Klassenprimus oder Nachzügler? Geht es um die Klimawende, scheint unstreitig, welche Rolle Rathauschefs in der öffentlichen Wahrnehmung gerne einnehmen wollen. Umso erstaunlicher, dass bisher erst knapp zwei Drittel der 104 Großen Kreisstädte und Stadtkreise Baden-Württembergs der Verpflichtung nachgekommen sind, bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. In Heidenheim ist es noch nicht geschehen. Woran liegt das?
Giengen hatte seine Hausaufgaben bereits im Sommer 2023 erledigt und damit im Landkreis die Nase vorn. Weitere Gemeinden wie Gerstetten, Nattheim, Steinheim und Königsbronn stiegen freiwillig in die Planung ein, während sich Herbrechtingen, Niederstotzingen und Sontheim/Brenz zu einem sogenannten Konvoi zusammenschlossen, um die Dinge gemeinsam voranzutreiben.
Gesetzesnovelle führte zu Verzögerung
Und Heidenheim? Die Stadt ist kurz davor, Vollzug zu melden. Im November vergangenen Jahres hatte sie wegen einer Fristverlängerung den Kontakt zum Regierungspräsidium Stuttgart gesucht, weil absehbar war, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht zu halten sein würde. Aus Sicht der Stadtverwaltung sei die Frist zu kurz angesetzt gewesen, sagt Rathaussprecher Stefan Bentele und verweist zur Begründung auf „die relativ verspätete Gesetzesnovelle im Februar 2023 zur Art und Form der Bürgerbeteiligung“.
Im Sommer 2023 wurde der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung Genüge getan, wobei die Resonanz gering war. Sie beschränkte sich weitgehend auf wenige Anrufe mit der Bitte um Informationen, Anregungen blieben aus. Außerdem befassten sich die Stadträtinnen und Stadträte mit dem Thema.
Wärmeplan für Heidenheim soll spätestens im zweiten Quartal vorliegen
Momentan befinden sich die Planungen in der entscheidenden Phase, „und wir gehen davon aus, dass wir im ersten, spätestens zweiten Quartal die kommunale Wärmeplanung im Gemeinderat beraten und beschließen können“, so Bentele. Eine offizielle Verlängerung der Frist war dem Regierungspräsidium zufolge weder vorgesehen noch notwendig, da der Gesetzestext hierfür keine unmittelbaren Konsequenzen vorsieht. Stattdessen bat die Behörde darum, den Wärmeplan nach dem Gemeinderatsbeschluss vorzulegen.
Im Unterschied zu anderen Kommunen ist Heidenheim nicht in eine Konvoi-Planung eingebunden, sondern erstellt einen eigenen Wärmeplan. Beauftragt hat sie damit das Fachbüro EEB Enerko Energiewirtschaftliche Beratung GmbH aus Aldenhoven.
Ab 2045 soll in Deutschland klimaneutral geheizt werden
Hintergrund des ganzen Aufwands: In Deutschland soll ab 2045 klimaneutral geheizt werden; dieser Bereich macht fast die Hälfte des Energieverbrauchs aus. Die nun entstehenden Wärmepläne sollen dokumentieren, wie die vorhandenen Gebäude beheizt werden, welche Alternativen es gibt, und ob Fernwärmenetze zur Verfügung stehen. Auf dieser Grundlage können sich Bürger und Unternehmen dann für bestimmte Energiequellen bzw. Heiztechnologien entscheiden.
Unterschiedliche Fristen in Bund und Land
Der Bund hat für die rund 11.000 Kommunen in Deutschland folgenden Fahrplan vorgegeben: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorliegen. In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ist das bis zum 30. Juni 2028 der Fall. Kleineren Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern steht ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren offen, das die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ermöglicht. Abweichend von den genannten Fristen gilt in Baden-Württemberg weiterhin die schon zuvor beschlossene Maßgabe, dass Große Kreisstädte und Stadtkreise grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 über Wärmepläne verfügen müssen.
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