Wie die Polizei dem Heidenheimer Kokain-Trio auf die Spur kam
Ein Hinweis der Ulmer Polizei brachte die Ermittlungen ins Rollen. Dort, so berichtete ein Kriminalbeamter als Zeuge, habe man von einem Brüderpaar gehört, das in Heidenheim einen Kokain-Lieferservice betreiben solle. Die Observierung eines Eiscafés und Wettbüros brachte die Polizei nicht weiter, weshalb man mit der Staatsanwaltschaft vereinbarte, einen verdeckten Einsatz zu organisieren. Die Polizei schickte daraufhin eine „Vertrauensperson“ ins Wettbüro, die sehr schnell mit einem Mann über Drogen ins Gespräch gekommen sei.
Kurz später war das Geschäft laut Schilderung des Kriminalbeamten perfekt. Ein weiterer Mann fuhr per Auto vor, die Vertrauensperson stieg ein und kaufte Kokain für 400 Euro. Auf der Toilette des Wettbüros begutachtete der Lockvogel seinen Kauf, sein Vermittler behielt eine Portion Kokain ein als „Provision“, sagte aber auch, dass er jederzeit wieder liefern könne. Zwei Tage später sei es zu einem zweiten Kokain-Geschäft gekommen, das ähnlich abgelaufen sei.
Nach Telefon-Abhörung und Observation nimmt Polizei das Trio fest
Die Polizei habe daraufhin mit der Observation begonnen und Telefongespräche abgehört, in denen von Kabeln, Steckdosen und Schrauben die Rede gewesen sei als Code für die Drogen. Knapp ein halbes Jahr später schlug die Polizei am 14. Dezember 2022 zu: Gleichzeitig durchsuchten die Beamten am frühen Morgen die Wohnungen der Männer und nahmen diese fest.
Eine Kriminalbeamtin schilderte dem Gericht, dass einer der drei Männer später bei der Vernehmung regelrecht erleichtert gewirkt habe, über die Sache reden zu können. Er habe erzählt, er sei nur in das Geschäft eingestiegen, um einen Freund zu helfen, der wiederum beim dritten im Bunde Schulden gehabt habe. Mit den Drogengeschäften sollten diese beglichen werden. Die anderen stritten die Vorwürfe zunächst ab, einer der drei versicherte der Polizei, dass er das Kokain nur für den Eigenkonsum besessen habe. Bei den Geschäften mit anderen habe er nie mitgemacht.
Sind die Aussagen gültig? Anwalt wertet Vorgehen der Polizei als rechtswidrig
Neben den Aussagen der Polizeibeamten bestimmten am zweiten Prozesstag juristische Feinheiten die Verhandlung. Einer der Anwälte zielte darauf ab, die Aussagen der Kriminalbeamten nicht zu verwerten. Sein Argument: Den Festgenommen hätte die Polizei zwingend einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen müssen, ohne den die Vernehmungen nicht hätten stattfinden dürfen. Die Beamten versicherten zwar, alle drei Männer hätten einen Rechtsbeistand abgelehnt. Doch der Anwalt blieb dabei: „Man soll Beschuldigten in Überrumpelungssituationen keine eigene Entscheidung überlassen.“ Das habe der Gesetzgeber extra so gewollt.
Bande oder nicht: das ist für die Höhe der Strafe entscheidend
Noch schweigen die drei Männer, gegen die laut der Staatsanwaltschaft Ellwangen der Vorwurf bandenmäßigen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Raum steht. Über ihre Anwälte wollen sie jedoch am kommenden Prozesstag nächste Woche Angaben zum Tatvorwurf machen. Dort wollen sie zwar den Kokainhandel im Grunde einräumen, bestreiten jedoch die großen Mengen. Darüber informierte der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch, nachdem er sich mit den Verteidigern der drei Angeklagten zu einer Beratung zurückgezogen hatte.
Bei dem Gespräch ging es um die für die Männer entscheidende Frage des Strafmaßes. Mindestens fünf Jahre Haft sieht der Gesetzgeber nämlich vor, wenn der Bandenvorwurf bestehen bleibt. „Sollten Geständnisse erfolgen, dann spielt aus unserer Sicht die Frage der Bande keine große Rolle“, so Fritsch. Dann wäre unter Berücksichtigung der Menge und der Vorstrafen ein minderschwerer Fall gegeben, die Strafe könnte dann zwischen drei und vier Jahren liegen. „Es ist zudem kein Fall, wo es die furchterregendste Bande aller Zeiten wäre.“