Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landkreises Heidenheim. Zuletzt leitete sie eine Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB). Als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin und Heilpädagogin (B.A.) bringt sie langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen der Behindertenarbeit mit.

Zu den zentralen Aufgaben der Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung gehören die Beratung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen, die Beratung und Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen sowie die Mitwirkung bei der kommunalen Behindertenplanung und in öffentlichen Gremien.

Mit den Menschen sprechen, und nicht über sie

Sie handelt nach den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem grundlegenden Gedanken der Inklusion. „Die gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht. Ich möchte den inklusiven Prozess im Landkreis Heidenheim tatkräftig unterstützen und helfen, Barrieren abzubauen. Davon profitieren letztlich alle Landkreisbewohnerinnen und -bewohner“, so Mäckle. Des Weiteren verfolgt sie den Grundsatz, mit den Menschen zu sprechen und nicht über sie, und freut sich auf vielfältige Begegnungen.

Stefanie Mäckle hat ihr Büro im Landratsamt Heidenheim (Haus A, Zimmer A 023) und ist telefonisch unter Tel. 07321.321-2464 und per E-Mail unter s.maeckle@landkreis-heidenheim.de zu erreichen. Zudem gibt es ab sofort einen neuen Flyer in Alltags- sowie leichter Sprache, der unter anderem in mehreren Einrichtungen, Rathäusern und im Landratsamt erhältlich ist. Ebenso ist er auf der Homepage des Landkreises Heidenheim unter www.landkreis-heidenheim.de zu finden.