Route frei wählbar

Weshalb die „Montagsspaziergänge“ in Heidenheim rechtens sind

Die „Montagsspaziergänge“ in Heidenheim behindern regelmäßig den Verkehr. Weshalb sie trotzdem nicht untersagt werden können.

Es ist seit drei Jahren das gleiche Bild. Woche für Woche: Sogenannte Montagsspaziergänger drehen in der Heidenheimer Innenstadt ihre Runden und bremsen dabei auch auf der Bundesstraße den Verkehr aus. Vielen geht dieses aus ihrer Sicht eine Provokation darstellende Verhalten auf die Nerven. Sie sähen es gerne untersagt. Geht nicht, stellte Sonja Engler, im Rathaus Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice, in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats fest.

Auf die Tagesordnung gebracht hatte das Thema Stadtrat Christoph Weichert (Freie Wähler). Er wollte wissen: „Wann beenden wir das unsägliche Thema mit diesen Montagsdemos?“ Das Demonstrationsrecht sei zwar ein hohes Gut, es stelle sich aber die Frage, ob eine bestimmte Route vorgegeben werden könne.

Grundgesetz garantiert Versammlungsfreiheit

Engler entgegnete, es gebe keine rechtliche Handhabe, die Spaziergänge zu verbieten. Die Teilnehmer könnten sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen. Dieser bestimmt: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Auch hinsichtlich der Strecke, auf der sich die Kundgebungen bewegen, seien keine Vorgaben möglich, so Engler. Dieser Hinweis wurde in Teilen des Gremiums mit ungläubigem Staunen zur Kenntnis genommen.

Hatte die Stadtverwaltung vor zwei Jahren auf Anfrage noch von einer rechtlichen Grauzone gesprochen, zumal nicht von einer massiven Störung des fließenden Verkehrs auszugehen sei, sind die Spaziergänge mittlerweile angemeldet. Die daraus resultierende Dauergenehmigung ist Engler zufolge mit Auflagen verknüpft. So dürfe beispielsweise nicht ununterbrochen getrommelt werden. Die Polizei begleite den Zug weiterhin – am vergangenen Montag wurden 61 Personen gezählt -, der Kommunale Ordnungsdienst sei hingegen „schon lange nicht mehr“ im Einsatz.

Während Prof. Oliver Potzel (Freie Wähler) die rhetorische Frage stellte, ob grundsätzlich jeder eine Demonstration anmelden könne, sprach sich Norbert Fandrich (Linke) gegen eine Beschränkung des genannten Grundrechts aus: „Wehret den Anfängen“.

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