Nicht ganz reibungslos verlief die Auszählung der Kreistags- und Gemeinderatswahl in Heidenheim. Die Ergebnisse wurden erst rund 24 Stunden nach Schließung der Wahllokale veröffentlicht. Der lange Auszählungsprozess in Heidenheim sorgte in diesem Fall auch dafür, dass das Wahlergebnis für den Kreistag so spät bekannt gemacht werden konnte: Alle anderen zehn Kreisgemeinden hatten ihre Ergebnisse für die Kreistagswahl bereits am Sonntagabend, zum Teil auch sehr spät, an den Landkreis übermittelt. Die Auszählung der Abstimmung für die Gemeinde- und Ortschaftsräte war dort dann am Montag erfolgt. Aus Heidenheim erfolgte die Ermittlung der Wahlergebnisse des Kreistags am Montag um 17.21 Uhr, danach mussten im Landratsamt noch die Ausgleichssitze errechnet werden.
Unnötige Fehler vermeiden
In Heidenheim hat man am Sonntagabend nur die Auszählung vorbereitet, aber nicht ausgezählt. Eine Begründung dafür: Es sollten unnötige Fehler vermieden werden, die Wahlhelfer seien ja zuvor schon fünf Stunden lang in den Wahllokalen tätig gewesen und hätten dann die Europawahl ausgezählt, teilt der städtische Pressesprecher Stefan Bentele mit. Außerdem habe man sich in Heidenheim dazu entschlossen, zuerst die Gemeinderatswahl auszuzählen und dann die Kreistagswahl, weil dies aufgrund der anschließend erforderlichen Niederschrift sinnvoller sei.
Norbert Bereska aus Nattheim, Sprecher der Bürgermeister im Landkreis, findet diese Erklärung nicht einleuchtend: „Alle anderen zehn Gemeinden haben die Protokolle ja auch in der anderen Reihenfolge hinbekommen.“ Seiner Aussage nach war in der Dienstbesprechung der Bürgermeister vereinbart worden, die Wahlen in der Reihenfolge Europawahl, Kreistag, Gemeinderat auszuzählen. Warum Heidenheim sich nicht an diese Absprache gehalten hat, versteht er nicht.
Auch im Landratsamt ist man von diesem Vorgehen irritiert: „Es ist ungewöhnlich und nicht der langjährigen Übung entsprechend, dass eine Gemeinderats- bzw. Ortschaftsratswahl vor der Kreistagswahl ausgezählt wird“, teilt die Pressestelle des Landkreises mit. Alle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis hatten die Auszählung des Kreistags bereits in der Nacht von Sonntag auf Montag vorgenommen. Die Stadt Heidenheim habe bereits im Vorfeld mitgeteilt, dies nicht zu tun. „Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl hätte sonst bereits früher festgestanden“, so Tobias Mayer, Sprecher des Landkreises.
Ein technischer Fehler
Für den Heidenheimer Gemeinderat standen die Wahlergebnisse laut Pressestelle der Stadt um 15.41 Uhr fest. Dann allerdings gab es ein Darstellungsproblem: Das letzte ausgezählte Wahllokal wurde aufgrund eines technischen Fehlers nicht übermittelt, sodass auf der Webseite mit den vorläufigen Wahlergebnissen bis zum späten Abend angezeigt wurde, dass nur 42 von 43 Wahllokale ausgezählt seien. Die tatsächlichen Zahlen wurden der HZ-Redaktion auf Nachfrage um 18.05 Uhr übermittelt.
Trotzdem spricht man bei der Stadtverwaltung in Heidenheim von „positiven Erfahrungen“, die man mit dieser Vorgehensweise gemacht habe. Man würde auch bei der nächsten Wahl an diesem Vorgehen festhalten. „Das Auszählen in den Bezirken dauert so lange, wie es eben dauert, bis alle Stimmzettel ausgezählt sind und damit das Ergebnis feststeht“, so Pressesprecher Bentele. Manche Wahlbezirke hätten um die 300 Wählerinnen und Wähler, es habe aber auch Bezirke mit mehr als 700 Wählern gegeben, was sich alleine schon auf die Dauer der Auszählung niederschlagen könne. Zudem sei die Kommunalwahl komplex und aufgrund der vielen Stimmen, die die Wähler haben, auch schwieriger auszuzählen. Bentele fordert jeden auf, sich bei der nächsten Wahl selbst ein Bild von der Auszählung zu machen – oder gleich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitzuwirken.
So werden Wahlhelfer berufen
Als Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden die Mitglieder des Wahlvorstands in deutschen Wahllokalen bezeichnet. Sie bestehen pro Wahllokal aus einem Wahlvorstand, dessen Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern. Wahlhelfer werden von den Gemeinden berufen, wobei dies bevorzugt Beamte und Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst sein sollen sowie Freiwillige, die sich als Wahlhelfer melden oder von Parteien vorgeschlagen werden. Um das Wahlehrenamt abzulehnen, braucht man eine wichtige Begründung, ansonsten kann die zuständige Behörde eine Geldbuße verhängen.